Kommunale Spitzenverbände unterstützen die ostdeutschen Regierungschefs bei den Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich
In der Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung des Länderfinanzausgleiches unterstützen die kommunalen Spitzenverbände der Städte und Gemeinden in den der neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einheitlich die gemeinsame Position der Ministerpräsidenten Ihrer Länder. Die Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher, Andreas Wellmann, Mischa Woitscheck, Jürgen Leindecker und Ralf Rusch erklären dazu gemeinsam: „Mit der Wiedervereinigung erfolgte ein schmerzhafter Anpassungsprozess für die Wirtschaft im Osten. Viele Betriebsstätten gingen verloren, hohe Arbeitslosenzahlen und eine massive Abwanderung waren die Folge. Der Solidarpakt und die Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich waren und sind ein Garant für den Aufholprozess in den neuen Bundesländern. Stand in den ersten Jahren der Umbau des Wirtschaftssystems im Vordergrund, kommt es heute und in den kommenden Jahren darauf an, die strukturellen Hemmnisse auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Ost und West durch einen Ausgleich der unterproportionalen Steuerkraft und Investitionszuschüsse zu überwinden. Nun ist 4 Jahre vor dem Auslaufen des Solidarpaktes abzusehen, dass der Anpassungsprozess noch länger dauern wird. Wir sind den alten Bundesländern und dem Bund für die zusätzlichen Mittel des Solidarpaktes dankbar, weil wir viel damit erreicht haben. Doch es liegt noch eine gehörige Wegstrecke vor uns. Das durchschnittliche Einkommen im Osten liegt nur bei ca. 70 % dessen, was im Westen im Durchschnitt verdient wird. Da keine Betriebssitze großer Konzerne in den neuen Bundesländern bestehen, wird hier ein deutlich geringeres Aufkommen aus der Umsatzsteuer abgeführt, obwohl die Verbraucher in den neuen Bundesländern diese bei jedem Einkauf mitbezahlen. Daher fordern wir den Erhalt des Umsatzsteuervorwegabzuges im Rahmen des Länderfinanzausgleiches, um einen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Diese Einnahmen sind für unsere Länder und unsere Kommunen wichtig, da hier die Einnahmesituation mit gerade einmal knapp über 50 % des Bundesdurchschnitts deutlich schlechter ist.“