Pressemitteilung vom 08.07.2005
Direkte Finanzzuweisungen befördern Investitionen in den Gemeinden
- Städte- und Gemeindebund warnt vor Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
(Potsdam) Als politisch unverantwortlich bezeichnet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg den sich anbahnenden Streit zwischen den Regierungsfraktionen von SPD und CDU zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (MAZ vom 05.07.2005 „Streit um Zuweisungen für die Kommunen“). „Mehr als 15 Jahre wurden die Städte und Gemeinden in Abhängigkeit von Fördervorgaben und Kreistagsentscheidungen bevormundet“, beklagt die stellvertretende Geschäftsführerin des Städte- und Gemeindebundes die bisherige Investitionsförderung. Eine urbane Entwicklung vieler Orte sei dadurch auf der Strecke geblieben. So genannte Prioritätenentscheidungen der Kreistage bestimmten, was für eine Gemeinde gut ist und was nicht. Damit ist seit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes Schluss. Mit 225 Millionen Euro investiver Schlüsselzuweisungen werden die Stadt- und Gemeindevertretungen im Jahre 2005 eigenverantwortlich entscheiden, wie sie für ihre Einwohner und die heimische Wirtschaft ein zukunftsfähiges Lebensumfeld mitgestalten. Der Kompetenzverlust schmerzt die Landkreise, ist sich Monika Gordes sicher. Deshalb sei verständlich, wenn einzelne Landtagsabgeordnete den Landräten wieder zu mehr Macht verhelfen wollen. Aber nicht die Macht, sondern die Entwicklung der Städte und Gemeinden wird unser Land voran bringen, ist Monika Gordes überzeugt und beruft sich dabei auf die Vielzahl der beim Verband eingegangenen Eingaben verärgerter Bürgermeister und Amtsdirektoren, die den Vorschlag einer Rückkehr zum kreislichen Entscheidungsverfahren kategorisch ablehnen. So wundert sich beispielsweise Bürgermeister Helmut Jilg aus Oberkrämer über die Behauptung, die Gemeinden könnten mit steuerkraftabhängigen Zuweisungen nichts bewegen, und stellt klar: Wer mit Geld umgehen kann, kann auch mit einem Euro investieren. Das Amt Unterspreewald äußert sich überzeugt davon, dass finanzpolitisch verantwortliches Haushalten mit den direkt an die Gemeinden ausgezahlten Investitionsmitteln überhaupt erst ermöglicht wird und den Abbau von Sanierungsstau und Kreditverpflichtungen wieder in greifbare Nähe rücke. Das Amt Neuhardenberg wird durch eine interkommunale Kooperation aller amtsangehörigen Gemeinden mit den neuen Investitionsmitteln endlich die so dringend benötigte Feuerwehrtechnik anschaffen können. Die negativen Beispiele aus der Vergangenheit, die - wie in Blankenfelde-Mahlow bis zur Bewilligung halber Feuerwehrfahrzeuge reichen oder in anderen Gemeinden zu nunmehr leerstehenden, kürzlich sanierten Schulgebäuden - lassen sich für den Städte- und Gemeindebund beliebig fortsetzen. Monika Gordes vergleicht den Vorschlag zur Rückkehr ins alte Förderrecht deshalb mit einem Schildbürgerstreich und ist aus zwei Gründen von den Äußerungen des Ministeriums der Finanzen überrascht, das den Rückschritt wohl zu unterstützen sucht:
Zum einen ist die am 1. Januar 2005 eingeführte gemeindliche Investitionsförderung eine schlüssige und notwendige Folge der Gemeindegebietsstrukturreform. Mit großen Kraftanstrengungen und mit Unterstützung des Ministeriums des Innern sind in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von 500 Gebietsänderungen aus ursprünglich 1474 Gemeinden 144 selbständige Gemeinden und 272 amtsangehörige Gemeinden in 54 Ämtern entstanden. Die daraus gewachsene Verwaltungskraft muss nun auch zum eigenverantwortlichen und leistungsorientierten Handeln zugunsten der berechtigten Infrastrukturbedarfe unmittelbar vor Ort genutzt werden. Ohne das Selbstverwaltungshandeln der Städte und Gemeinden sind die vielfältigen Herausforderungen der bevorstehenden Finanz- und Bevölkerungsentwicklung in unserem Land überhaupt nicht zu meistern, so Monika Gordes. Zum anderen hat der Gesetzgeber für die Jahre 2005 und 2006 erhöhte Finanzzuweisungen zugunsten der Landkreise bereit gestellt, damit diese innerhalb einer Übergangsfrist noch Verpflichtungen aus Vorjahren erfüllen können. Es gibt also überhaupt keinen Grund zur Wiedereinführung der Prioritätenlisten bei den Landkreisen, zumal dieses bevormundende Verwaltungsverfahren nach Schätzungen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg jährlich weit mehr als fünf Millionen Euro an Bürokratieaufwand verschlungen hat.
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