Mitteilungen 11-12/2009, Seite 332, Nr. 189

Aufforderung zur Einreichung einer Konzeption für die Ausrichtung der Landesfeste „BRANDENBURG-TAG 2012“ bzw. „BRANDENBURG-TAG 2014“

Bekanntmachung des Kuratoriums BRANDENBURG-TAG vom 02. Dezember 2009

1.  Gegenstand
Das Land Brandenburg beabsichtigt, im Jahr 2012 das 13. Landesfest „BRANDENBURG-TAG“ sowie im Jahr 2014 das 14. Landesfest „BRANDENBURG-TAG“ jeweils am 1. Septemberwochenende des Jahres zu veranstalten. Ziel dieses Begegnungs- und Kulturfestes ist es, eine selbstbewusste Identifizierung der Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrem Land zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Leistungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu präsentieren. Es bietet zugleich der ausrichtenden Stadt und ihrem Umfeld eine gute Plattform für ein überregional wirkendes – und damit auch dem Land zugute kommendes – Standortmarketing.

2.  Teilnehmerkreis
Um die Ausrichtung dieser beiden BRANDENBURG-TAGe konnten auf der Grundlage der jeweiligen Bekanntmachungen des Chefs der Staatskanzlei vom 16. September 2009 alle Städte und Gemeinden des Landes mit mehr als 10.000 Einwohnern bis zum 6. November 2009 eine Interessenbekundung abgeben. Als Bekundung eines Interesses an der Ausrichtung eines der BRANDENBURG-TAGe galt eine Absichtserklärung der Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung über eine Bewerbung zur Ausrichtung des BRANDENBURG-TAGes und den Einsatz kommunaler Finanzen zur Übernahme von Regiekosten und zum geplanten Finanzmitteleinsatz der Veranstaltung.

3.   Verfahren
Zur Unterstützung des Landesfestes wurde das Kuratorium BRANDENBURG-TAG gebildet, dem der Landtagspräsident, Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, der Landesregierung, gesellschaftlicher Organisationen, Vereine und Verbände sowie Vertreter der Medien und  weitere vom Ministerpräsidenten berufene Persönlichkeiten angehören.

Das Kuratorium führt das Verfahren von der Erkundung des Bewerberkreises bis hin zur Erarbeitung eines Vorschlags  für den  Ausrichtungsort bzw. eine Rangliste der Bewerber. Das Kuratorium gibt an die Landesregierung für ihre Beschlussfassung über die Ausrichterstadt des Landesfestes eine Empfehlung ab.

Das Findungsverfahren der Ausrichterstadt gliedert sich in fünf Schritte:

- öffentliche Erkundung eines Bewerberkreises zur Ausrichtung des Landesfestes durch den Chef der Staatskanzlei
- Vorauswahl aus dem Kreis der Bewerber und Übergabe der Ausschreibungsunterlagen zur Ausrichtung des Landesfestes durch das Kuratorium
- Einreichung der Bewerbungsunterlagen beim Kuratorium
- Anhörung der Bewerber und  Entscheidungsvorschlag über den Ausrichter bzw. eine Rangliste durch das Kuratorium
- Beschlussfassung der Landesregierung über den Zuschlag (Mai 2010).

Das Kuratorium berücksichtigt bei seinen Entscheidungsfindungen insbesondere folgende Kriterien:

- regionale Ausgewogenheit (Berücksichtigung aller Landesteile Brandenburgs)
- Organisationskraft der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
- Bewertung des Leitthemas, der inhaltlichen und kulturellen Schwerpunkte sowie zu regionalen Besonderheiten, die den BRANDENBURG-TAG prägen sollen
- Finanzplanung
- Verkehrsanbindung, Verkehrsflächen
- Eignung der Veranstaltungsorte innerhalb der Stadt bzw. Gemeinde

4.   Ergebnis der Sitzung des Kuratoriums BRANDENBURG-TAG vom 2. Dezember 2009
Das Kuratorium BRANDENBURG-TAG hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2009 die fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen bewertet und durch einstimmige Beschlüsse die Vorauswahl getroffen. Danach werden für das weitere Bewerbungsverfahren folgende Städte berücksichtigt:

a) BRANDENBURG-TAG 2012: Stadt Lübbenau, Stadt Hennigsdorf
b) BRANDENBURG-TAG 2014: Stadt Hennigsdorf, Stadt Spremberg

5.   Bewerbungsfrist
Diese Städte werden nunmehr aufgefordert, ihre Bewerbungsunterlagen bis 26. Februar 2010 um 12.00 Uhr an das Kuratorium BRANDENBURG-TAG zu richten:
Kuratorium BRANDENBURG-TAG
c/o Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
Stephensonstr. 4
14482 Potsdam.

6.  Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

- Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Bewerbung zur Ausrichtung des BRANDENBURG-TAGes einschließlich einer Erklärung zur Übernahme der Regiekosten und zur Höhe des geplanten Finanzmitteleinsatzes im Haushalt der Kommune
- ein Rahmenkonzept zur Ausrichtung des BRANDENBURG-TAGes mit:   
a) Aussagen zu einem Leitthema, zu inhaltlichen und kulturellen Schwerpunkten sowie zu regionalen Besonderheiten, die den BRANDENBURG-TAG prägen sollen
b) Lageplan und Fotos der für die Veranstaltung vorgesehen Flächen mit Angaben über die Lage innerhalb der Stadt, Größe, derzeitige Nutzung und Nutzungsfähigkeit für die Veranstaltungsplanung, Bebauung und Untergrundbeschaffenheit 
c) Aussagen zur Verkehrsanbindung mit öffentlichem Personennahverkehr und Individualfahrzeugen, Parkflächen sowie zur innerstädtischen Verkehrserschließung, insbesondere der Veranstaltungsorte.

Das Rahmenkonzept sollte folgende Hinweise berücksichtigen:
Das Landesfest bietet Zeit und Raum für Begegnungen der BrandenburgerInnen und deren Gäste. Es ist Bühne für die Leistungen des Landes und dessen internationaler Kontakte. Der BRANDENBURG-TAG ist Volksfest und Leistungsschau zugleich.
Das Landesfest bildet die Dachmarke, die durch ein bestimmtes Erscheinungsbild geprägt ist. Die Präsentationen von Städten und Gemeinden, einzelnen Landkreisen, Medien, Firmen, Verbänden, Organisationen und Vereinen gehören als jeweilige Submarken zum weiteren Markenkern. Die Landesregierung präsentiert mit dem "Informations- und Pressezentrum" aktuelle Leistungen und Landesvorhaben. Weitere Submarken, die berücksichtigt werden sollten: Bereich für internationale Begegnungen, Bühnen von Medienpartnern, der pro agro-Erlebnismarkt, Aktionen für Kinder und Jugendliche, der Landessportbund, die Tourismus Marketinggesellschaft Brandenburg, Gesundheitsmarkt, Erlebnis- und Informationsbereiche zur Wirtschaft und zum  Handwerk im Land, der Marktplatz des Ehrenamts etc. Diese traditionellen Elemente des BRANDENBURG-TAGes sollten im Sinne einer Wiedererkennbarkeit und als Garant für Kontinuität erhalten bleiben. Jedoch sollen auch neue Entwicklungsmöglichkeiten und Innovationen präsentiert werden. Hierfür gilt es, Ideen zu sammeln und diese in die Konzeption einzubringen, insbesondere unter der Berücksichtigung des besonderen Standortes und der Infrastruktur der Stadt.

7. Präsentation der Konzepte durch die Bewerberstädte in der Sitzung des Kuratoriums BRANDENBURG-TAG am 25. März 2010
Die Bewerberstädte erhalten in der Sitzung des Kuratoriums BRANDENBURG-TAG am 25. März 2010 ab 13.00 Uhr die Gelegenheit, ihr Konzept zu präsentieren. Es erfolgt eine gesonderte Einladung durch das Kuratorium.

8.  Finanzierung
Die ausrichtende Stadt trägt die Regiekosten des Landesfestes vor Ort (Verwaltungskosten, Kosten der Verkehrsplanung und des Personennahverkehrs, Anschluss- und Verbrauchskosten aller Medien u.ä.) sowie die Kosten eigener Veranstaltungen. Sponsoringmittel und Medienpartnerschaften sind einzuwerben. 

Das Land Brandenburg beteiligt sich an der Finanzierung der Organisation und Durchführung des jeweiligen BRANDENBURG-TAGes anteilig mit einer Zuwendung in Höhe von mindestens 300.000 Euro. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Bewerberstädte bei der Erarbeitung der Bewerbungsunterlagen mit einer Pauschalsumme von 2.000 Euro brutto. Diese Summe kann jede Bewerberstadt gegenüber der Staatskanzlei abfordern, sobald das Kuratorium deren Teilnahme an der Präsentation im Kuratorium bestätigt hat und seine abschließenden Entscheidungsvorschläge gegenüber der Landesregierung abgegeben hat. Es wird empfohlen, zur Erarbeitung des Bewerbungskonzepts eine qualifizierte Veranstaltungsagentur einzubeziehen.

Karl-Ludwig Böttcher,
Vorsitzender des Kuratoriums BRANDENBURG-TAG