Mitteilungen 01/2009, Seite 39, Nr. 15
Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat seine Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) im Bundesanzeiger vom 28. November 2008 (Nummer 182, S. 4280) bekannt gemacht. Die RPW 2008 treten an die Stelle der bisherigen Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens – GRW 1995 – in der Fassung vom 22. Dezember 2003.
Nach der Mitteilung des BMVBS beschränken sich die RPW 2008 auf die notwendigen Basisregeln und auf wenige Verfahrensarten. Planungswettbewerbe sollen damit einfacher gestaltet werden. Die Kosten der Verfahren sollen mit der Senkung der Wettbewerbssummen auf das Einfache des üblichen Honorars für die geforderte Wettbewerbsleistung als Mindestsumme reduziert werden. An den Grundsätzen eines anonymen und fairen Verfahrens werde festgehalten. Die Regeln wurden im Sinne vergaberechtlich eindeutiger Vorgaben überarbeitet.
Für öffentliche Auslober bleibt die Entscheidung des fachlich kompetenten Preisgerichts maßgeblich; für private Auslober kommt die Möglichkeit hinzu, in Zweifelsfragen stärker auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen zu können.
Für alle Planungswettbewerbe, die im Bereich des Bundesbaus ab dem 1. Januar 2009 ausgelobt werden, sind die RPW 2008 anzuwenden. Anderen öffentlichen Auslobern wird vom BMVBS empfohlen, die neuen Regelungen ebenso anzuwenden. Privaten Bauherren steht die Durchführung von Wettbewerben nach den RPW 2008 offen.
Eine Verpflichtung zur Anwendung der RPW 2008 im kommunalen Bereich besteht mithin nicht. Die Anwendung ist in das Ermessen der jeweiligen Körperschaft gestellt.
Wegen der Einzelheiten der Änderung wird auf die Richtlinie sowie den BMVBS-Einführungserlass vom 21. November 2008 (B 10-8111.7/2) verwiesen, die von der Landesgeschäftsstelle abgefordert werden können.