Landesregierung muss wirksame Prüfung der Einhaltung der Lohnuntergrenzen des Vergabegesetzes zulassen
(Potsdam)
Der Städte- und Gemeindebund hat den Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten gebeten, die Ausfertigung der Vergabegesetz-Durchführungsverordnung zu stoppen.
Diese sieht nach Angaben des Ministeriums vor, dass von den Auftragnehmern nur anonymisierte und pseudonymisierte Nachweise verlangt werden können. "Damit wird den Kommunen verwehrt, wirksam zu prüfen, ob die einzelnen im Auftrag der Kommunen eingesetzten Beschäftigten tatsächlich das gesetzliche Mindestentgelt erhalten", sagte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebund Brandenburg. Die Regierung öffne selbst "Tür und Tor", das Vergabegesetz zu umgehen. Dies sei nicht akzeptabel.