Mitteilungen 04-05/2010, Seite 138, Nr. 60

Weiterentwicklung des Brandschutzes in Brandenburg

Der Brandschutz wird im Land Brandenburg zum überwiegenden Teil durch Freiwillige Feuerwehren gewährleistet. Die dort tätigen Feuerwehrleute nehmen diese Aufgabe ehrenamtlich war. Diese solidarische Form der Aufgabenwahrnehmung kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Die Freiwilligen Feuerwehren sind dabei oftmals nicht nur Helfer im Brandfalle und noch öfter bei technischen Hilfeleistungen sondern auch fester Bestandteil des örtlichen Gemeinschaftslebens. In den letzten Jahren ist jedoch wahrzunehmen, dass die Absicherung der Einsatzbereitschaft (insbesondere Tageseinsatzbereitschaft) zunehmend schwieriger wird. Diese Probleme hängen mit dem demographischen Wandel zusammen, spiegeln aber auch die veränderte Situation auf dem Arbeitsmarkt gerade in den neuen Bundesländern wieder. Zur Frage, wie man auf diese geänderten Rahmenbedingungen adäquat reagieren kann, hat sich im Städte- und Gemeindebund eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. Im Ergebnis der bisherigen Sitzungen hat die Arbeitsgemeinschaft ein Konzeptpapier erarbeitet, in welchem dargestellt wird, welche Maßnahmen den Brandschutz auch zukünftig absichern könnten. Insbesondere mit Blick auf die demographische Entwicklung im Land Brandenburg kann noch nicht sicher abgeschätzt werden, ob in allen Teilen des Landes das System der Freiwilligen Feuerwehren mit ehrenamtlichen Kameraden auf Dauer den Brandschutz absichern kann. Deshalb wird im zweiten Teil des Konzeptes dargestellt, wie ein Systemwechsel aussehen könnte und was er insbesondere auch in finanzieller Hinsicht bedeutet.

Weiterentwicklung des Brandschutzes in Brandenburg

I. Einleitung

Aufgrund des demografischen Wandels wird in weiten Teilen des Landes Brandenburg die Gesamtzahl der Bevölkerung abnehmen. Bei einem prozentualen Anstieg der Senioren am Anteil der Bevölkerung wird insbesondere der Anteil der Erwachsenen im Alter von 18 – 40 Jahre prozentual zurückgehen. Dies ist der Anteil der Bevölkerung, der den Hauptanteil der Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr stellen müsste.

Hinzu kommt, dass insbesondere diese Altersgruppe im ländlichen Bereich zu den Auspendlern zählt, die tagsüber nicht zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl derzeit aktive Feuerwehrkameradinnen und -kameraden als auch solche, die potentiell geeignet sind, Dienst in der freiwilligen Feuerwehr zu versehen.

Festzustellen bleibt, dass das Potential der Einwohner, die Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr versehen könnten, immer geringer wird. Es ist daher abzusehen, dass auch bei Ausschöpfung aller Marketing- und Werbemaßnahmen die Gewährung einer durchgängig einsatzbereiten freiwilligen Feuerwehr in weiten Teilen des Landes Brandenburg zukünftig nicht mehr gesichert werden kann.

II. Ausgangslage

Gemäß des § 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben die örtlichen Aufgabenträger eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste, leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Was dies im Einzelnen bedeutet, ergibt sich aus der Gefahr- und Risikoanalyse, welche die Aufgabenträger zu erstellen haben. Im Rahmen der hier gefundenen Ergebnisse hat der Aufgabenträger die Feuerwehr mit Sachmitteln und mit Personal auszustatten. Das Land hat mit dem Konzept der Stützpunktfeuerwehren und deren Förderung für eine Verbesserung der Sachmittel gesorgt. Eine erste Auswertung des Konzeptes hat ergeben, dass mit dem gewählten Ansatz der Förderung allein von Sachmitteln dem Rückgang der Einsatzbereitschaft nicht ausreichend entgegengewirkt werden kann. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass bei der Auswahl der Stützpunktfeuerwehren teilweise eine Abstimmung mit den örtlichen Aufgabenträgern nicht oder nur unzureichend erfolgt ist. Darüber hinaus wurden wichtige Rahmenbedingungen, wie etwa die Zuständigkeit für Autobahnabschnitte nicht immer ausreichend berücksichtigt. Das Konzept der Stützpunktfeuerwehren und hier insbesondere die Standortwahl können deshalb nur einen Anhaltspunkt darstellen.

Wie schon in der Einleitung bemerkt, führen verschiedene Faktoren dazu, dass Aufgabenträger bereits heute Schwierigkeiten haben, die personelle Einsatzbereitschaft mit freiwilligen Feuerwehrleuten sicherzustellen. Dieser Prozess wird sich auch unter demographischer Entwicklung in Brandenburg in vielen Landesteilen noch verschärfen. Da dieser Prozess eine längerfristige Entwicklung ist, können und sollten zu aller erst Maßnahmen der Mitgliederrekrutierung angewandt werden. Allerdings ist heute nicht abzusehen, ob dies zu einer dauerhaften Stabilisierung der personellen Einsatzfähigkeit von Feuerwehren mit freiwilligen Mitgliedern führen wird. Deshalb soll hier auch darauf eingegangen werden, was ein Umstieg auf hauptamtliche Feuerwehrleute bedeuten würde.

III. Maßnahmen zur Stärkung des Brandschutzes auf Basis Freiwilliger Feuerwehren

Der Brandschutz in Brandenburg wird heute zum großen Teil durch freiwillige Feuerwehren gewährleistet. Die dort tätigen Feuerwehrleute nehmen diese Aufgabe ehrenamtlich war. Diese solidarische Form der Aufgabenwahrnehmung kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Neben dieser langen Tradition sprechen vor allen Dingen zwei Argumente für die Beibehaltung dieser Form der Sicherstellung des Brandschutzes. Zum einen würde eine Umstellung auf allen Systemen hauptamtlicher Feuerwehreinsatzkräfte einen immensen Kostenaufwand bedeuten (siehe dazu unter IV). Der zweite Gesichtspunkt ist, dass die Freiwilligen Feuerwehren oftmals auch neben ihren Aufgaben im Brandschutz ein fester Bestandteil des dörflichen Gemeinschaftslebens sind.

Die Beibehaltung freiwilliger Strukturen wird jedoch großer Anstrengungen aller beteiligten Seiten bedürfen. Neben den im Folgenden aufgezeigten, oftmals schon bekannten Maßnahmen wird es besonders wichtig sein, die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten auch über die eigene Feuerwehr hinaus zu fördern.

A. Mitgliederwerbung

Die Steigerung der Mitgliederzahlen in den Freiwilligen Feuerwehren wird wesentlich von einer erfolgreichen Mitgliederwerbung abhängen. Dabei stehen die Feuerwehren heute auch im ländlichen Raum in Konkurrenz zu den Sportvereinen einerseits aber auch zu den Möglichkeiten des multimedialen Zeitalters (Computerspiele, Fernsehen).

1. Kinder und Jugendliche

Die Kinder und Jugendlichen von heute sind die Feuerwehrleute von morgen. Es muss deshalb gelingen, möglichst viele Kinder und Jugendliche von der ehrenamtlichen Arbeit im Brandschutz zu begeistern. Einen wichtigen Beitrag hierzu leisten die Jugendfeuerwehren. Die Aufgabenträger sollten deshalb immer darauf achten, dass es eine aktive Jugendfeuerwehr gibt.

Nicht verkannt werden darf, dass sich die Freiwilligen Feuerwehren insbesondere im Bereich von Kindern und Jugendlichen in Konkurrenz zu den Sportvereinen befinden. Diese bieten Aktivitäten oftmals schon vor einem möglichen Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr (in Brandenburg 10 Jahre) an. Aus diesem Grunde könnte es Erfolg versprechend sein, unterhalb der Jugendfeuerwehren schon Kinderfeuerwehren zu betreiben. Die dortigen Angebote sollten kindgerecht gestaltet werden und Erfolgsrezepte aus anderen Bereichen berücksichtigen. So könnten gerade bei Kindern und Jugendlichen spielerischer Vergleiche mit anderen Kinder- und Jugendfeuerwehren den Anreiz erhöhen. Nicht zu vergessen ist auch, dass identitätsstiftende Merkmale wie ein gemeinsames T-Shirt oder eine gemeinsame Mütze das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken und gleichzeitig als Werbung dienen. Außerdem könnten Patenschaften zwischen der örtlichen Feuerwehr und der Kita mit regelmäßigem Kontakt dazu beitragen, das Interesse der Kinder an den Feuerwehren zu wecken und die Hemmschwelle zum Eintritt in die Feuerwehr senken.

Eine immer größere Bedeutung kommt den Schulen bei der Mitgliedergewinnung zu. In vielen Schulen wird nach einem Ganztagskonzept gearbeitet, welches am Nachmittag AG-Arbeit vorsieht. Es sollte deshalb erreicht werden, dass hier auch ein Angebot durch die Feuerwehren erfolgt. Dabei muss darauf geachtet werden, dass eine der Altersgruppe angemessen Betreuung erfolgt. Ein nicht zu unterschätzendes Problem dabei ist jedoch, geeignetes Personal für die Durchführung einer solchen AG zu finden. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die AG- Zeiten regelmäßig in der Arbeitszeit von berufstätigen Menschen liegen. Hier könnte versucht werden, eine solche AG-Betreuung in Zusammenarbeit von verschiedenen Aufgabenträgern zu organisieren.

2. Frauen in der Feuerwehr

Im Land Brandenburg liegt der Anteil der weiblichen Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren bei ca. 15 % (7023 Frauen). Hier sollte versucht werden, den Anteil der Frauen weiter zu steigern, zumal die Erkenntnisse aus unseren Mitgliederbereich zeigen, dass die Beteiligung von Frauen in der Feuerwehr das soziale Klima verbessert und das Niveau der Feuerwehr insgesamt fördert.

Neben Werbemaßnahmen, wie das Projekt „Frauen am Zug“ des Deutschen Feuerwehrverbandes, ist es auch wichtig, dass jeder Aufgabenträger in seiner Feuerwehr die Ausgangsvoraussetzungen schafft, dass Frauen in der Feuerwehr mitarbeiten können. Dazu gehören die Bereitstellung von separaten Umkleideräume und sanitären Anlagen sowie die Beschaffung entsprechender Einsatzbekleidung. An diesem Punkt muss auch auf die Industrie eingewirkt werden, entsprechende Produkte anzubieten (Frauen brauchen zum Beispiel oftmals kleinerer Atemschutzmasken).

3. Feuerwehrrente, Feuerwehrführerschein und sonstige Vergünstigungen

Die bislang genannten Maßnahmen werden teilweise bereits heute umgesetzt. Gleichwohl lässt sich erkennen, dass eine Ausweitung dieser Ansätze allein nicht ausreichen wird, um die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren auf Dauer zu sichern. Deshalb muss in die Überlegungen einfließen, welche anderen Anreize gegeben werden können, welche die Attraktivität der Tätigkeit erhöhen.

a)  Feuerwehrrente

Die Einführung einer Ehrenpension für Einsatzkräfte der Feuerwehr würde eine gelungene Anerkennung für die oft zeitintensive und gefährliche Arbeit der Feuerwehrleute zum Wohle der Allgemeinheit darstellen.

Ob eine solche Ehrenpension allerdings geeignet ist, dem Mitgliederschwund bei den Freiwilligen Feuerwehren spürbar entgegenzuwirken, kann nicht abschließend eingeschätzt werden. Dabei ist für insbesondere fraglich, wie stark die Anreizwirkung gerade für junge Menschen ist, für welche sich ein Vorteil erst nach jahrzehntelangem Einzahlen realisieren würde. Hier könnten kurzfristigere Maßnahmen, wie steuerfreie Aufwandsentschädigung oder kostenlose Führerscheine geeigneter sein, um neue Mitglieder zu gewinnen.

Auch zu beachten ist, dass die Feuerwehrleute, die heute die Feuerwehr stützen, nahezu keinen Vorteil von einer solchen Ehrenpension hätten, da sie mangels Beitragszahlungen nicht in den Genuss derselben kommen würden. Dies könnte kurzfristig sogar zu einer Frustration bei den Betroffenen führen.

Hinsichtlich des Modells spricht für das Thüringer Modell, dass landesweit einheitlich mit der Materie umgegangen wird. Das sachen-anhaltinische Modell erlaubt jedoch eine größere Flexibilität. So kann hier etwa differenziert werden, ob der Kamerad Atemschutzträger ist oder welchen Ausbildungsstand er hat.

Insgesamt gesehen wäre die Einführung einer Ehrenpension ein klares Signal der Landesregierung zur Stärkung des Ehrenamtes in kommunalen Feuerwehren.

b)  Feuerwehrführerscheine

Die Möglichkeit des Erwerbs eines LKW-Führerscheins könnte ein geeignetes Mittel sein, um einen zusätzlichen Anreiz zur Mitgliedschaft in einer Feuerwehr zu schaffen. Allerdings würde eine solche Maßnahme für den Aufgabenträger eine erhebliche finanzielle Last bedeuten. Insoweit wäre hier die Hilfe des Landes dringend erforderlich. Dies würde zum einen die Bereitstellung von Finanzmitteln betreffen, andererseits wäre auch zu überlegen, inwieweit an der LSTE entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden, um dort eine solche Führerscheinausbildung zu ermöglichen. Eine solche Lösung bedürfte dann allerdings zusätzlich intelligenter Verknüpfungen mit den übrigen Ausbildungen, etwa mit der Maschinistenausbildung, um eine doppelte Freistellung von der Arbeit für solche Lehrgänge zu vermeiden. Damit wären sonst Akzeptanzprobleme der Arbeitgeber und finanzielle Aufwendungen der Aufgabenträger verbunden.

Weiterhin könnte geprüft werden, ob über den Fahrlehrerverband des Landes Brandenburg die Möglichkeit besteht, die Führerscheinausbildung zu günstigen Konditionen zu ermöglichen.

Außerdem müssten solche Feuerwehrführerscheine mit den Verpflichtungen versehen werden, um den Vorteil für die Feuerwehren abzusichern.

c)  Stellenausschreibungen

Eine Berücksichtigung der Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr bei einer öffentlichen Ausschreibung ist nicht ohne weiteres möglich. Zulässig wäre dies, wenn die ausgeschriebene Stelle einen sachlich-inhaltlichen Bezug zum Brandschutz hat.

In allen übrigen Fällen, könnte die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr lediglich als Hilfskriterium herangezogen werden, wenn zwischen den Bewerbern eine gleiche Eignung und Qualifikation vorliegt.

Allerdings könnte in den Ausschreibungstext der Zusatz aufgenommen werden, dass Bewerber, die Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehren sind, ausdrücklich erwünscht sind (nicht Bedingung). Dieser Ansatz dient allerdings nur als psychologische Komponente, um das Thema Brandschutz in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. Insoweit wäre ein solcher Hinweis auch bei Ausschreibungen des Landes wünschenswert.

d)  Andere Vergünstigungen

Als günstig auf die Mitgliederentwicklung dürften sich kurzfristig spürbare finanzielle Entlastungen auswirken. Dies könnte bei Arbeitnehmerinen und Arbeitnehmern etwa ein besonderer Steuerfreibetrag sein. Für arbeitslose Kameradinnen und Kameraden würde sich eine nicht auf die Sozialleistungen anrechenbare kleine Aufwandsentschädigung anbieten.

B. Organisatorische Maßnahmen

Neben dem Potenzial, welches die Mitgliederwerbung noch bietet, wird es nicht ausbleiben, dass auch in der Struktur der Freiwilligen Feuerwehr im Gebiet des jeweiligen Aufgabenträgers Änderungen vorgenommen werden müssen. Diese werden die einzelnen Aufgabenträger für ihren Hoheitsbereich spezifisch festlegen müssen. Dabei wird man sich darauf einstellen müssen, dass nicht jede Ortswehr alle Leistungen vorhalten werden kann. Gegebenenfalls wird auch zu überlegen sein, inwieweit - soweit dies einsatztaktisch möglich ist - verschiedene Ortswehren zu einer leistungsfähigen Wehr zusammengelegt werden können. Dies bedeutet für die Aufgabenträger aber vor allem auch für die Feuerwehrleute ein Umdenken im Hinblick auf die Feuerwehrstruktur. Zwar stehen gerade Feuerwehren auch für eine überregionale Zusammenarbeit, aber meist in ihrer Struktur (eine Ortsfeuerwehr hilft der anderen Ortsfeuerwehr).

Zur Flankierung dieser Maßnahmen sollten die Aufgabenträger auf allen Ebenen unterstützt werden. Dazu gehört auch die Regelungen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz so zu gestalten, dass der Aufgabenträger bedarfsgerecht entscheiden kann. In diesem Sinne wäre etwa § 28 Abs. 2 BbgBKG zu überarbeiten.

Wie oben bereits mehrfach angedeutet, wird zukünftig auch die interkommunale Zusammenarbeit eine größere Rolle spielen müssen. Dabei wird die Frage zu klären sein, ob sich noch alle Feuerwehren alles leisten müssen oder sich die Ressourcen wechselseitig ergänzen können. Hierfür wären dann aber entsprechende gesetzliche Grundlagen - etwa auch für Stützpunktfeuerwehren - nötig.

In diesem Zusammenhang muss sich auch die Verteilung der Stützpunktfeuerwehren neu angesehen werden. Die bisherigen Standorte sollten noch einmal mit den örtlichen Aufgabenträgern abgestimmt werden, so dass eine optimale Abstimmung mit den örtlichen Gefahrenabwehrsbedarfsplänen erreicht wird. Außerdem sollten auch die Feuerwehren, welcher einen Autobahnabschnitt zu betreuen haben, als Stützpunktfeuerwehr berücksichtigt werden.

Insgesamt sollte auch versucht werden, die örtlichen Aufgabenträgern, dort wo es sinnvoll ist, zu entlasten. Einen guten Ansatz stellen hierbei die technischen Dienstleistungen der LSTE am Standort Borkheide dar. Durch die technische Überprüfung der Fahrzeugtechnik wird sichergestellt, dass hier landesweit ein einheitlich gutes Niveau herrscht und die Aufgabenträger werden entlastet, da sie nicht jeder einzelne technische Detailvorschrift selber prüfen müssen. Hinsichtlich der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehrleute müssten die Kapazitäten bei einigen Lehrgängen erhöht werden, um den Bedarf vollständig decken zu können.

C. Individuelle Vorsorge - präventiver Brandschutz

Die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Kommunen auf dem Gebiet des Brandschutzes, welche aus strukturellen Problemen aber auch aus fehlendem ehrenamtlichem Engagement herrührt, muss eine verstärkte individuelle Vorsorge nach sich ziehen.

Sofern der Gesetzgeber im Rahmen einer Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung festlegt, dass alle Gebäude, die zum Aufenthalt von Personen dienen, bis zum Jahr 2015 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden, so würde sich durch diese Maßnahme die individuelle Sicherheit für Leib und Leben der Bürger signifikant erhöhen. Sofern die Reaktionszeiten von Rettungskräften länger werden, muss dem durch individuelle Vorbeugemaßnahmen entgegen gewirkt werden.

In diesem Zusammenhang muss auch darauf geachtet werden, dass der vorbeugende Brandschutz einen entsprechenden Stellenwert erhält. Dazu muss sichergestellt werden, dass entsprechend Personal auf Landkreisebene zur Verfügung steht. Außerdem wäre ein weiterer Schritt, die Brandverhütungsschauverordnung zu novellieren.

D. Finanzierung

Die oben genannten Maßnahmen werden einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf mit sich bringen. Genau hierin liegt einer der Knackpunkte im Bereich des Brandschutzes. Um einen ehrenamtlichen Brandschutz erfolgreich sichern zu können, wird neues Geld notwendig sein. Die örtlichen Aufgabenträger sehen sich schon jetzt im Brandschutz vor immer neue finanzielle Herausforderungen gestellt, so dass neue finanzielle Mittel auch vor dem Hintergrund der anderen zu meisternden Aufgaben kaum bereitgestellt werden können. Vom Land wurden in den letzten Jahren kaum eigene Landesmittel zur Verfügung gestellt. Zwar wird immer wieder auf die Förderung der Stützpunktfeuerwehren hingewiesen, ehrlicherweise muss dabei jedoch gesagt werden, dass diese Mittel im Wege des Vorwegabzuges der Finanzausgleichmasse entnommen wurde. Dementsprechend fallen die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen entsprechend geringer aus. Letztendlich wird deshalb die Förderung der Stützpunktfeuerwehren durch eine Zweckbindung kommunaler Mittel bewirkt. Sollten die o.g. Maßnahmen genauso finanziert werden, könnte dies möglicherweise zu einer Besserung im Brandschutz führen, würde die Kommunen aber zwingen, an anderer Stelle zu sparen. Ob dies, auch angesichts der Anspruchshaltung gegenüber Städten, Gemeinden und Ämtern überhaupt möglich ist, darf bezweifelt werden.

An dieser Stelle muss deshalb für eine Finanzierung aus Landesmitteln plädiert werden. Dabei wäre noch einmal auf die Feuerschutzsteuer zu verweisen.

IV. Hauptamtliche Feuerwehrkräfte

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob mit den oben genannten Maßnahmen der Brandschutz in seiner jetzigen Form aufrechterhalten werden kann. Insoweit soll im Folgenden beleuchtet werden, wie ein Systemwechsel aussehen könnte und welche finanziellen Folgen daran geknüpft werden. Dabei soll jedoch deutlich festgestellt werden, dass es das primäre Ziel sein muss, mit den oben genannten Maßnahmen die Sicherstellung des Brandschutzes auf Grundlage ehrenamtlicher Feuerwehrleute sicherzustellen.

A. Personalkosten als Berechnungsgrundlage

Da die zu treffenden Entscheidungen maßgeblich auch von der Frage der Kosten beeinflusst werden, sollen zunächst als Basis die Personalkosten für Feuerwehrleute ermittelt werden.

Hier sind die Kosten für einen Truppmann, Truppführer und einen Staffelführer relevant. Dabei müssten mindestens folgende Kosten berücksichtigt werden:

Truppmann = A7 / E7 = Brandmeister
Truppführer = A7 / E7 = Brandmeister
Staffelführer = A8 / E8 = Oberbrandmeister

Hieraus würden sich folgende Personalkosten  ergeben:

A7: 41700 Euro  E7: nicht ausgeführt
A8: 48900 Euro  E8: 47000 Euro

B. AUSWAHL DER STANDORTE

Die Aufgabenträger werden entscheiden müssen, ob und wie der Brandschutz mit hauptamtlichen Kräften realisiert werden soll. Dabei wird eine Ausstattung aller Ortsfeuerwehren mit hauptamtlichen Kräften aus Kostengründen nicht realisierbar sein. Realistisch erscheint vielmehr, dass innerhalb des räumlichen Aufgabenbereichs der Träger Standorte gefunden werden, von denen aus alle Teile des räumlichen Aufgabenbereichs  abgedeckt werden.

1. Zeit zum Erreichen des Einsatzortes

Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Brandenburg enthält anders als das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz des Landes Brandenburg(15 min)  keine gesetzliche Pflicht, in welcher Zeit die Feuerwehr am Einsatzort eintreffen muss. In Rheinland-Pfalz regelt § 1 Abs. 1 der Feuerwehrordnung, dass die Feuerwehren so aufzustellen sind, dass sie innerhalb von 8 min nach Alarmierung am Einsatzort eintreffen können. Diese Zeit wurde gewählt, um den Gefahren eines Brandes, wie Rauchgasvergiftung, Durchzündung oder Beeinträchtigung der Standsicherheit noch wirksam begegnen zu können . In Bayern ist die Hilfsfrist nicht gesetzlich geregelt. In der Vollzugsbekanntmachung wird jedoch ausgeführt, dass die gemeindlichen Feuerwehren so aufgestellt werden müssen, dass sie jeden Einsatzort innerhalb von 10 min erreichen können . Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Nordrhein-Westfalen gibt als Hilfsfrist ebenfalls 8 min an . Grundlage dieser Festsetzungen ist die so genannte „Orbit – Studie“ des Entwicklungszentrums Weissach der Porsche AG aus dem Jahr 1981 . Dort konnte anhand von Sektionsprotokollen bei Brandtoten ein Zusammenhang zwischen der Kohlenmonoxid - Konzentration über die Zeit aufzeigt werden. In 90 % der Fälle war der Tod eine Folge der CO - Vergiftung und nur in 10 % der Fälle eine Folge der Brandeinwirkungen. Die Erträglichkeitsgrenze wird 13 Minuten nach Brandausbruch und die Reanimationsgrenze 17 Minuten nach Brandausbruch überschritten.

Die Erträglichkeitsgrenze ist der Zeitpunkt, an dem gesundheitliche Schäden eintreten und das Bewusstsein eingeschränkt wird bzw. Bewusstlosigkeit bis hin zum Tod eintritt. Bis zur Erträglichkeitsgrenze werden Rauchgasinhalationen als gesundheitlich belastend empfunden; d.h. Hustenanfälle und Augenreizungen, Luftnot. Die Reanimationsgrenze ist der Zeitpunkt, an dem eine Wiederbelebung keinen Erfolg mehr hat. Im Bereich zwischen Erträglichkeits- und Reanimationsgrenze sind medizinische Maßnahmen und eine Reanimation erfolgreich; gesundheitliche Schäden können aber dauerhaft bleiben.

Im Zusammenhang mit der CO - Verträglichkeitskurve und unter Abzug der Entdeckungs- und Meldezeit von allgemein 5 Minuten, verbleibt eine Hilfsfrist für die ersten Kräfte von 8 Minuten.
Ein weiterer, die Hilfsfrist bestimmender, Faktor ist der so genannte „Flash - Over“ in geschlossenen Räumen, dabei kommt es zu einer Raumentflammung mit Flammenübergriff auf andere Bereiche. Der Entstehungszeitpunkt wurde mit 18 - 20 min nach Brandausbruch ermittelt. Auf Grund der dann erfolgenden schlagartigen Ausbreitung des Brandes sind neben Sachwerten auch Menschenleben gefährdet. Zur Verhinderung des „Flash - Over“ ist ein schnelles Eingreifen der unterstützenden Kräfte innerhalb einer Hilfsfrist von 13 min notwendig.

Von der Hilfsfrist wäre dann noch die so genannte Ausrückzeit abzuziehen. Dies ist die Zeit, vom Ende der Alarmierung bis zum tatsächlichen Verlassen der Einsatzfahrzeuge der Feuerwachen. Hier sind circa 1 min und 30 s anzusetzen. Damit würden für die Anfahrt ein Zeitraum von 6 min und 30 s bzw. 8 min und 30 s verbleiben.

2.  Weg / Zeitbetrachtung

Aus den so gewonnenen Erkenntnissen kann man mithilfe einer Weg / Zeitbetrachtung eine maximal mögliche Fahrstrecke  und  einen Abdeckradius  ermitteln.

Als durchschnittliche Alarmfahrt-Geschwindigkeiten werden folgende Geschwindigkeiten angesetzt:

1. 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften,
2. 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.

Aus diesen Werten ergeben sich für die einzelnen Anfahrtszeiten Fahrstrecken und Abdeckungsradien. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Radius und Fahrstrecken gleich gesetzt werden, innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Radius berechnet. Bei Alarmfahrten außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Streckenanteil im Innerortsbereich bis zur Außengrenze der Bebauung in der angegebenen Durchschnittsgeschwindigkeit berücksichtigt.

 

BereichAnfahrtzeit (min)Fahrtstrecke (km)Abgedeckter Radius (km)
Innerorts32,01,5
42,72,0
53,32,5
64,03,0
85,44,0
Außerorts32,52,5
54,24,2
108,38,3
1512,512,5

 

(Verwaltungsvorschrift zur Erstellung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfe und zur Regelausstattung der Feuerwehren mit Fahrzeugen [Planungs- und AusstatungsVV] des Saarlandes vom 18. September 2007)

Damit würde sich einen Abdeckradius von circa 5,4 km bis 7 km ergeben. Die Anzahl der Standpunkte ergibt sich dann aus der Fläche des Aufgabenträgers.

C. Besetzung der Standorte

1. Mannschaftsstärke

Nach der Feuerwehr- Dienstvorschrift 3 (FwDV 3), 5.1 ist ein Innenangriff mit Atemschutzgerät nur zulässig, wenn eine Gruppe oder eine Staffel am Einsatzort ist. Eine Staffel besteht nach FwDV 3 2.2 aus 6 Einsatzkräften. Um vollständigen Brandschutz gewährleisten zu können, müssten diese 6 Einsatzkräfte pro Schicht eingesetzt werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass durch Urlaub und Krankheit nicht immer alle Kräfte zur Verfügung stehen, so dass hier ein Aufschlag vorgenommen werden müsste.  Diese Ausfallreserve  wird anhand der tatsächlichen Ausfallzeiten ermittelt. Nach Durchsicht verschiedener Gefahrenbedarfspläne scheint hier eine Ausfallreserve von 30 %  realistisch. Dies würde pro Standort  5,4 zusätzliche Kräfte erfordern (24 h Betrieb). Gegebenenfalls wäre zu prüfen, inwieweit  dieser Wert durch Springer auf  eine Reservekraft  pro Schicht verringert werden könnte. 

2. Anwesenheitszeit

Inwieweit die Standorte 24 h besetzt sein müssen, kann nur eine Analyse des Aufgabenträgers ergeben. Allerdings bestehen derzeit  die größten Probleme bei der Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft. Gegebenenfalls reicht es deshalb aus, die Standorte lediglich tagsüber zu besetzen.

D. Kosten

1. Personalkosten pro Standort im 24 h Betrieb

Ausgehend von dem oben gefundenen Kostenansatz würde sich pro Standort folgender Ansatz ergeben, wenn nur die Tageseinsatzbereitschaft abgesichert werden soll:

18 x E7  =  750.600 €
3 x E8 =  141.000 €
gesamt = 891.600 €

2. Personalkosten in 8 h Betrieb

6 x E7  =  250.200 €
1 x E8 =  47.000 €
gesamt = 297.200 €

3. Sachkosten

Weiterhin wird es notwendig sein, die so geschaffenen Standorte mit Sachmitteln und Technik zu bestücken. Diese Kosten sind ebenfalls bei der Finanzierung zu berücksichtigen. Im Gegensatz zur jetzigen Förderung der Stützpunktfeuerwehren ist dort nicht nur der Brandschutz zu bedenken, sondern auch ein Augenmerk auf die technischen Hilfeleistungen zu legen sein. Dabei müssen insbesondere bei den Einsätzen auf Autobahnen die Straßenbaulastträger stärker in die Pflicht genommen werden.

4. Ausblick

Davon ausgehend, dass pro Aufgabenträger circa 2-4 Standorte im Tagesbetrieb erforderlich sein werden, entstehen hierdurch alleine neue Personalkosten zwischen 600.000 und 1.200.000 €. Würden landesweit nur die Hälfte der kommunalen Aufgabenträger auf ein hauptamtliches System umstellen, würden hier Personalkosten zwischen 60.000.000 € und 120.000.000 € entstehen. Dabei sind Investitionskosten zur Standortertüchtigung noch nicht berücksichtigt.

E. Finanzierung

Bei den vorher ermittelten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Aufgabenträger eine Umstellung ihres Brandschutzsystems vornehmen werden müssen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Aufgabenträger, bei denen eine Umstellung auf ein hauptamtliches Brandschutzsystem erforderlich wird, nicht bzw. nicht sofort flächendeckend ein solches Brandschutzsystem einführen werden müssen. Gleichwohl dürften die Träger des Brandschutzes mit einer solchen Umstellung finanziell überfordert sein. Hier wird die Hilfe des Landes nötig sein. Mit Blick auf den Aufgabentypus als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung ist dies auch gerechtfertigt. Dabei darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass auch auf die örtlichen Aufgabenträger Kostensteigerungen zukommen werden.

1. Berücksichtigung als Sonderlast im FAG

Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, dass in das Finanzausgleichsgesetz eine entsprechende Summe analog zum Sonderlastenausgleich (Abschnitt 4 FAG) oder bei den Zuweisungen für den besonderen Bedarf (Abschnitt 5 FAG) eingestellt wird. Dies würde jedoch bedeuten, dass dieser Betrag voll zu Lasten der allgemeinen Schlüsselzuweisungen gehen würde. Damit würden die Kommunen die Finanzierung dieser Umstellung letztendlich allein tragen. Dies ist auch im Hinblick auf die Verantwortung des Landes für den Brandschutz nicht sachgerecht. Zudem würde es den jahrelangen Bemühungen der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, zweckgebundene Mittel in das allgemeine kommunale Finanzausgleichsmasse zurückzuführen, zuwiderlaufen.

2. Finanzierung aus Landesmitteln

Eine Finanzierung aus originären Landesmitteln (nicht FAG) wäre zwar wünschenswert, ist nach den bisherigen Erfahrungen hinsichtlich der Wahrnehmung von Finanzierungsverantwortungen durch das Land aber als unrealistisch einzuschätzen.

3. Geteilte Finanzierung

Für diesen Fall müsste, sowohl das Land als auch die Kommunen ein Anteil an der Finanzierung tragen. Das Land müsste seinen Anteil aus originären Landesmitteln bestreiten und die Kommunen könnten ihren Anteil in das FAG einstellen.

4. Autobahnen

Hinsichtlich der Finanzierung der technischen Hilfeleistungen auf Autobahnen sollte vom Land ein Vorstoß unternommen werden, den Bund aufzufordern, die erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen, um eine anteilige Finanzierung aus der LKW-Maut zu ermöglichen.

V. Resümee

Die stärker werdenden Probleme insbesondere bei der Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft werden zu Veränderungen im Bereich der Feuerwehren führen. Fraglich ist derzeit, ob das bestehende System der Freiwilligen Feuerwehren mit ehrenamtlichen Mitarbeitern weiterhin Bestand haben kann oder ob es durch ein System mit hauptamtlichen Mitarbeitern ersetzt wird.

Auch in Anbetracht der immensen Kosten sollte noch versucht werden, das bestehende System so zu strukturieren, dass es zukunftsfähig ist. Sollte dies jedoch scheitern, würde als Alternative nur ein Modell mit hauptamtlichen Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Hier wird man sich dann entscheiden müssen, ob man einen Kostenanstieg hinnimmt oder ob man die Leistungen insbesondere im Brandschutz einschränkt.

Thomas Golinowski, Referatsleiter

Az: 112-00

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