Herzlich Willkommen beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg
Kommunaler Spitzenverband der Städte, Gemeinden, Ämter und der Verbandsgemeinde des Landes Brandenburg
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist als kommunaler Spitzenverband ein freiwilliger Zusammenschluss der brandenburgischen Städte, Gemeinden, Ämter und der Verbandsgemeinde. Ihm gehören fast alle amtsfreien Städte und Gemeinden, Ämter und viele ihrer amtsangehörigen Städte und Gemeinden, die vier kreisfreien Städte und die Verbandsgemeinde mit ihren verbandsgemeindeangehörigen Städten im Land Brandenburg an. In seinen Mitgliedern leben mehr als 2,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Aufgabe des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg ist es unter anderem, den Selbstverwaltungsgedanken zu fördern und
stets für die Verwirklichung und Wahrung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung einzutreten. Die Verfassung des Landes Brandenburg
schützt die kommunale Selbstverwaltung durch ein spezielles Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind nach Art. 97 Abs. 4 Landesverfassung in Gestalt ihrer kommunalen Spitzenverbände rechtzeitig zu hören, bevor durch Gesetz oder Rechtsverordnung allgemeine Fragen geregelt werden, die sie unmittelbar berühren.
Die Stellungnahmen und Positionen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sind das Ergebnis umfangreicher Beteiligungs-,
Diskussions- und Arbeitsprozesse. Diese finden im Präsidium, dem Landesausschuss sowie in zahlreichen Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften und anderen Gremien statt. Darüber hinaus bilden die Mitglieder des Verbandes in den 14 Landkreisen des Landes
Brandenburg jeweils eine Kreisarbeitsgemeinschaft.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist Landesverband des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Die Organe sind gemäß Satzung des Städte- und Gemeindebundes:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Landesausschuss
3. Das Präsidium
4. Der Präsident
5. Der Geschäftsführer.
Unser internes Forum finden Sie hier.