Pressemitteilung vom 25.07.2007
Städte- und Gemeindebund begrüßt Verzicht auf Drittschutz
Neues Gesetz darf aber keine neuen Reibungspunkte schaffen
(Potsdam) In einer ersten Stellungnahme zum heutigen Koalitionskompromiss zur Kommunalverfassung hat der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt, dass im Land Brandenburg kein Klagerecht gegen eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen eingeführt werden wird. Soweit vereinbart wurde, dass hauptamtliche Bürgermeister auch nach Erreichen des allgemeinen Rentenalters ihre Wahlzeit vollständig absolvieren dürfen und Beigeordnete nicht gegen den Willen von Bürgermeistern gewählt werden können, habe die Koalition Vorschläge des Verbandes der Städte, Gemeinden und Ämter aufgegriffen.
Es bleibe allerdings abzuwarten, ob die mit Zusammenfassung von Gemeinde-, Amts- und Landkreisordnung zu einem neuen Kommunalverfassungsgesetz verbundenen Umstellungsschwierigkeiten durch Verbesserungen der Abläufe in den Gemeinden aufgewogen werden. Reibungsverluste in den Kommunen müssten abgebaut und nicht verschärft werden.
Der Verband hatte den bisherigen Gesetzentwurf des Ministeriums des Innern abgelehnt und im Anhörungsverfahren in mehr als 50 Punkten Nachbesserungen gefordert. Im weiteren Verfahren müsse geprüft werden, ob diese Vorschläge berücksichtigt wurden.
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