Landesregierung prophezeit sizilianische Verhältnisse
(Potsdam, 07.11.2007) Anläßlich der heute im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landtages Brandenburg durchgeführten Anhörung zu dem Entwurf eines Nichtrauchendenschutzgesetzes wies die stellvertretende Geschäftsführerin des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Monika Gordes, darauf hin, dass die Landesregierung eine Umsetzung des Nichtraucherschutzes offensichtlich nicht wirklich anstrebe. „Nach unserem Eindruck besteht seitens der Landesregierung wohl nicht wirklich ein Interesse daran, Nichtraucherschutz effektiv umzusetzen. Denn bestünde ein Interesse daran, würde das Gesetz Kontrollen der Einhaltung des Nichtrauchens an und in den im Gesetz definierten Örtlichkeiten vorsehen. Solche Kontrollen seien aber nicht vorgesehen und auch nicht beabsichtigt. Vielmehr wolle man das Gesetz dem Selbstlauf überlassen. Der Gesetzentwurf hofft auf die Einsicht der Bevölkerung und darauf, dass die Menschen die auf Grund der Einführung des Nichtrauchendenschutzgesetzes entstehenden Konflikte unter sich selbst regeln werden.“
In dem Gesetzentwurf für ein Nichtrauchendenschutzgesetz, das dem Landtag zur Beratung vorliegt, heißt es, dass neben dieser zu erwartenden starken sozialen Eigenregulierung Kontrollen durch die Gemeinden allenfalls in der Anfangszeit nach Inkrafttreten des Gesetzes und auch dann nur stichprobenartig beziehungsweise bei konkreten Beschwerden erforderlich würden. Regelmäßige Überwachungen sind nicht vorgesehen. Zusätzliches Personal soll, nach Ansicht der Gesundheitsministerin Ziegler, daher nicht erforderlich werden. Eine Vergleichsberechnung mit den in Italien auf Grund der Geltung eines entsprechenden Gesetzes durchgeführten Kontrollen im Jahre 2005 und verhängten Bußgeldern prognostiziert, dass bei den brandenburgischen Städten und Gemeinden Kosten nicht anfielen.
Monika Gordes sieht das anders: „Es wird zu zahlreichen Beschwerden kommen, wenn trotz Rauchverbots geraucht wird und Nachbarn werden sich beschweren, wenn Kneipenbesucher in der Nacht vor der Gastwirtschaft stehen und bei einer Zigarette einen Schwatz halten. Dann ist die Nachtruhe gestört. Die Bürger erwarten, dass dann die Stadtverwaltung eingreift und für Ruhe und Ordnung sorgt. Deshalb ist es völlig realitätsfremd zu meinen, das Gesetz verursache in den Kommunen keine Arbeit. Wir sind hier aber nicht in Sizilien.“
Ein Gesetz, welches sehr weitreichende Eingriffsregelungen vorschreibe, müsse auch die erforderlichen Vollzugskosten für die Gemeinden prognostizieren und bereitstellen, kritisierte der Städte- und Gemeindebund im Landtag. Auch werden Verdrängungsprobleme in den öffentlichen Raum auf Straßen und Plätze gesehen, wie es jetzt schon häufig im Umfeld von Schulen zu beobachten sei.