Landesplanungsministerium soll sich an OVG-Urteil halten - Verständigung auf gemeinsame Klage gegen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg
(Potsdam)Das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplan soll sich endlich an ein rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts halten. Dies ist das Ergebnis einer Abstimmungsberatung von Mitgliedern des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in Hoppegarten zu Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den von der Landesregierung rückwirkend wieder in Kraft gesetzten Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg. Neben dem Oberverwaltungsgericht hatte zuletzt auch das Verwaltungsgericht Cottbus unmissverständlich festgestellt, dass der bereits im Sommer vergangenen Jahres wegen einer Verletzung der Landesverfassung für nichtig erklärte Plan nicht nach Ergänzung der Ermächtigungsformel rückwirkend wieder in Kraft gesetzt werden könne. Die Regierung habe sich über tragende Gründe des Urteils hinwegesetzt.
Dieses Verfahren mache alle auf den offenkundig rechtswidrigen Landesentwicklungsplan aufbauenden weiteren Regional- oder Bauleitpläne anfechtbar, sagte ein Sprecher. Um nicht in offensichtlich mangelhafte Pläne Arbeit stecken zu müssen, wollen sich viele Kommunen den bisherigen Klägern anschließen. Geboten sei jetzt eine schnelle Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes, jedes weitere Hinauszögern verlängere die Rechtsunsicherheit.
Flankierend sei es zudem geboten, in der Bauordnung eine Abstandsflächenregelung für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung aufzunehmen, von der lokal durch Bauleitplanung abgewichen werden könne. Damit könne das Land Brandenburg schnell Wildwuchs verhindern. Zudem müsse die Privilegierung der Windkraftanlagen vom Bundestag im Baugesetzbuch aufgehoben werden. Es sei nicht mehr zu verstehen, dass für die Errichtung von Solarparks vorher von den Kommunen Baurecht geschaffen werden müsse, nicht aber auch für Windkraftanlagen.