Märkische Städte sind auf eine Klarstellung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes angewiesen
(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg äußerte sich überrascht über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zur Sonntagsöffnung in der Landeshauptstadt Potsdam. "Bislang liegen keine Erwägungsgründe des Oberverwaltungsgerichtes vor. Daher ist es derzeit nicht möglich, die Entscheidung nachzuvollziehen.", sagte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.
Der Verband ist der Auffassung, dass das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz eine Begrenzung von Sonntagsöffnungen auf Stadtteile und deren getrennte Zählweise nicht ausschließe.
"Viele Städte haben in ihren verschiedenen Stadt- und Ortsteilen ganz eigene kulturhistorische Identitäten, die in Veranstaltungen herausgestellt und gewürdigt werden." so Böttcher weiter. Die entsprechenden Stadtteilfeste, die Anlass für die stadtteilbezogenen Öffnungen sind, stören die Sonntagsruhe in allen anderen Stadtteilen nicht. "Ob in Drewitz, Marquardt oder Babelsberg – vom Trubel eines Festes im Holländischen Viertel spüren die Bürger dort nichts, genauso wenig umgekehrt, wenn in Marquardt oder Fahrland Dorffeste stattfinden."
Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam für die Sonntagsöffnungen im Jahre 2015 habe den Grundsatz gewahrt, dass jede einzelne Verkaufsstelle nur an maximal sechs Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnet. "In keinem einzigen Stadtteil hätte es mehr als sechs verkaufsoffene Sonntage gegeben. Arbeitsschutz und Sonntagsschutz sind durch diese Regelung also gewahrt." betonte Böttcher.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg rief erneut die Landespolitik auf, die Städte und Gemeinden in ihrem täglichen Engagement für lebenswerte und attraktive Innenstädte und Stadtteile zu unterstützen. "Wenn wir die Aufenthaltsqualität für Bürger und Touristen erhalten und zugleich Beschäftigung und Wirtschaftskraft vor Ort sichern wollen, dann muss die Handlungsfähigkeit der Städte verbessert werden." so Böttcher abschließend.
Der Verband hatte sich in den letzten Jahren wiederholt für eine Angleichung der Zahl der zulässigen Sonntagsöffnungen an Berlin (10 pro Jahr) sowie die Klarstellung bezüglich stadtteilbezogener Öffnungen ausgesprochen.
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