Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Rundschreiben vom 15. Januar 2009 hatten wir Sie über unsere Initiative informiert, im Land Brandenburg zeitnah die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben anzuheben.

Mit dem Ministerium des Innern konnte zwischenzeitlich eine Verständigung über Umfang der Anpassung des § 25a GemHV und des § 30 KomHKV erreicht werden. Die Wertgrenzen werden in beiden Vorschriften im Sinne des Vorschlags des Bundes bis zum 31.12.2010 angehoben. Der Text des künftigen § 30 KomHKV ist diesem Schreiben beigefügt. Die Regelung wird am Tage nach der Verkündung der Rechtsverordnung in Kraft treten.

Zudem hat das Ministerium des Innern auf seiner Internetseite www.mi.brandenburg.de unter Nr. 14 einen Anhang vom 23. Februar 2009 zu seinem Rundschreiben zum kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg vom 28. Juli 2008 veröffentlicht. In dem Anhang wird zum einen darauf hingewiesen, dass die Änderung der Wertgrenzen allgemein für das gesamte kommunale Auftragswesen und nicht nur für Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm anzuwenden ist. Zum anderen wird entsprechend der Regelungen des Bundes empfohlen, nach Erteilung des Auftrags bestimmte Angaben in einem von der Kommunen zu bestimmenden Medium zu veröffentlichen. Der Anhang ist über folgenden Link aufrufbar:
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/media.php/1065/Anhang%2014%2C%20Konjunkturpaket_II.pdf.

Soweit Maßnahmen bereits gefördert werden, wird von hier empfohlen zu prüfen, ob die Bestimmungen des jeweiligen Zuwendungsbescheides einen Vollzug der geänderten Vergabevorschriften zulassen. Ggf. sollte mit der Bewilligungsbehörde Rücksprache genommen werden. Die Landesgeschäftsstelle wird dazu eine allgemeine Anfrage an die Ministerien stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Böttcher