Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt Entscheidung des OVGBerlin-Brandenburg zum Winterdienst

(Potsdam) In einer gestern getroffenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt, dass die Regelungen zur Übertragung der Fahrbahnreinigung des Brandenburgischen Straßengesetzes nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.

Das Gericht änderte damit 2 Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam, welches noch entschieden hatte, dass Grundstückseigentümer in der Gemeinde Schönwalde-Glien nicht verpflichtet seien, die vor ihren Grundstücken verlaufenden Fahrbahnen zu reinigen bzw. den Winterdienst dort durchzuführen. Dem folgte das OVG Berlin-Brandenburg nicht und stellte vielmehr fest, dass sich aus § 35 Abs. 6 Satz 4 StVO ergebe, dass Personen, die bei der Straßenreinigung eingesetzt werden, auch auf der Fahrbahn tätig sein dürfen.

Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburgs, Karl-Ludwig Böttcher, zeigte sich hoch erfreut über den Ausgang des Verfahrens. Damit sei ein für die Städte und Gemeinden schwieriger Schwebezustand beendet, so Böttcher. Besonders zufrieden zeigte sich Böttcher auch darüber, dass die Entscheidung noch rechtzeitig vor dem Wintereinbruch getroffen und somit Planungssicherheit für die Kommunen wiederhergestellt wurde. Man wolle nun zunächst die schriftliche Entscheidung abwarten und dann die Städte und Gemeinden umfangreich informieren.

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