Städte- und Gemeindebund begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nichtzulassungsbeschwerde gegen Landesentwicklungsplanurteil

(Potsdam) "Das Bundesverwaltungsgericht hat schnell Rechtsklarheit geschaffen", sagte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2015, der gestern bekannt wurde. Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg ist damit im Land Brandenburg nichtig. Böttcher plädierte erneut für einen partizipativen Neustart der Landesplanung.

Böttcher erinnerte daran, dass das Oberverwaltungsgericht die Verletzung des Zitiergebotes sogar in den Leitsätzen 1 und 4 seines Urteils als "materiellen Mangel" und gerade nicht als "formalen Fehler" bezeichnet habe. Eine nicht angegebene Rechtsgrundlage könne nicht - so das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich in Leitsatz 4 des Urteils - durch die Änderung oder Ergänzung der Eingangsformel nachgeholt werden. Die Rechtsverordnung müsse vielmehr unter Beachtung des Zitiergebots neu erlassen werden.

Böttcher sprach sich dafür aus, vorher das Landesplanungsrecht zu überarbeiten und die Mitverantwortung des Landtages zu stärken. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte dieses in einem Positionspapier "Brandenburger Thesen zur Landesplanung" befürwortet. Das Landesplanungsrecht müsse dahingehend geändert werden, dass ein Landesentwicklungsplan nach dem Vorbild anderer Bundesländer jedenfalls nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Landtages Brandenburg in Kraft gesetzt werden kann. Grundzentren seien wieder zuzulassen.

Gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg hatten 17 Städte und Gemeinden Normenkontrollanträge gestellt. Sie hatten insbesondere kritisiert, dass im Land Brandenburg neben Ober- und Mittelzentren keine Grundzentren mehr ausgewiesen werden könnten, für ein Flächenland wie Brandenburg einmalig. Im Aufstellungsverfahren des Landesentwicklungsplanes hatten mehr als 200 Bürgermeister, Amtsdirektoren, Landräte und andere Verantwortungsträger dies in einem offenen Brief kritisiert und eine Berücksichtigung eingefordert.

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Anlage: Brandenburger Thesen zur Landesplanung

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