Mitteilungen 01/2009, Seite 14, Nr. 5
Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen des Vergaberechts im Rahmen des Konjunkturpaktes II
Im Rahmen des Konjunkturpaktes II hatte sich auf Bundesebene der Koalitionsausschuss u.a. auch für Beschleunigungen von Investitionen durch Vereinfachungen des Vergaberechts ausgesprochen.
Befristet für zwei Jahre sollen folgende Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes eingeführt werden:
Für Bauleistungen:
Beschränkte Ausschreibung: 1 Mio.€
Freihändige Vergabe: 100.000 €
Für Dienst- und Lieferleistungen:
Freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung: 100.000 €
Die Landesgeschäftsstelle hat mit Schreiben vom 15. Januar 2009 die Landesregierung gebeten, diese Vorschläge zeitnah auf Landesebene umzusetzen. Eine Anwendung setzt nämlich eine Änderung des Landesrechts voraus. Eine Antwort der Landesregierung steht noch aus.