Mitteilungen 01/2008, Seite 48, Nr. 24

Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Schulsports 

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Kultusministerkonferenz (KMK) haben gemeinsam erarbeitete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Schulsports beschlossen. Gemeinsames Ziel ist es, die Qualität des Schulsports nachhaltig und systematisch weiterzuentwickeln sowie die Angebote der Sportvereine qualitativ und quantitativ auszugestalten. Die Handlungsempfehlungen richten sich u.a. auch an die Schulträger, die für die räumlichen Bedingungen für den Schulsport vor Ort zuständig sind. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene an der Erarbeitung der gemeinsamen Handlungsempfehlungen nicht beteiligt waren. Da die Kulturministerkonferenz den gemeinsamen Handlungsempfehlungen zugestimmt hat, kann den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene nur empfohlen werden, mit Blick auf die Handlungsempfehlungen vom Land die entsprechenden Finanzmittel für den Sportstättenbau und die Sportstättensanierung einzufordern. Kultusministerkonferenz und DOSB bekennen sich zum Sportunterricht als unverzichtbaren Bestandteil schulischer Bildung und Erziehung. Für die Primarstufe sei die tägliche Sportstunde wünschenswert und in den Sekundarstufen allgemeinbildender Schulformen sollen drei Unterrichtswochenstunden die Regel sein. Es bleibt zu wünschen, dass auf Länderebene diese Empfehlung, auch finanziell, umgesetzt wird.

Im Folgenden sind die gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes abgedruckt:

Einleitung

In der Gemeinsamen Erklärung der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), des Präsidenten des Deutschen Sportbundes (DSB) und des Vorsitzenden der Sportministerkonferenz (SMK) über „Die Bedeutung des Schulsports für lebenslan­ges Sporttreiben”, die am 12. Dezember 2005 in Karlsruhe anlässlich der 2. Gemein­samen Fachtagung „Perspektiven des Schulsports” in aktualisierter Fassung erneut unterzeichnet wurde, sind als vorrangige Handlungsfelder folgende vier Themenbe­reiche genannt:

  • Schule als Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt
  • Sportunterricht
  • Außerunterrichtlicher Schulsport
  • Qualifizierung von Lehrkräften und weiteren im Schulsport eingesetzte Personen

Mit dieser Erklärung soll die Arbeit auf diesen Handlungsfeldern intensiviert werden. Damit zugleich wird der Wille zur Fortsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der hier repräsentierten Institutionen bekräftigt. Gemeinsames Ziel ist, die Qualität des Schulsports nachhaltig und systematisch weiterzuentwickeln.

Die Handlungsempfehlungen richten sich an alle gesellschaftlich relevanten Grup­pen, die dazu beitragen. Dies sind die Schulleitungen, Eltern und Erziehungsberech­tigten, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler, der organisierte Sport, die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die Wissenschaft.

Die Handlungsempfehlungen richten sich ebenso an die Schulträger, die für die räumlichen Bedingungen für den Schulsport vor Ort zuständig sind, wie an die Kultusbehörden der Länder, die für die inhaltlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen einschließlich der Bereitstellung qualitativer Informations- und Be­ratungsstrukturen Verantwortung tragen.

Nur gemeinsam kann es gelingen, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um für alle Kinder und Jugendlichen den Schulsport nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.

1.      Schule als Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt

Ein Ziel der Handlungsempfehlungen ist es, auf die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport in der Schule hinzuweisen. Damit wird ein Bereich thematisiert, der über den Schulsport im engeren Sinne hinausreicht. Dabei geht es u.a. um die Verbesserung der Alltagsmotorik und um eine bewegungsfreundliche Gestaltung des Schulumfelds.

Bewegung, Spiel und Sport können erheblich dazu beitragen, ein positives Klassen- und Schulklima zu schaffen. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern eine hervorra­gende Möglichkeit, sich mit ihrer Schule zu identifizieren, und der Schule bieten sie die Chance, ihr Profil zu schärfen. Sie sind Kernelemente einer positiven und nachhalti­gen Schulentwicklung.

Handlungsempfehlungen

  • Bewegung, Spiel und Sport sind zentrale Bestandteile der Gesundheitsförderung an Schulen. Sie sollen entsprechend fachkompetent angeboten werden. 
  • Die Idee der „bewegungsfreudigen Schule”' soll weiter verbreitet und fester Bestandteil der Schulprogramme sein. Sie kann z. B durch die Ausgestaltung sportbetonter Schulprofile von der „sportfreudigen Schule” bis zur „Eliteschule des Sports” realisiert werden. 
  • Eltern sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie die motorische Ent­wicklung ihrer Kinder fördern können. Sie sollen über die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für die Persönlichkeitsentwicklung informiert und für ihre eigene Vorbildfunktion sensibilisiert werden.
  • In bewegungsfreudigen Schulen sollen Anlässe wie z.B. Schulfeste oder Klas­senfeiern genutzt werden, um Eltern, Kinder und Lehrkräfte zu gemeinsamen Bewegungsaktivitäten zu motivieren. Sportfeste und Vorführungen im Bereich der Bewegungskünste sollen Eltern und Freunden der Schülerinnen und Schüler Gelegenheit zu bieten, am Schulleben aktiv teilzunehmen.
  • Der Schulsport soll bewegungsbezogene Anbindungen zur außerschulischen Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler herstellen. Dies kann auch die Öffnung des Schulgeländes für Bewegung, Spiel und Sport außerhalb der Unterrichtszeit umfassen.
  • In allen Jahrgangsstufen soll eine Rhythmisierung des Schulalltags angestrebt werden, die Bewegung und körperlicher Entspannung Raum gibt. Um effektives und nachhaltiges Lernen zu fördern, soll Bewegung wo immer möglich in die Unterrichtsfächer integriert werden.
  • Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sind so zu entwickeln, dass sich Sportunterricht und Bewegungszeiten sinnvoll ergänzen.
  • Die Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern zu Schülermentoren in Kooperation mit den Sportfachverbänden/Landessportbünden kann genutzt werden, um schulische Sportangebote zu erweitern und die Partizipation von Schülerinnen und Schülern an der Schulgestaltung zu ermöglichen.
  • Schulinspektionen sollen die Qualität der Schule als Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt in die Evaluation einbeziehen.
  • Außerschulische Partner wie der organisierte Sport mit seinen Sportvereinen sollen an der Ausgestaltung eines integrativen Sportkonzeptes als Teil des Schulprogramms und der Schulentwicklung beteiligt werden.

2.         Sportunterricht

Ein Ziel der Handlungsempfehlungen ist es, zur Qualitätsentwicklung des Sportunterrichts beizutragen. Sie sprechen Fragen zur Lehrplanentwicklung und zu Qualitätskriterien ebenso an wie Fragen der Weiterentwicklung kompensatorischer Angebote zur Gesundheitsförderung. Dabei müssen auch die Auswirkungen der Schulzeitverkürzung auf den Umfang und die Qualität des Sportunterrichts beachtet werden.

Der Sportunterricht kann einen wichtigen Beitrag zur Schulentwicklung leisten, vor allem dann, wenn die Möglichkeiten des fachübergreifenden und Fächer verbindenden Lernens genutzt werden.

Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfordert qualifizierte Lehrkräfte ebenso wie ausreichende Sportstätten.

Sportunterricht ist ein unverzichtbarer Bestandteil von schulischer Bildung und Erziehung. Seine Eigenständigkeit im Fächerkanon darf nicht in Frage gestellt werden.

Handlungsempfehlungen

  • Schülerinnen und Schüler sollen im Sportunterricht zu lebenslangem Sporttreiben motiviert werden. Zeitgemäßer Sportunterricht ist gegenüber Entwicklungen der aktuelle Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur offen und hält gleichzeitig am traditionellen Kernbereich fest. In diesem Spannungsfeld ist auf der Ebene der Unterrichtsinhalte und -methoden eine ausgewogene Balance zu finden.
  • Das positive Potenzial des Sports für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen soll genutzt werden. Schülerinnen und Schüler sollen im Handlungsfeld von Bewegung, Spiel und Sport zunehmend sensibler, sachlich kompetenter, Urteils- und gestaltungsfähiger werden. Dies beinhaltet auch ei­nen altersgemäß reflektierten Umgang mit der eigenen Körperlichkeit.
  • Für die Primarstufe ist die tägliche Sportstunde wünschenswert und in den Sekundarstufen allgemein bildender Schulformen sollen drei Unterrichtswochenstunden die Regel sein.
  • Im Rahmen der Abiturprüfung sollen die in der KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II enthaltenen Möglichkeiten genutzt und die Rolle des Faches Sport wo immer möglich gestärkt werden.
  • Der Sportunterricht ist so auszurichten, dass die Schülerinnen und Schüler individu­ell gefordert und gefördert und zu außerschulischem Sporttreiben motiviert werden.
  • Ein besonderer Fokus ist im Sportunterricht auf die Förderung von Schülerin­nen und Schülern mit einer Behinderung zu richten.
  • Die Lehrkräfte sollen die geschlechtstypischen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen im Sportunterricht in gleicher Weise berücksichtigen.
  • Präventions- und Kompensationsangebote sollen ausgebaut und als Ergänzung zum Sportunterricht in den Schulalltag integriert werden.
  • Die Potenziale des Schulsports zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sollen bewusst genutzt werden.
  • Für den Sportunterricht sollen Qualitätskriterien entwickelt werden. Diese sollen im Rahmen von Schulinspektion in den Blick genommen werden.

3.            Außerunterrichtlicher Schulsport

Der außerunterrichtliche Schulsport ist durch die Freiwilligkeit der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern gekennzeichnet. Zu seinen Angebotsformen gehören u.a. Sportarbeitsgemeinschaften, Schulsportgemeinschaften, Pausensport, Schulsportfeste bzw. Sport im Rahmen von Schulfesten, Schulsportwettbewerbe sowie Sporttage und Schulfahrten mit sportlichem Schwerpunkt.

Ein Ziel der Handlungsempfehlungen ist es, die gewachsene Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen, die Vernetzung des außerunterrichtlichen Schulsports mit den Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten außerschulischer Träger weiterzuentwickeln.

Die für den Schulsport verantwortlichen Personen – insbesondere die Sportlehrerinnen und Sportlehrer - und Institutionen kooperieren in einem Netzwerk, das auch die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kommunen einbezieht und neben der Schule und dem Sportverein auch Kindertagesstätten in den Überlegungen berücksichtigt.

Handlungsempfehlungen

  • Neue Formen der Kooperation von Schule und Verein sollten wo immer möglich realisiert werden.
  • Als konstruktiver Partner der Schule berücksichtigt der organisierte Sport die veränderte Bewegungswelt und den Bewegungsstatus der Heranwach­enden. Er entwickelt daraus ein zeitgemäßes Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot, um die gegenseitige Anschlussfähigkeit von Schul- und Vereinssport zu sichern.
  • Angebote der Sportvereine für besondere Zielgruppen sollen weiterentwickelt und ausgebaut werden.
  • Im Rahmen der Kooperationsprojekte sollen alle Maßnahmen im außerunterrichtlichen Sport von fachlich und pädagogisch qualifizierten Personen geleitet werden.
  • Ganztagsangebote sind systematisch unter Beteilung aller Partner auszubauen und weiterzuentwickeln.
  • In der Zusammenarbeit von Schulsport und außerschulischem Sport soll das Angebot schulsportlicher Wettbewerbe, insbesondere des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FOR OLYMPIA, auf unter-schiedlichen Niveaustufen qualitativ und quantitativ gestärkt und weiterentwickelt werden.
  • Die bestehenden Systeme von Talentsichtung und -förderung sind u.a. über die Weiterentwicklung von Schulen mit sportlicher Profilierung in der Kooperation von Sportverein/-verband und Schule/Schulbehörde zu erhalten und auszubauen. Insbesondere sind günstige Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit schulischer und leistungssportlicher Anforderungen herzustellen.
  • Für den außerunterrichtlichen Schulsport sollen Qualitätskriterien entwickelt werden. Diese sollen bei Evaluationen in den Blick genommen werden.
  • Alle Angebote im außerunterrichtlichen Sport sollen von fachlich und pädagogisch kompetenten Personen geleitet werden, die insbesondere den altergemäßen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern gewährleisten.

4.            Qualifizierung von Lehrkräften und weiteren im Schulsport eingesetzten Personen

Ein Ziel der Handlungsempfehlungen ist es, die Qualifizierung der im Sportunterricht und im außerunterrichtlichen Schulsport tätigen Personen weiter zu verbessern. Erforderlich sind qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung von Sport unterrichtenden Lehrkräften.

Handlungsempfehlungen

  • Sportunterricht soll an allen Schulformen durch qualifizierte Lehrkräfte erteilt werden, die sich regelmäßig fort- und weiterbilden.
  • Eine enge Verzahnung der 1. und 2. Ausbildungsphase in der Sportlehrerausbildung ist notwendig. Das Studium des Faches Sport soll angemessene Anteile fachwissenschaftlicher und fachmethodischer Elementen sowie eine fachspezifische Ausbildung studienimmanenter Praktikumsphasen beinhalten.
  • Ein wichtiges Element des Sportstudiums sollte ein Sportvereinspraktikum sein. Möglichkeiten zum Erwerb einer Qualifikation im Aus- und Fortbildungssystem des DOSB sollten nach Möglichkeit vorgesehen sein.
  • Die Informations-, Beratungs- und Qualifizierungssysteme für Lehrkräfte, Fachleitungen und -beraten sollen erhalten und weiter ausgebaut werden.
  • Die Fortbildungssysteme von Schulen und außerschulischen Partnern werden sinnvoll miteinander vernetzt.
  • Weitere Qualifizierungsangebote, wie z.B. die Schülermentorinnen- bzw. -mentorenausbildungen, sollen in gemeinsamer Verantwortung von Schule und organisiertem Sport ausgebaut werden. 

(Quelle: DStGB Aktuell 4707)

Hinweis: Auf Landesebene sind in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen von der 3. Landessportkonferenz, die unter der Leitung von Herrn Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher am 29.11.2006 stattfand,  verabschiedet worden:

„Empfehlungen der Landessportkonferenz zum Schulsport

Der Schulsport hat in BRANDENBURG einen hohen politischen Stellenwert und durch verschiedene landesweite Rahmenvorgaben und vielfältige Anstrengungen aller gestaltenden Kräfte eine stabile Absicherung und Unterstützung erfahren. Das Land Brandenburg kann in vielen Bereichen der Schulsportförderung und Schulsportentwicklung eine positive Bilanz vorweisen. Zu nennen sind hier unter anderem:

  • Nach den Stundentafeln der allgemeinbildenden Schulen soll der Sportunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 13 im Umfang von 3 Wochenstunden erteilt werden.
  • Der Sportunterricht basiert auf zeitgemäßen und zukunftsfähigen pädagogischen Grundlagen.
  • Die Schulträger leisten einen hohen Beitrag zur Sicherstellung der räumlichen und materiellen Voraussetzungen eines qualitativ guten Schulsports.
  • Der außerunterrichtliche Schulsport und die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen sind gut entwickelt.
  • Sportlich begabte Schülerinnen und Schüler werden im Schule-Leistungssport-Verbundsystem in ihrer Persönlichkeitsentwicklung umfassend gefördert. 

Am Robert Koch-Institut (Berlin) wird derzeit der bundesweite Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KIGGS) durchgeführt, mit dem erstmals repräsentative Daten zur gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland erhoben werden. Ein Teilbereich der Studie ist die Erfassung von Motorik und Sportverhalten der Heranwachsenden. Die ersten Untersuchungsergebnisse belegen, dass die körperlich-sportliche Leistungsfähigkeit neben dem Gesundheitsverhalten und der Ernährung sozial determiniert sind. Es ist davon auszugehen, dass dem Schulsport als dem einzigen verbindlichen Bewegungsangebot für alle Kinder und Jugendlichen zukünftig ein noch höherer Stellenwert zugemessen werden muss.

Da nach wie vor erhebliche Wissenslücken hinsichtlich der motorischen Leistungsfähigkeit und des Sportverhaltens von Kindern und Jugendlichen in Brandenburg bestehen, will die Universität Potsdam mit der Emotikon – Studie diese Lücken schließen. Ziel ist es,

  • die aktuelle körperlich-sportliche Leistungsfähigkeit und das Sportverhalten zu ermitteln,
  • die Messwerte mit vorliegenden Normdaten zu vergleichen bzw. neue Normierungstabellen zu erstellen,
  • Entwicklungsverläufe und Entwicklungsunterschiede zu beurteilen,
  • Motorikdaten mit anderen Inhaltsbereichen (z.B. Größe, Gewicht, Gesundheitsdaten) zu verknüpfen,
  • Längsschnittdaten hinsichtlich der motorischen Leistungsfähigkeit, der körperlich-sportlichen Aktivität und des Sportverhaltens zu erfassen.

Neben den negativen Trends in der Entwicklung der körperlich-sportlichen Leistungsfähigkeit sind auch gesundheitlich bedenkliche Veränderungen zu verzeichnen. Hierzu gehört die Zunahme des Anteils fehlgewichtiger Kinder und Jugendlicher. Der Anteil übergewichtiger und adipöser Schüler steigt ebenso wie der essgestörter untergewichtiger Kinder und Jugendlicher. Dies zieht immer früher und häufiger Erkrankungen des Stoffwechsels und des Herz-Kreislauf-Systems nach sich. Diese chronischen Erkrankungen sind schon heute Hauptkostenfaktoren eines Gesundheitssystems, das bereits an seine Grenzen stößt.

Chronische Erkrankungen entstehen zu einem großen Teil verhaltensbedingt. Hierbei spielen Bewegungs-, Ernährungs- und Stressverhalten die entscheidenden Rollen. Sport bietet hier – wie kein zweites Feld persönlicher Aktivitäten – große Potentiale, das Verhalten positiv zu beeinflussen und präventiv zu wirken.

Um die körperlich-sportliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu fördern, wird die Landessportkonferenz Empfehlungen zur Förderung des Schulsports vorschlagen, die vom für Sport zuständigen Ministerium auf ihre Realisierung zu prüfen sind.

Mit diesen Empfehlungen wird der Wille zur Fortsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Schulsport bekräftigt. Wichtig war und wird dabei in der Zukunft sein, dass alle Akteure in den Schulsport einbezogen werden und ihre Erfahrungen einbringen können.

Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an Schulleitungen, Eltern und Lehrkräfte. Gemeinsam sollen Wege gefunden werden, die Qualität des Schulsports nachhaltig zu verbessern. Sie richten sich aber auch an die Schulträger, die für die räumlichen und materiellen Bedingungen für den Schulsport zuständig sind. Die enge Kooperation mit den ortsansässigen Sportvereinen soll fortgesetzt und intensiviert werden; Ganztagsschulen bieten besonders günstige Gelegenheiten. Gut organisierter außerunterrichtlicher Sport trägt mit dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler regelmäßig Sport treiben. Die Empfehlungen richten sich natürlich auch an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die notwendigen inhaltlichen und personellen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass alle Kinder und Jugendliche gute Voraussetzungen für ihren Sportunterricht vorfinden. Dies schließt insbesondere eine regelmäßige Qualifizierung der im Sportunterricht tätigen Sportlehrkräfte, der Fachkonferenzleiterinnen und Fachkonferenzleiter Sport, der Schulsportberaterinnen und Schulsportberater sowie der Fachberaterinnen und Fachberater für das Fach Sport ein.

Besonders aufgerufen sind alle Eltern, ihre Kinder für Sport, Spiel und Bewegung zu begeistern. Denn Sport fördert die Leistungsbereitschaft, macht Spaß, spornt an und hält gesund.

Nicht zuletzt sind alle Schülerinnen und Schüler direkt angesprochen, denn eine höhere Anstrengungsbereitschaft und ein höheres Engagement im Schulsport übertragen sich auch in die außerschulischen Bewegungs- und Sportbereiche. Schülerinnen und Schüler, die an zusätzlichen Sportangeboten in der Schule teilnehmen und ein erhöhtes Interesse am Schulsport zeigen, sind in ihrer Freizeit körperlich-sportlich aktiver und weisen tendenziell eine bessere motorische Leistungsfähigkeit auf.

Um die Qualität und Effizienz des Schulsports zu verbessern, werden von der 3. Landessportkonferenz folgende Empfehlungen gegeben:

  • Die Eigenständigkeit des Sportunterrichts im Fächerkanon darf nicht in Frage gestellt werden.
  • Die Landesregierung soll dafür Sorge tragen, mittelfristig den für die verschiedenen Schulformen vorgegebenen Umfang des Sportunterrichts ab der Jahrgangsstufe 1, durch  entsprechend ausgebildete Lehrkräfte zu sichern. Für jede Schülerin und jeden Schüler soll jeden Tag ein entwicklungsförderliches Bewegungsangebot in der Schule vorgehalten werden.
  • Anknüpfend an ihre Leistungsbereitschaft soll der Sportunterricht alle Schülerinnen und Schüler fordern und fördern und sie zu außerschulischem Sporttreiben motivieren. Dieser Anspruch bedingt eine Individualisierung und Differenzierung der Anforderungen.
  • Die Entwicklung von Kerncurricula für den Sportunterricht in allen Schulstufen wird als Beitrag für eine Erziehung zum Sport und durch den Sport gesehen.
  • Für den Sportunterricht und den außerunterrichtlichen Schulsport sind Qualitätskriterien zu entwickeln. Qualitätssicherung impliziert eine Ergebnisorientierung und Durchführung einer internen und externen Evaluation.
  • Eine Erweiterung der Angebotspalette in der Kooperation von Schule und Verein, auch als Brücke zwischen Schulsport und außerschulischem Sport, ist anzustreben.
  • Gemeinsame Bewegungsangebote können ein Element in der Kooperation von Kindertagesstätten und Schulen sein, um frühzeitig die Potenziale von Bewegung und Sport für die kognitive und soziale Entwicklung der Kinder fruchtbar zu machen.
  • Den Heranwachsenden aus sozial benachteiligten Gruppen und/oder mit Migrationhintergrund sowie den Mädchen, jungen Frauen und weiblichen Auszubildenden ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
  • Durch die Entwicklung zeitgemäßer Bewegungsangebote, die stärker die veränderte Bewegungswelt und den Bewegungsstatus der Heranwachsenden berücksichtigen, sind Vereinsstrukturen zeitgemäß zu gestalten.
  • Qualifizierter Sportunterricht erfordert einen angemessenen Anteil fachdidaktischer und praktisch-methodischer Elemente, eine fachspezifische Ausgestaltung studienimmanenter Praktikumphasen und eine engere Verzahnung der 1. und 2. Ausbildungsphase in der Sportlehrerausbildung.
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Sport unterrichtenden Lehrkräfte qualifizieren den Sportunterricht in allen Schulformen.
  • Die unterschiedlichen Bereiche des Schulsports verfügen über erhebliche Potenziale zur positiven Veränderung des Schulklimas und der Entwicklung von Schulprogrammen/-profilen. Daher sind bei Schulvisitationen auch die Bereiche Bewegung, Spiel und Sport in den Blick zu nehmen.
  • Die Idee der „bewegungsfördernden Schule“ ist weiter zu verbreiten und sollte Eingang in die Schulprogrammentwicklung finden. Dies gilt auch für die Ausgestaltung sportbetonter Schulprofile. Besonderes Augenmerk ist auf die Rhythmisierung des Schulalltags sowie die bewegungsfördernde Gestaltung der schulischen Innen- und Außenräume zu legen.
  • Die Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern zu Schülermentoren durch die Landessportverbände und/oder den Landessportbund in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist zu intensivieren. Damit können sowohl die Sportangebote an den Schulen erweitert, als auch die Partizipation von Schülerinnen und Schülern an der Schulgestaltung bereichert werden.
  • Als Ansatzpunkte für eine Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Schule-Leistungssport-Verbundsystemen werden insbesondere die Aspekte der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität gesehen, die eng miteinander verknüpft sind.“

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 305-09