Pressemitteilung vom 14.06.2006

Städte- und Gemeindebund begrüßt die heute vom Sonderausschuss Normen und Standards des Landtages Brandenburg beschlossene „Standardöffnungsklausel“


(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat die heute vom Sonderausschuss Normen und Standards des Landtages Brandenburg beschlossene „Standardöffnungsklausel“ als wichtigen Schritt für einen Abbau von Normen und Standards begrüßt. Mit der Standardöffnungsklausel soll es allen Kommunen im Land Brandenburg ermöglicht werden, auf Antrag im Einzelfall neue Formen der Aufgabenerledigung oder des Aufgabenverzichts zu erproben.

Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher erklärte: „Die Klausel geht erfreulicherweise deutlich über den Entwurf der Landesregierung hinaus. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind die Kommunen verstärkt darauf angewiesen, neue kostengünstige Modelle zur Sicherung der Daseinsvorsorge und der Anpassung der Infrastruktur an die veränderte Struktur der Bevölkerung zu erproben.“ Dies werde jetzt erleichtert. Bei Erfolg könnten die Ergebnisse auf alle Kommunen im Land übertragen werden.

Kritik wegen der Gefahr einer möglichen Rechtszersplitterung teilte Böttcher nicht: Die Erprobung sei an ein Genehmigungsverfahren gekoppelt und befristet. Zudem müssten das jeweilige Fachministerium und die Staatskanzlei gemeinsam über den Antrag entscheiden. Böttcher wies darauf hin, dass auch im Land Mecklenburg-Vorpommern eine vergleichbare Experimentierklausel besteht, ohne dass es dort zu einer unübersichtlichen Rechtslage gekommen sei.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Sonderausschusses als einen richtigen und mutigen Schritt“, so Böttcher.
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