Landesausschuss des Städte- und Gemeindebundes: Verwaltungsreform muss Städte und Gemeinden spürbar stärken

Sechs Kernthesen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zur Verwaltungsstrukturreform verabschiedet

(Potsdam) Eine spürbare Stärkung der Städte, Gemeinden und Ämter verlangte der Landesausschuss des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg auf seiner gestrigen Sitzung in Potsdam. „Leider fokussiert sich die Diskussion momentan nur auf die Kreisgebietsreform und die Frage, ob kreisfreie Städte in Regionalkreise eingekreist werden“, kritisiert Verbandspräsident Oberbürgermeister Jann Jakobs. „Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet von der Landesregierung, seine bisherigen Vorschläge für eine interkommunale Funktionalreform aufzugreifen und im Leitbild zu berücksichtigen“. Die angekündigte umfassende Verwaltungsreform müsse aber insbesondere die gemeindliche Ebene stärken. „Hierzu ist momentan keine Bereitschaft erkennbar“, bedauerte Jakobs.

Der Landesausschuss verständigte sich auf die als Anlage beigefügten sechs Kernthesen zur Verwaltungsstrukturreform. Dem Landesausschuss des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg gehören die Mitglieder des Präsidiums, die 14 Vorsitzenden der Kreisarbeitsgemeinschaften und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte an. 

Statements von Mitgliedern des Landesausschusses des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg:

„Dabei ist gerade auch der unterschiedlichen Leistungskraft der Städte, Gemeinden und der Ämter durch nach Einwohnerschwellenwerten differenzierten Aufgabenübertragungen Rechnung zu tragen. Die Stadt Wittenberge erwartet, dass ihre als Modellprojekt gestartete Möglichkeit, Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde für ihr Stadtgebiet zu erfüllen, nach bald zehn Jahren endlich ins Dauerrecht überführt wird“, hatte der Bürgermeister der Stadt Wittenberge und Vizepräsident Oliver Hermann bereits bei den Leitbildkonferenzen des Innenministers gefordert.

„Das Finanzierungskonzept des Landes für die Verwaltungsstrukturreform ist jetzt vorzulegen. Bislang war auch bei den Leitbilddialogen offen, in welchem Umfang das Land bereit ist, Kosten einer Funktionalreform zu tragen, die Angleichung unterschiedlicher Standards zu finanzieren oder Kosten der Umstrukturierung zu tragen. Auch ist darzulegen, wie diese Reformkosten  - auch vor dem Hintergrund weiteren Mehrbedarfs - nachhaltig aus dem Landeshaushalt finanziert werden können, ohne die Kommunen finanziell zu belasten“, verlangte Dr. Uta Barkusyk, Vizepräsidentin und Bürgermeisterin der Stadt Müncheberg. 

Der angekündigte Entzug der Kreisfreiheit sei mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar, kritisierte Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg an der Havel und 1. Vizepräsidentin Dietlind Tiemann. „Die Bürgerschaften der Städte werden dadurch die Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten z.B. über lokalen Nahverkehr, Bildungs- und Kultureinrichtungen verlieren. Das ist nicht hinnehmbar.“

 „Eine jetzt im Leitbildentwurf beabsichtigte Vereinheitlichung des Aufgabenbestandes aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird auch zum Entzug von schon vorhandenen Aufgaben bei den Großen kreisangehörigen Städten führen und ist strikt abzulehnen“, sagte Bürgermeister Karsten Knobbe, Bürgermeister der Gemeinde Hoppegarten.

„Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden finden in der Diskussion um die Neuordnung der Verwaltung im Land Brandenburg leider nicht statt“, kritisierte Christian Großmann, Amtsdirektor des Amtes Brück und Vorsitzender der Kreisarbeitsgemeinschaft im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

 „Ein Vorrang der Einheitsgemeinden ist angesichts der dünnen Besiedlung im Land Brandenburg nicht gerechtfertigt“, sagte Amtsdirektor Gottfried Richter aus dem Amt Kleine Elster. „Gleiches gilt auch für eine flächendeckende Mindesteinwohnerzahl von 10.000 für die gemeindlichen Verwaltungen. Diese Zahl ist bislang nicht nachvollziehbar begründet und wegen der dünnen Besiedlung vielfach auch nicht funktionsfähig“ betonte Richter. Er verlangte auch, die Wirtschaftskraft der Gemeinden zu berücksichtigen.

„Eine Verwaltungsreform ohne die gemeindliche Ebene umfassend zu stärken ist nicht nur halbherzig, sondern ignoriert die starke Heimatverbundenheit unserer Bürger vor Ort. Als erstes ist eine Funktionalreform durchzuführen und vor allem die vielen Vorschläge, die bisher erarbeitet wurden, zu analysieren. Gewachsene Strukturen sollten nicht aus Kostengründen leichtfertig aufgegeben werden,“ sagte Kerstin Hoppe, Bürgermeisterin der Gemeinde Schwielowsee.

„Die im Zuge der Verwaltungsstrukturreform vorzunehmende Entschuldung von Landkreisen, Städten und Gemeinden aus den Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches zu finanzieren. wird abgelehnt. Vielfach sind Kassenkredite wegen der unvollständigen Ausfinanzierung von übertragenen Aufgaben aufgenommen worden. Die Kommunen sind nicht bereit, diese Verantwortung des Landes mit eigenen Mitteln zu kompensieren“, betonte Helmut Wenzel, Vorsitzender der Kreisarbeitsgemeinschaft Oberspreewald-Lausitz und Bürgermeister der Stadt Lübbenau.

Den Umgang mit den Städte und Gemeinden im Zuge der Reformdiskussion bezeichnete Gerald Lehmann, Bürgermeister der Stadt Luckau, als „unerträglich“. Der Reformbedarf werde einerseits vom Land mit gestiegenen Personalausgaben begründet, gleichzeitig werde aber verschwiegen, dass dass Land selbst beispielsweise die Anforderungen an die Personalschlüssel in den Kindertagesstätten und damit die Personalkosten angehoben habe. Dies dürfe den Gemeinen nicht im nachhinein vorgehalten werden. Er verglich die Diskussion mit einem „trojanischen Pferd“, da im Zuge der Kreisgebietsreform auch neue Gemeindestrukturen versteckt würden, ohne dass dies intensiv diskutiert werde.

 „Die bisherigen Vorschläge, kreisfreie Städte in umliegende Landkreise einzugliedern, um deren „Soziallasten auf breitere Schultern zu stellen“, werden im Ergebnis die Städte in ihren Funktionen schwächen. Auch Regionalkreise haben eine Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion, die letztlich zu einer Nivellierung im Kreisgebiet führt. Die kreisfreien Städte sind aber in ihren oberzentralen Funktionen und bei der Erfüllung ihrer freiwilligen und pflichtigen Aufgaben zu stärken. Die angekündigten Einkreisungen mit den damit erzwungenen Aufgabenabgaben stellen zudem Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung dar. Das Recht der Bevölkerung der Städte, ihre eigenen Angelegenheiten zu entscheiden, wird damit unangemessen eingeschränkt,“ stellte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher fest.

„Die behauptete fehlende Effektivität und Effizienz in der Aufgabenwahrnehmung kreisfreier Städte unter 175.000 Einwohner ist von Seiten des Innenministers noch immer nicht belegt wor-den. Auch die Fragen, welche Aufgaben nach einer drohenden Einkreisung dieser Städten in de-ren Sonderzuständigkeit verbleiben und wie die Finanzierung erfolgt, hat der Minister trotz An-kündigung und mehrmaliger – auch parlamentarischer – Nachfragen bislang unbeantwortet ge-lassen. Spätestens beim ersten Reformkongress erwartern wir klare Antworten.“, so Markus Der-ling, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Kultur und Umwelt der Stadt Frankfurt (Oder).

„Ein Vorrang der Bildung von Einheitsgemeinden wird weiterhin nicht gesehen. Die verfassungsrechtlichen Zweifel, ob im Zuge der Schaffung von Amtsgemeinden den bisherigen amtsangehörigen Gemeinden Selbstverwaltungsaufgaben entzogen werden können, sind bislang nicht ausgeräumt“, sagte Manfred Drews, Amtsdirektor des Amtes und Voritzender der Kreisarbeitsgemeinschaft Elbe-Elster.

„Abstimmungen von Bürgerinnen und Bürgern vor freiwilligen Gebietsänderungen“ forderte Bodo Oehme, Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien.

 „Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg teilt nach wie vor die Auffassung, dass keine Notwendigkeit für eine weitere landesweite Gemeindegebietsreform besteht“, meinte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher. Er unterstützt die Auffassung, dass zur strukturellen Erleichterung interkommunaler Zusammenarbeit Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, wie nach dem früheren Amtsmodell 3 , sich für ihre Verwaltung der Verwaltung einer anderen amtsfreien Gemeinde oder eines Amtes zu bedienen.

Anlage:
Sechs Kernthesen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zur Verwaltungsstrukturreform

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