Mitteilungen 02/2009, Seite 73, Nr. 30

Aufgaben und Projekte der Regionalen Planungsgemeinschaften in der jetzt begonnenen Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften – Ergebnisse einer Fachtagung in Rüdersdorf bei Berlin

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat in seiner letzten Sitzung die aktive Mitwirkung von Repräsentanten der Städte, Gemeinden und Ämter in den Organen der Regionalen Planungsgemeinschaften des Landes Brandenburg begrüßt. In diesem Zusammenhang hat es sich auch dafür ausgesprochen, weiteren – möglichst allen - Hauptverwaltungsbeamten kreisangehöriger Städte und Gemeinden die geborene Mitgliedschaft in den Regionalversammlungen der Regionalen Planungsgemeinschaften einzuräumen.

Mit der neuen Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften sind auch die Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaften neu zu besetzen. Den Regionalversammlungen der fünf Planungsgemeinschaften gehören neben den Oberbürgermeistern und Landräten auch die rund 70 Bürgermeister der Städte und Gemeinden ab einer Größe von 10.000 Einwohnern als geborene Mitglieder an.

Um zu Beginn der Wahlperiode einen Überblick über die Möglichkeiten zu vermitteln, in den Planungsgemeinschaften konkret mitzuarbeiten, hatte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg in Kooperation mit der Gemeinde Rüdersdorf am 30. Januar 2009 eine Informationsveranstaltung zu den in dieser Wahlperiode anstehenden Aufgaben der Planungsgemeinschaften durchgeführt.

Dipl.-Ing. Ansgar Kuschel, Planungsstellenleiter der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, Neuruppin stellte unter dem Titel „Pläne und Netzwerke – eine Doppelstrategie für Prignitz-Oberhavel“ die bisherige Arbeitsergebnisse und künftige Aufgaben seiner Planungsgemeinschaft vor. Dipl.-Ing. Rüdiger Rietzel, Leiter der Regionalen Planungsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, Beeskow berichtete über interkommunale Zusammenarbeit im Nachbarschaftsraum Brandenburg-Berlin. Über konkrete Ergebnisse eines von der Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming durchgeführten Modellvorhabens des Bundes zur Nachbarschaftshilfe in der Altenpflege informierte Dipl.-Geograph Harald Knauer, Leiter der Regionalen Planungsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, Teltow. Johannes Wohnmann, stellvertretender Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald und Bürgermeister der Stadt Finsterwalde schilderte die Ergebnisse seiner langjährigen Arbeit. Als Träger der Planungshoheit müssten Gemeinden an der Regionalplanung aktiv mitwirken. Die Bürgermeister hätten unter Beweis gestellt, über den Tellerrand ihrer Gemeinden hinaus regional zu denken.  In zwei Workshops wurde aufgezeigt, wie durch ein aktives Engagement der Kommunen das Verkehrsnetz entwickelt werden und Fördermöglichkeiten der EU von Gemeinden erschlossen werden können.


Jens Graf (Referatsleiter des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg), Andrè Schaller (Bürgermeister der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin), Werner Große (Präsident des Städte und Gemeindebundes Brandenburg und Bürgermeister der Stadt Werder/Havel), Johannes Wohmann (Bürgermeister der Stadt Finsterwalde und stellvertretender Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald) im Pressegespräch: Städte und Gemeinden sollten ihre durch das RegBkPlG eingeräumten Möglichkeiten ausschöpfen, in den Gremien der Planungsgemeinschaften mitzuwirken.

Als Ergebnis der Tagung ist weiter festzuhalten, dass an einer kommunal verfassten Regionalplanung mit gesetzlich verankerter Vertretung auch kreisangehöriger Städte und Gemeinden festzuhalten ist.  Die Aufgabe der Regionalplanung sollte nicht dem Land oder den einzelnen Landkreisen übertragen werden. Dies bestätigt eine bisherige Position des Städte- und Gemeindebundes. Er hatte sich in den vergangenen Jahren immer wieder für den Fortbestand der Planungsgemeinschaften ausgesprochen und Initiativen abgelehnt, die Aufgaben der Regionalplanung auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Dies würde nämlich u.a. dazu führen, dass die Verflechtungsbereiche der Oberzentren in den Planungsräumen nicht mehr abbildbar wären.