Stabile Grundsteuer im Land Brandenburg: Städte und Gemeinden halten Wort
(Potsdam) Brandenburgs Städte und Gemeinden haben Wort gehalten. Trotz verschiedener Herausforderungen und Krisenzeiten blieben die Grundsteuersätze für Wohngrundstücke im Jahr 2023 in den Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg stabil. Dies gehe aus einem Vergleich der Angaben der amtlichen Statistik zu den Realsteuerhebesätzen hervor, erklärte Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, im Rahmen der Sitzung des Landesausschusses des kommunalen Spitzenverbandes. Von insgesamt 413 Städten und Gemeinden in Brandenburg haben lediglich etwa 7 % aller Städte und Gemeinden den Steuersatz gegenüber dem Vorjahr erhöht. „Auffällig sei zudem, dass die Erhöhungen der Hebesätze bei den betroffenen Gemeinden äußerst moderat ausfielen. Von den 29 erhöhenden Städten und Gemeinden haben 14 ihre Hebesätze nur um wenige Prozentpunkte angehoben und zwar im Bereich von 2 bis maximal 20 Prozentpunkten“, berichtete Jens Graf.
Im Rahmen der Sitzung des Landesausschusses des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg wurde der weitere Fahrplan zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer vom Staatssekretär des Ministeriums für Finanzen und für Europa Frank Stolper vorgestellt. Stolper betonte, dass die Umsetzung der Reform der Grundsteuer für die Finanzämter des Landes Brandenburg eine komplexe Aufgabe mit höchster Priorität sei. „Die vorzunehmende Neubewertung aller Grundstücke belastet die Finanzämter des Landes erheblich. Erfordert doch die Bearbeitung der Grundsteuerwerterklärungen einen sehr hohen personellen und technischen Aufwand. So führen insbesondere die Umstellung von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung und eine hohe Quote von „Papiererklärungen“ zu einem erheblichen Prüf- und Bearbeitungsaufwand. Die wesentlichen Veranlagungsarbeiten in den Finanzämtern werden voraussichtlich im dritten Quartal 2024 abgeschlossen sein. Danach besteht eine genügende Datenbasis, auf deren Grundlage die Städte und Gemeinden die Neufestsetzung der Hebesätze vornehmen können.“
„Die geplante Neubewertung der Grundsteuer ist ein bedeutender Schritt hin zu einem gerechteren Steuersystem. Es sei jedoch wichtig, dass die Verantwortlichen die anstehenden Herausforderungen gemeinsam bewältigen, um sicherzustellen, dass die Reform reibungslos umgesetzt werde und keine unerwünschten Auswirkungen auf die Kommunen habe", so Jens Graf.
Die Grundsteuer, eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden, wird gegenwärtig in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes einer umfassenden Neubewertung unterzogen, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten. Diese Maßnahme zielt darauf, das Steuersystem an moderne Gegebenheiten anzupassen und eine transparente sowie gerechte Besteuerung sicherzustellen.
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