Hier finden Sie die archivierten Stellungnahmen zum Finanzwesen

Kommunaler Finanzausgleich wird fortgeschrieben

Im Jahr 2010 ist das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz fortzuschreiben. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg fordert gegenüber dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg für die Fortschreibung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes die

  1. Kompensation auszugleichender Verbundquoten mit 70 Mio. € für die Jahre bis einschließlich 2012,
  2. Streichung des zugunsten des Landeshaushalts eingeführten Vorwegabzugs von jährlich 50 Mio. €,
  3. Ausweitung von Steuerverbundabrechnungsfristen und

befürwortet im Übrigen die Einführung eines Demografiefaktors, die Erhöhung der Hauptansatzstaffel für die kreisfreien Städte und die Einführung einer Finanzausgleichsumlage, soweit dafür Übergangsregelungen für das Jahr 2011 geschaffen werden.

Die vollständige Bewertung des Referentenentwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes ist aus der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg gegenüber dem Ministerium der Finanzen vom 4. August 2010 ersichtlich.

Stellungnahme des StGB Brandenburg gegenüber dem MdF vom 4. August 2010

Rundschreiben des StGB Brandenburg zur Fortschreibung des BbgFAG vom 4. August 2010

Erste Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zum Referentenentwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes sind aus dem Rundschreiben vom 9. Juli 2010 ersichtlich.

Mitgliederrundschreiben BbgFAG

Gesetzentwurf Änderung BbgFAG

Gesetzesbegründung Änderung BbgFAG

Proberechung 2011

Ergebnisse Steuerschätzung Mai 2010

Gutachten Fortschreibung BbgFAG

Entwicklung Verbundmasse

Ergänzende Hinweise zur Frage einer horizontalen Finanzausgleichsumlage sind dem nachfolgenden Rundschreiben vom 27. Juli 2010 zu entnehmen:

Mitgliederrundschreiben BbgFAG - Finanzausgleichsumlage vom 27. Juli 2010

Städte- und Gemeindebund schlägt dem Landtag Änderung des BbgFAG vor.
 
Am 28. Oktober 2010 befasste sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen unter Mitberatung des Ausschusses für Inneres des Landtages Brandenburg erstmals in der neuen Legislaturperiode mit der Fortschreibung des BbgFAG. In dieser Ausschusssitzung regte der Städte- und Gemeindebund im Rahmen seiner Anhörung eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs der Landesregierung insbesondere zum Finanzvolumen und zur Einführung eines Demografiefaktors an. Diese und weitere Einzelheiten sind in der Stellungnahme vom 27. Oktober  2010 dargestellt.

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 5/2012

Stellungnahme im Ausschuss für Haushalt und Finanzen

 

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Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Brandenburg an die Gemeinden und Landkreise im Haushaltsjahr 2004 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 - GFG 2004)

Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 28.10.2003 mehr

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Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (1.BbgFAGÄndG)

16.10.2006, 12.07.2006
Anhörung im Landtag Brandenburg zu den Gesetzesentwürfen der Landesregierung - Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2005/2006 vom 16.10.2006 Stellungnahme des StGB zum 1.BbgFAGÄndG vom 12.07.2006

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Einladung vom 17.03.2003 zur Anhörung nach Art. 97 Abs. 4 der Landesverfassung

Einladung vom 17.03.2003 zur Anhörung nach Art. 97 Abs. 4 der Landesverfassung im Ausschuss für Inneres des Landtages Brandenburg am 20.03.2003 zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung:

  1. Haushaltssicherungsgesetz 2003
  2. Nachtrag zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan 2003
  3. Haushaltsstrukturgesetz 2003 mehr

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Ergänzungsvereinbarung vom Dezember 2005

Erste Ergänzungsvereinbarung vom Dezember 2005 zur Rahmenvereinbarung Ausgleichsleistungen mehr

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