Mitteilungen 11-12/2009, Seite 322, Nr. 182
27. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Sport in Potsdam
Am 23. November 2009 tagte der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Sport des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in der Verbandsgeschäftsstelle in Potsdam und befasste sich unter anderem mit folgenden Themen:
1. Entwicklung im Bereich der Musikschulen
Der Ausschuss unterstrich die Bedeutung der Musikschulen für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und würdigte deren zentrale Funktion im Bereich kultureller Bildung. Die Initiative der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, ein entsprechendes Positionspapier zu verabschieden, wurde begrüßt.
Der Ausschuss setzte sich mit den Forderungen der Volksinitiative zur Änderung des Musikschulgesetzes auseinander, mit denen sich der Landtag zeitnah erfassen wird. Der Ausschuss unterstützte dem Grunde nach das mit der Volksinitiative verbundene Anliegen zur Stärkung der Musikschulen. Insoweit sei insbesondere die geforderte Verdopplung des Landeszuschusses auf das Ursprungsniveau von 15 Prozent der Gesamtkosten der richtige Schritt. Infolge der beträchtlichen Kürzungen der Landeszuschüsse habe sich eine Personalstruktur in den Musikschulen entwickelt, die einen ungünstig niedrigen Anteil an hauptamtlichen Lehrkräften aufweise.
Der Ausschuss forderte ein Bekenntnis der Landesregierung zur Bedeutung der Musikschulen für die kulturelle Bildung. Diese freiwillige Aufgabe müsse auch seitens der Kommunalaufsicht im Rahmen von Haushaltssicherungskonzepten stärker berücksichtigt werden. Die im Rahmen der Volksinitiative geforderte Quote, wonach mindestens 40 % der Unterrichtsstunden von hauptamtlichen Kräften zu leisten sein sollen, könne nur unter der Voraussetzung Zustimmung finden, dass die dafür erforderlichen Mittel seitens des Landes bereitgestellt würden. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit städtischer Schulen im Vergleich mit den privaten Musikschulen. Im Übrigen handele es sich um eine Fragestellung, die in ausschließlicher Verantwortung der Träger und deren Personal- und Organisationshoheit stehe. Insoweit bekräftigt der Städte- und Gemeindebund Brandenburg seine ablehnende Position gegenüber dem Brandenburgischen Musikschulgesetz.
2. Empfehlungen der 6. Landessportkonferenz am 30. November 2009 zum Thema „Mädchen und Frauen gewinnen!“
Der Ausschuss befasste sich mit dem Entwurf von Empfehlungen für die 6. Landessportkonferenz und gab Änderungs- und Ergänzungshinweise. Gesonderte Förderprogramme zur Stärkung der Rolle der Frauen im Sport wurden einhellig abgelehnt. Dies gelte umso mehr, als daraus kostenträchtige Forderungen gegenüber den Kommunen zu befürchten sind. Kontrovers diskutiert wurde indes der Handlungsbedarf in diesem Themenfeld. Einerseits wird angemerkt, dass den Frauen in den neuen Ländern traditionell eine gleichberechtigte Rolle im Sport zukomme und diese in der Lage seien, ihre Interessen und Bedürfnisse selbstbewusst durchzusetzen. Für die Kommunen seien anderen Themen im Sport vorrangig, so Strategien für den demografischen Wandel. Andererseits wurde deutlich gemacht, dass Frauen in Spitzenämtern des Sports kaum vertreten seien. Die Kompetenzen von Frauen seien in diesem Bereich stärker zu nutzen. Das Ehrenamt müsse mit Familie und Beruf von Frauen vereinbar sein. So fiele es Frauen tendenziell schwerer, an abendlichen Gremiensitzungen teilzunehmen. Klärungsbedürftig erwies sich der Begriff „frauengerechte Sportstätten“.
Die Botschaft des Papiers wurde grundsätzlich unterstützt. Im Übrigen wird auf den gesonderten Beitrag in diesem Heft hingewiesen.
3. Nach den Wahlen – Diskussion und Bewertung der Koalitionsvereinbarungen auf Bundes- und Landesebene
Den Schwerpunkt der Beratung nahm die Diskussion der Koalitionsvereinbarung ein. Der Ausschuss hatte Gelegenheit, sich mit fachpolitischen Sprechern der Fraktionen SPD und DIE LINKE des Landtages Brandenburg über die politischen Ziele der Koalition für die neue Legislaturperiode in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur und Sport zu verständigen. Frau MdL Gerrit Große stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE) und Herr MdL Thomas Günther (bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion) gaben Einblicke in die Koalitionsverhandlungen, erläuterten Handlungsoptionen und bekundeten das Interesse der Fraktionen am Dialog mit den Städten und Gemeinden.
Die Diskussion wurde in den Schwerpunkten Schule und Kindertagesbetreuung geführt. Die Ausschussmitglieder unterstrichen dabei unter anderem folgende Forderungen und Erwartungen seitens der Städte und Gemeinden:
- auskömmliche Finanzierung der Sprachförderung
- Investitionsprogramm für Kindertageseinrichtungen
-verbesserte Personalausstattung für die Gestaltung des Übergangs Kita-Schule
- stärkeres Engagement des Landes für die Schulsozialarbeit als integraler Bestandteil von Schule
- Sicherung des Förderschulsystems
- mehr Gestaltungsrechte der Schulträger (Mitgliedschaft in Schulkonferenz, Bestellung des Schulleiters)
- Berichtspflichten der Staatlichen Schulämter über innere Schulangelegenheiten in kommunalen Gremien
- eine verbesserte Finanzierung der Horte durch die Jugendämter, insbesondere im Bereich Ganztag und
- eine sachgerechte Finanzausstattung der Träger von Grundschulen mit FLEX-Klassen angesichts des höheren Raumbedarfs.
Im Bereich Personalentwicklung in der Kindertagesbetreuung begrüßte Herr Ausschussvorsitzender Herrmann die seitens der Koalitionäre angestrebte Änderung der Kita-Personalverordnung hinsichtlich der Fachkräfte mit akademischer Qualifizierung, in deren Folge die Gemeinden gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe einen höheren Personalzuschuss zu erwarten hätten. Begrüßt wurde weiterhin, dass die Forderung der LINKEN nach einer Fortbildungsverpflichtung für sog. „Nichtfachkräfte“ keinen Eingang in die Koalitionsvereinbarung gefunden habe, um deren Einsatz für ergänzende Tätigkeiten in den Einrichtungen sicherzustellen.
Die Abgeordneten kündigten an, die Landesregierung werde den Betrag von 33 Mio. € für die Verbesserung des Personalschlüssels im Krippen- und im Bereich der 3 bis 6-Jährigen voll in das System der Kita-Finanzierung einstellen. Die Konnexität werde nicht in Frage gestellt. Derzeit würden erste Überlegungen angestellt, wie dies angesichts der erforderlichen Differenzierung zwischen „altem“ und „neuem“ Personal durch Änderung des KitaG und der LaZaV bewerkstelligt werden könne. Die Änderungen sollen zum Schuljahr 2010/2011 in Kraft treten.
Herr Geschäftsführer Böttcher unterstrich die kommunalen Positionen und ging insbesondere auf die Finanzierungsdisparitäten im Bereich Kindertagesbetreuung, die seitens des Landes dringend erforderliche Weiterleitung der Betriebskostenzuschüsse des Bundes an die Kommunen und die Forderung des Verbandes nach einer zeitnahen und unbürokratischen schulgesetzlichen Regelung zur Mitwirkung des Schulträgers in der Schulkonferenz ein.
Hinsichtlich der angestrebten Erhöhung der Abiturquote mahnten die Ausschussmitglieder Augenmaß an. Die gymnasiale Oberstufe sei weder für jeden Schüler bedarfsgerecht noch für jeden Beruf erforderlich. Frau MdL Große erinnerte an den Nachholbedarf der Bundesrepublik laut OECD-Studien. Die angekündigten Bemühungen um einen Abbau statistischer Verpflichtungen wurden unterstützt. Überdies dürfe Datenschutz nicht zum Hemmnis werden.
Begrüßt wurden die Fortführung des Schulsozialfonds sowie die Bemühungen um eine stärkere Einbeziehung der Schulträger bei der Bestellung des Schulleiters. Die engere Abstimmung mit den Schulträgern wird auch mit Blick auf die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgelegten Notfallpläne für Schulen eingefordert. Die Abgeordneten sicherten zudem zu, dass die freiwillige Einführung von FLEX-Klassen nur im Einvernehmen mit dem Schulträger vorgesehen sei.
Es bestand Konsens, dass alle Anstrengungen darauf zu richten seien, die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Schulsystems sicherzustellen. Der Ausschuss bekräftigte vor dem Hintergrund einer drohenden Zwei-Klassen-Gesellschaft seine ablehnende Position hinsichtlich der vollständigen Kommunalisierung von Schule.
Frau MdL Große machte auf Vorbehalte der Lehrerschaft angesichts der avisierten Einflussnahme der Schulträger aufmerksam. Zur Zukunft der Staatlichen Schulämter führte sie aus, dass diese nicht abgeschafft, sondern einer Aufgabenkritik unterzogen werden sollten. Es sei wichtig, die Aufgabe der Personalbewirtschaftung regional übergreifend und parteipolitisch unabhängig zu gewährleisten. Die LINKE bedauere im Übrigen, dass es nicht gelungen sei, für Ganztag und FLEX zusätzliche Personalressourcen bereitzustellen. Gleiches gelte für die Forderung nach einer Erhöhung der Landeszuschüsse für die Musikschulen um 2,6 Mio. €, mit der man sich nicht habe durchsetzen können. Hier sei im Zuge der Befassung mit der Volksinitiative noch Bewegung denkbar. Durchsetzen konnte sich die LINKE indes mit der Forderung, den Ausbau Ganztag entsprechend den örtlichen Bedürfnissen voranzutreiben. Die SPD hatte insoweit gefordert, alle Oberschulen zu Ganztagsschulen auszubauen.
Die Aussagen zur Kulturpolitik in der Koalitionsvereinbarung wurden seitens des Ausschusses als zu allgemein gehalten bewertet. Es werde unter anderem zu klären sein, welche Maßnahmen die Landesregierung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels vorsehe, um ein attraktives Kulturangebot in allen Landesteilen sicherzustellen. Der Ausschuss verständigte auf Anregung von Herrn Geschäftsführer Böttcher mit den Abgeordneten darauf, den gemeinsamen Dialog hinsichtlich der Bereiche Kultur und Sport in der Frühjahrssitzung des Ausschusses fortzuführen.
4. Notfallpläne für Schulen
Der Ausschuss kritisierte mit Blick auf die im August 2009 seitens des Ministers für Bildung, Jugend und Sport präsentierten Notfallpläne für Schulen die unzureichende Abstimmung mit den Schulträgern, die mangelnde Kommunikation der zwischen der Hausleitung des Ministeriums und den Geschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände getroffenen Absprachen gegenüber den Staatlichen Schulämtern und Schulleitungen sowie die fehlende Bereitschaft des Landes, mit finanziellen Mitteln in die Sicherheit der Schulen zu investieren.
Die Notfallpläne waren vor dem Hintergrund der erschütternden Amokläufe an Schulen erarbeitet und den Schulleitungen zum Schuljahresbeginn übermittelt worden. Es handelt sich um standardisierte Notfallpläne für verschiedene Kategorien von Notfallsituationen, die einem 5-Stufenplan von Sofortreaktion bis Nachsorge gegliedert sind. Die Notfallpläne beinhalten Handlungsprämissen, Informationen zu Rechtsgrundlagen und Ansprechpartnern sowie Muster für die Krisenkommunikation. Die Schulen sind aufgefordert worden, die Pläne in den Schulkonferenzen zu behandeln und konkrete Ablaufplanungen in enger Abstimmung mit den Schulträgern, der Polizei sowie den weiteren vor Ort relevanten Akteuren entsprechend den individuellen Besonderheiten und Erfordernissen der jeweiligen Schule anzupassen. Vergleichbare Notfallpläne existieren bereits in allen Bundesländern.
Die Geschäftsstelle hatte gegenüber dem Ministerium stets verdeutlicht, dass es eines entsprechenden Kostenausgleichs bedürfe, sofern die Notfallpläne spezifische bauliche oder sonstige Ausstattungsmerkmale (Lautsprecheranlage, Türknaufe, schusssichere Türen etc.) voraussetzten. Da das Land gleichwohl nicht dazu bewegen war, den Schulträgern konsequenterweise auch finanzielle Mittel für Investitionen in die Sicherheit der Schulen zur Verfügung zu stellen, hat die Geschäftsstelle in den weiteren Verhandlungen darauf gedrungen, dass das Ministerium gegenüber den Schulleitungen und der Öffentlichkeit unmissverständlich kommuniziert, dass die Notfallpläne allenfalls empfehlenden Charakter haben, die grundsätzlich auf der Basis der vorhandenen baulichen und technischen Standards der Schulen umgesetzt werden können.
Dies hat Herr Staatssekretär Jungkamp in einem Gespräch mit den Geschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände am 13. Juli 2009 ausdrücklich zugesagt. Infolge hat dies auch der Pressesprecher des Ministeriums, Herr Breiding, versichert. Wenngleich die Geschäftsstelle noch unmittelbar vor Drucklegung der Pläne entsprechende redaktionelle Änderungen durchsetzen konnte, so ist zu konstatieren, dass auf Seiten der Ministerialverwaltung ein grundlegendes Interesse an einem kooperativen Zusammenwirken mit den Schulträgern bei der Erstellung der Notfallpläne nicht zu verzeichnen war.
Ein Erfahrungsaustausch bestätigte, dass die Schulleitungen mit den Notfallplänen vor Ort recht unterschiedlich umgehen. Zum einen gebe es realistische Erwartungshaltungen und konstruktiv verlaufende Abstimmungsprozesse. Weit überwiegend würden seitens der Schulleitungen in Unkenntnis der dargelegten Verabredungen jedoch einseitige und kostenintensive Forderungen nach erhöhten Sicherheitsstandards gegenüber den Schulträgern formuliert. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Land die Schulträger mit der Finanzierung allein lasse. Das Land habe mit der bloßen Vorlage eines bunten Ordners seine Hausaufgaben nicht erledigt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, dem Ministerium erneut die kommunale Position zu verdeutlichen und finanzielle Mittel für die Umsetzung der Notfallpläne einzufordern.
5. Stärkung der Schulträger im Bildungsbereich
Der Ausschuss befasste sich weiterhin mit den Zwischenergebnissen einer Gesprächsreihe zur Stärkung der Gestaltungsrechte der Schulträger im Bildungsbereich und bewertete diese auch vor dem Hintergrund der entsprechenden Absichtserklärungen in der Koalitionsvereinbarung. Gegenstand der zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und den kommunalen Spitzenverbänden geführten Verhandlungen waren insbesondere folgende Bereiche:
- konsequenter Ausbau des Ganztagsschulsystems unter Berücksichtigung der Entwicklungskonzepte der Gemeinden (insbesondere Aufhebung von Quotierungen, stabile Hortfinanzierung bezüglich Verlässlicher Halbtagsgrundschulen)
- Änderung des Verfahrens der Schulleiterbestellung
- Schulgesetzliche Verankerung der stimmberechtigten Mitgliedschaft des Schulträgers in der Schulkonferenz
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Staatlichen Schulämtern und Schulträgern
- Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet vor dem Hintergrund der unveränderten Hausspitze des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, nahtlos an den erzielten Gesprächsstand anknüpfen und zeitnah zu verbindlichen und unbürokratischen Verabredungen gelangen zu können.
Die Koalitionsvereinbarung für die 5. Wahlperiode des Brandenburger Landtages 2009 bis 2014 von SPD und DIE LINKE sieht ausdrücklich eine größere Mitsprache des Schulträgers bei der Berufung n Schulleitungen vor. Dies ist umso wichtiger, als dass die Schulleitungen einen größeren Einfluss bei Personalentscheidungen haben und einzustellende Lehrkräfte künftig selbst aussuchen können sollen. Die Koalitionäre bekennen sich weiterhin zum Ausbau von Ganztagsschulen, dem Ausbau der Selbständigkeit der Schulen, dem Abbau bürokratischer und statistischer Verpflichtungen sowie einer Aufgabenkritik und Evaluation der Staatlichen Schulämter einschließlich deren Reform.
Unabhängig davon sind in der Vereinbarung eine Reihe bildungspolitischer Absichtserklärungen geeignet, auf die vor Ort vorhandenen Kompetenzen zu verweisen und entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten der Städte, Gemeinden und Ämter einzufordern. Vor dem Hintergrund der Diskussion um kommunal finanzierte Schulausfallfonds wird klarzustellen sein, dass die hinreichende Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften einschließlich einer ausreichenden Vertretungsreserve ausschließlich vom Land zu verantworten ist. Mit dem Interesse an Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit wäre es unvereinbar, die Unterrichtsgarantie von der Haushaltssituation der Sitzgemeinde abhängig werden zu lassen.
Der Ausschuss begrüßte die Überlegungen zur verbesserten Einbeziehung des Schulträgers in das Auswahlverfahren des Schulleiters und gab im Detail weitere Hinweise. Ferner unterstrich der Ausschuss, dass mit Blick auf kreislich getragene Schulen das Mitspracherecht der Sitzgemeinde gestärkt werden müsse. Dies sei sowohl hinsichtlich der Bestellung des Schulleiters als auch der Mitgliedschaft in der Schulkonferenz zu berücksichtigen. Der Ausschuss plädierte insoweit unter Hinweis auf die erfolgreichen Standarderprobungsverfahren für eine zeitnahe und unbürokratische schulgesetzliche Regelung. Der Ausschuss unterstrich zudem den dringenden Handlungsbedarf für eine verbesserte Hortfinanzierung im Bereich Verlässlicher Halbtagsgrundschulen. Mit Blick auf die Staatlichen Schulämter wurde gefordert, dass diese stärker zu Dienstleistern für die Schulträger zu entwickeln seien. Neben festen bilateralen Arbeitsbeziehungen und Ansprechpartnern sei eine gesetzliche Beratungspflicht der Staatlichen Schulämter einzuführen. Die Staatlichen Schulämter müssen zudem für die Beratungen in den kommunalen Gremien zur Verfügung stehen.
Die 28. Sitzung des Ausschusses findet am 19. April 2010 in der Stadt Hennigsdorf statt.
Bianka Petereit, Referatsleiterin