Pressemitteilung vom 03.12.2002

Städte- und Gemeindebund begrüßt Verschiebung der Auflösung des Konversions-Sondervermögens

Böttcher: Konversion kann weitergehen


(Potsdam) Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat die Entscheidung des   Landeskabinetts   begrüßt,   das   sog.  WGT - Sondervermögen  nicht – wie vom Ministerium der Finanzen   gefordert  –  zum   1.   Januar 2003   aufzulösen.   „Die   Konversion   kann   damit   zunächst weitergehen“,  erklärte  Böttcher.  Seit bekannt werden der Pläne hatte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg  kritisiert,  dass  eine  Erschöpfung  des  Fonds von der Landesregierung nicht belastbar nachgewiesen wurde und  davor  gewarnt,  dass  die  mit   der   Zuführung   zu   einer   zivilen   Nutzung verbundenen Lasten auf  Kommunen verschoben werden. Der Städte- und Gemeindebund plädiert für eine Fortführung der Konversion auch über das Jahr 2004 hinaus.

Gegenwärtig  werden  aus  Erlösen  von  Grundstücksveräußerungen des Sondervermögens in vielen Städten und Gemeinden zweckgebunden  Konversionsmaßnahmen  finanziert. Das Sondervermögen war Anfang der 90er Jahren aus den ehemals von russischen Truppen  genutzten  Liegenschaften als sog.    revolvierender    Fonds    gebildet    worden.     Die   aus   der   Verwertung   dieser   Grundstücke erwirtschafteten  Erlöse   müssen    für    Konversionszwecke   eingesetzt   werden.   Der   Städte-   und Gemeindebund  hatte  befürchtet,  dass  bei einer Überführung in den Landeshaushalt für die Aufgabe
der Konversion nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden.