Mitteilungen 11-12/2009, Seite 331, Nr. 187
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte
Im Rahmen einer Klausurtagung des Landesseniorenrates Brandenburg erörterte der Verfasser am 29. Oktober 2009 mit den Mitgliedern des Landesseniorenrates den Rechtsrahmen, den die Kommunalverfassung mit dem neuen § 19 für die Einrichtung von Beiräten und Beauftragen der Gemeinden neu gesetzt hat. Ferner wurde die im Muster einer Hauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgeschlagene Umsetzung erörtert. Die Präsentation ist hier aufrufbar. Im Mittelpunkt der konstruktiven Diskussion, die von der Vorsitzenden des Landesseniorenbeirates, Frau Prof. Dr. Sieglinde Heppener, MdL, geleitet wurde, stand die Abgrenzung der Aufgaben von Beiräten, die auf Grundlage von § 19 der Kommunalverfassung geschaffen wurden, zur Arbeit freier Verbände und Vereinigungen, die Beteiligung von Beiräten an Entscheidungen der Gemeindevertretung sowie Berufung von Mitgliedern der Beiräte.
Mit seinem Muster einer Hauptsatzung (Stand: 25. September 2008, Mitt. StGB Bbg. 2008, S. 378) hatte der Städte- und Gemeindebund erstmalig einen Formulierungsvorschlag für die Einrichtung eines Seniorenbeirates in einer Gemeinde unterbreitet. Bei der Formulierung wurden auch Vorschläge des Landesseniorenrates berücksichtigt.
Jens Graf, Referatsleiter