Pressemitteilung vom 05.10.2005

Städte- und Gemeindebund: Wortbruch der Bundesregierung bei Hartz IV -

Bund will keine Kosten der Unterkunft tragen


(Potsdam) „Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zu einer Änderung des so genannten Hartz IV-Gesetzes, mit der der Bund sich aus der Mitfinanzierung bei den Kosten der Unterkunft für die Bezieher von Arbeitslosengeld II zurückziehen will, bedeutet einen Wortbruch erster Klasse“, so der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg Karl-Ludwig Böttcher. Der knapp 30 %ige Anteil des Bundes an den Unterkunftskosten macht alleine für das Jahr 2005 bundesweit eine Summe von ca. 3,2 Milliarden Euro aus, die nun die Kommunen zusätzlich zu tragen hätten, so Böttcher weiter.
Für das Jahr 2005 gäbe es eine klare gesetzliche Regelung, die der Bund nun nicht einseitig verändern könne.

„Für den Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist es völlig unklar, auf welcher Basis der Bund zu seiner jetzigen Entscheidung gekommen sei. Die kommunalen Spitzenverbände erarbeiten gerade gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit belastbare Zahlen und Daten, mit denen man in die für die zweite Oktoberhälfte beabsichtigten Revisionsverhandlungen mit dem Bund zur weiteren Ausgestaltung des Hartz IV-Gesetzes gehen wolle“, äußert Böttcher sein absolutes Unverständnis. „Allein die bei uns ermittelten Zahlen für die vier kreisfreien Städte in Brandenburg beziffern den Anteil, den der Bund für die Kosten der Unterkunft in diesen Städten zu leisten hätte auf rund 28 Millionen Euro. Das können und werden die Städte nicht tragen können, der Bund triebe sie in den Ruin“, rechnet Böttcher lakonisch vor. Für die kreisfreien Städte und die Landkreise zusammen käme man insgesamt auf eine Mehrbelastung, die die 200 Millionen Marke erreichen könnte, rechnet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hoch. Die Kommunen hätten Erhebliches geleistet, um die wichtige Arbeitsmarktreform auf den Weg zu bringen, die ohne die Kommunen zum Scheitern verurteilt gewesen wäre, ist sich Böttcher sicher. „Wir verlangen die verabredeten Revisionsverhandlungen auf gleicher Augenhöhe, auch insofern greift der Bund hier unzulässig diesen Verhandlungen vor und stellt die Kommunen vor nicht tragbare finanzielle Lasten. Der Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers stellt nicht nur eine Gefahr für die anstehenden Verhandlungen, sondern für das Vorhaben Hartz IV in Gänze dar“, kritisiert Böttcher das Vorgehen von Minister Clement. Schon im Frühsommer habe Clement durch ungerechtfertigte Behauptungen das Verhältnis zu den Kommunen erheblich belastet und musste auf Druck der kommunalen Spitzenverbände zurückrudern.
„Diese erneute unnötige Debatte wird nun insbesondere den Kritikern von Hartz IV neues Öl auf das Feuer gießen und zu weiteren Verunsicherungen sowohl bei den Mitarbeitern der Träger für die Umsetzung des SGB II als auch bei den betroffenen Menschen auslösen“, befürchtet Karl-Ludwig Böttcher. „Gemeinsam mit unseren Bundesverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden in den Ländern werden wir den Bund an den Verhandlungstisch zurück zwingen und hoffen dabei auf eine aktive Unterstützung seitens der Landesregierung.“
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