Rosenfeld: Keine (Verwaltungsstruktur-)Reform ohne solide empirische Basis!

(Potsdam) „Keine Reform ohne solide empirische Basis“. Zu diesem Fazit gelangt Professor Dr. habil. Martin T.W. Rosenfeld in einem heute veröffentlichten Kommentar zu den im Auftrag des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg im letzten Jahr angefertigten Gutachten zur Einkreisung bislang kreisfreier Städte im Land Brandenburg von Bogumil/Kinziger sowie von Färber/Hengstwerth/Zeitz. Landtag und Landesregierung sollten sich die Zeit für eine empirisch fundierte Untersuchung hinsichtlich der Vor- und Nachteile von kreisfreien Städten nehmen. Eine fundierte Reform – unabhängig davon, ob sie im Endergebnis ihren Ausdruck in Einkreisungen  oder anderen institutionellen Veränderungen findet – zu einem späteren Zeitpunkt sei auf jedenfall besser, als eine schnellstmögliche Reform nur auf der „Basis von reinen Glaubensbekenntnissen“.

Rosenfeld stellt fest, dass in den vorliegenden Gutachten die Thematik nicht systematisch aufgearbeitet worden sei. Eigentlich wäre es zu erwarten gewesen, sich zunächst mit Vor- und Nachteilen der Kreisfreiheit auszeinanderzusetzen. Eine solche Auseinandersetzung finde sich aber nicht. 

Beispielsweise fehle es an der theoretischen Konkretisierung bzw. an empirischen Belegen, der angenommenen Skalen- und Verbundeffekte. Die Annahme, dass in größeren Verwaltungen im Vergleich zu kleineren administrativen Einheiten Skalen- und Verbundeffekte auftreten „können“, sei zwar grundsätzlich durchaus plausibel. Allerdings ließen sich solche Effekte vielfach auch im Rahmen interkommunaler Kooperation erreichen. Auch sei zu erwarten, dass durch den Einsatz moderner Datenverarbeitung und –übermittlung die Vorteile größerer gegenüber kleineren Kommunalverwaltungen in Zukunft abnehmen dürften. Hinzu komme, dass die Kosten einer Verwaltung nicht nur von der Zahl der Einwohner sondern auch von den Faktoren Fläche und Einwohnerdichte abhänge. Zur Höhe der angenommenen Effizienzvorteile machten Bogumil/Kintzinger keinerlei Angaben. Dies sei aber für die genaue Bestimmung der Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich erforderlich.

Selbst wenn eine umfasssende empirische Analyse zeigen sollte, dass es bei den bisherigen kreisfrien Städten tatsächlich Effizienzmängel geben sollte, bliebe doch zu fragen, ob die Einkreisung die einzig mögliche Alternative sei, um die Effizienz und Qualität der Aufgabenerfüllung zu erhöhen. Jedenfalls dürften die Vorteile der Kreisfreiheit nicht einfach ignoriert werden. Aus volkswirtschaftlicher Sicht spreche vieles dafür, dass in größeren Städten mit hoher Zentralität und einem entsprechenden Besatz mit zentralörtlichen Einrichtungen auch ein spezifischer administrativer Status zuerkannt werde, um die Entwicklung der Städte als Standorte für Unternehmen  und private Haushalte zu stärken. Ein Mitteleinsatz auf Kreisebene werde sich vielfach stärker an der gesetzlich geforderten Ausgleichsfunktion der Kreise als an der Einsicht orientieren, dass eine Stärkung der Oberzentren für eine nachhaltige Entwicklung des Kreisgebietes effektiver sein könne, als eine räumlich eher gleichmäßige Verteilung der Mittel.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beitrag „Kreisfreiheit großer Städte in Brandenburg – nur noch ein Auslaufmodell?  - Ein Kommentar … zu den im Auftrag des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg angefertigten Gutachten von Bogumil/Kintzinger sowie von Färber/Hengstwerth/Zeit“ verwiesen.

Professor Dr. Martin T.W. Rosenfeld ist Leiter des Forschungsfelds Stadtökonomik des Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).

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Anlagen: Präsentation und Kommentar mit freundlicher Genehmigung von Professor Dr. Martin T.W. Rosenfeld

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