Pressemitteilung vom 26.02.2004

Oberbürgermeister der kreisfreien Städte: Finanzausgleichsgesetz jetzt!


Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Potsdam, Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel berieten heute erneut über die desolate Finanzsituation ihrer Städte im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen ihres Arbeitskreises im Städte- und Gemeindebund Brandenburg. Die kreisfreien Städte fordern seit Jahren in Übereinstimmung mit den weiteren Städten und Gemeinden im Städte- und Gemeindebund Brandenburg den Erlass eines Finanzausgleichsgesetzes. Dieses müsse die derzeitigen Strukturen und die kommunale Finanzkraft verlässlich verbessern. Der nunmehr vorgelegte erste Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes käme zwar sehr spät, sei jedoch als Schritt in die richtige Richtung zu bewerten, erläuterte der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, Jann Jakobs, die gemeinsame Position.
In dem geplanten Finanzausgleichsgesetz des Landes sehen die brandenburgischen kreisfreien Städte eine Möglichkeit, ihre desolate Finanzsituation, analog der meisten Städte und Gemeinden im Land Brandenburg, zu verbessern. Ansonsten bliebe die hoffnungslose Finanzsituation bestehen, die die freiwillige Selbstverwaltung nicht nur bereits jetzt in erheblichem Umfang einschränke, sondern diese drohe sogar unterzugehen. Dies belegen allein die nachfolgenden Haushaltsdaten:

Strukturelles Defizit 2003/2004

Brandenburg a.d.H.
Cottbus
Frankfurt (Oder)
Potsdam
44 Mio. € (2003)
36,7 Mio. € (2003)
14,5 Mio. € (2003)
22,4 Mio. € (2003)
60 Mio. € (2004)
47,7 Mio. € (2004)
22 Mio. € (2004)
29,8 Mio. € (2004)

Fehlbeträge in den Verwaltungshaushalten 2004

Brandenburg a.d.H.
Cottbus
Frankfurt (Oder)
Potsdam
ca. 18,0 Mio. €
ca. 12,2 Mio. €
ca. 22,0 Mio. €
ca. 29,8 Mio. €

Rückgang der Investitionspauschalen im Vergleich 2001 zu 2004

Brandenburg a.d.H.
Cottbus
Frankfurt (Oder)
Potsdam
11,5 Mio. € (2001)
14,8 Mio. € (2001)
9,8 Mio. € (2001)
17,6 Mio. € (2001)
5,7 Mio. € (2004)
9,1 Mio. € (2004)
5,7 Mio. € (2004)
11,9 Mio. € (2004)


Vor dem Hintergrund dieses Zahlentableaus erläuterte Oberbürgermeister Martin Patzelt (Frankfurt (Oder)), dass die kreisfreien Städte, ebenso wie der ganz überwiegende Teil der weiteren Städte und Gemeinden im Land Brandenburg, ohne das in Aussicht genommene Finanzausgleichsgesetz mit seinen angekündigten Mindestverbesserungen der kommunalen Finanzkraft ihre Aufgaben in weiten Teilen gar nicht mehr, bzw. nur noch durch Inanspruchnahme weiterer Kassenkredite finanzieren können. Der Leistungsverlust für die Bürgerinnen und Bürger sei schon jetzt dramatisch erkennbar. „Selbst bei Streichung aller freiwilligen Aufgaben können die Defizite nicht ausgeglichen werden, Pflichtaufgaben sind nur noch über Kassenkredite finanzierbar – ein unhaltbarer Zustand,“ so Patzelt weiter.

Die Oberbürgermeisterinnen der kreisfreien Städte Cottbus und Brandenburg an der Havel, Karin Rätzel und Dr. Dietlind Tiemann, erläuterten diese Auswirkungen auch mit Blick auf die dramatische Situation am Arbeitsmarkt. Die eklatante Schwächung der Investitionskraft würde dazu führen, dass die Kommunen kaum noch Aufträge für Investitionen auslösen könnten. Neben der zunehmenden Verschlechterung der kommunalen Infrastruktur würde dies eine weitere Erhöhung der Arbeitslosenzahlen und im Nachhinein der Soziallasten für die Städte bedeuten. Die kreisfreien Städte sind in ihrer Funktion als Oberzentren und Aufgabenträger der sozialen Sicherung in einer unvergleichlich schwierigen und problematischen Finanzlage.
Die Oberbürgermeister begrüßen deshalb den Referentenentwurf des Finanzausgleichsgesetzes in seinen Grundzügen, wiesen aber gleichzeitig darauf hin, dass es auch in der Kürze der nur noch zur Verfügung stehenden Zeit weiteren Klärungs- und Untersetzungsbedarf gäbe. Man wolle sich jedoch in diesen Prozess, gemeinsam mit den anderen Städten und Gemeinden im Städte- und Gemeindebund aktiv einbringen. Sofern dabei einzelne Regelungen in ihren Konsequenzen und Auswirkungen nicht exakt eingeschätzt und bewertet werden können, sollten diese innerhalb der Fortentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes nachgebessert werden.

Die Oberbürgermeister verabschiedeten einen gemeinsamen Brief an Ministerpräsident Matthias Platzeck und wandten sich mit der ausdrücklichen Bitte an ihn, sich bereits im Vorfeld der Kabinettsbefassung am 16.03.2004 und der anschließenden Beratungen in Ausschüssen und Plenum des Landtages für das Finanzausgleichsgesetz mit seinen angekündigten Verbesserungen der kommunalen Finanzausstattung einzusetzen. In ihrem Brief unterstützen sie dabei ausdrücklich eine erste Stellungnahme der Geschäftsstelle und den Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 16.02.2004. Als unabdingbare Voraussetzung forderten die Oberbürgermeister auch die ungeschmälerte Weitergabe der Ausgleichsmittel des Bundes und eingesparte Mittel beim Land infolge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, teilte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher mit.

Im Städte- und Gemeindebund Brandenburg wird man die kommenden Wochen intensiv dazu nutzen, sich in die politischen Entscheidungsprozesse für ein Finanzausgleichsgesetz einzubringen.