Pressemitteilung vom 17.04.2003

Position der Städte und Gemeinden wird sich deutlich verschlechtern

Städte- und Gemeindebund kritisiert Entwurf der neuen Bauordnung


(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat in Schreiben an die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen davor gewarnt, die Position der Städte und Gemeinden im Baugenehmigungsverfahren weiter zu verschlechtern. Vielmehr sollten weiteren kreisangehörigen Gemeinden die Möglichkeit eröffnet werden, die Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde zu übernehmen.

Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen Bauanträge künftig nicht mehr bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden eingereicht werden. Gemeinden werden dann als Letzte erfahren, was in ihrem Territorium gebaut werden soll, kritisiert Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, diese Pläne. Der Kontakt zwischen Bauherren und Gemeinden werde verloren gehen, wenn die Anträge erst über den Umweg Landkreise den Gemeinden zur Stellungnahme zugeleitet werden. Der Ärger der Bürger mit Bauprojekten wird dadurch zunehmen, meint Böttcher. Für die vielen Bauherren, die bereits jetzt Anträge ohne wesentliche Mängel einreichen, hätte die Neuregelung außerdem Verfahrensverzögerung zur Folge, sagte Böttcher. Die gesetzliche Beteiligungsfrist der Gemeinden beginne nämlich erst mit Eingang bei der Gemeinde zu laufen. Hinzu kommt, dass Gemeinden im Land Brandenburg über kein wirksames Mittel verfügen, sich gegen die Ersetzung ihres so genannten Einvernehmens durch die Bauaufsichtsbehörden zu wehren. Diese Regelung beinhaltet, dass der Landkreis ein aus Sicht einer Gemeinde nicht zulässiges Bauvorhaben genehmigen kann. Selbst wenn eine Gemeinde vor Gericht Recht bekommt, ist der rechtlich unzulässige Bau in der Regel so weit fortgeschritten, dass die Tatsachen irreversibel sind.

Nach der Gemeindestrukturreform müsse Städten und Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, weitere Aufgaben zu erfüllen, fordert der Städte- und Gemeindebund. Nach den Statistiken des Bauministeriums liegt die Verfahrensdauer in den Städten regelmäßig unter dem Landesdurchschnitt. Städte wie Werder wollten daher diese Aufgabe übernehmen.

Forderungen nach Bürokratieabbau seien erneut unvollständig umgesetzt worden, kritisiert Böttcher. So werde in der Bauordnung an detaillierten Personalstandards in den Ämtern festgehalten und neue Aufgaben, wie eine zwingende Schlussabnahme, die bei einfachen Bauvorhaben keinen Sinn mehr mache, eingeführt. Zu unnötiger Bürokratie werde der von der Regierung vorgesehene Verzicht auf den Parkplatznachweis jedenfalls dann führen, wenn man weiterhin Städte und Gemeinden für Individualverkehr offen halten will. Städte und Gemeinden erhofften sich von der Landesregierung zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten, nicht aber die zusätzliche Aufgabe, landesweit Regelungen gleicher Sachverhalte zu beschließen. Der Städte- und Gemeindebund hat dem zuständigen Fachausschuss des Landtages einen alternativen Regelungsvorschlag zugeleitet, der am Parkplatznachweis durch Bauherren festhält, aber Gemeinden ermächtigt, nach örtlichem Bedarf die Zahl der Parkplätze niedriger als landesweit üblich festzusetzen.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erinnerte ferner daran, dass der Regierungsentwurf zwar mit dem Einschluss weiterer Genehmigungen in die Baugenehmigung (sog. Konzentrationswirkung) eine wichtige Verbesserung für Bauherren beinhalte, im Übrigen aber nicht die erwartete spürbare Unterstützung einer wirtschaftlichen Entwicklung entfalten wird. In der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landtages Brandenburg durchgeführten Anhörung sei der weitergehende Änderungsbedarf neben dem Städte- und Gemeindebund auch von zahlreichen Fachverbänden aufgezeigt worden.
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