Mitteilungen 12/2008, Seite 548, Nr. 271
Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Kraft
Am 6. November 2008 ist die neue Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Kraft getreten.
Im Rahmen der Klausurtagung des Landesausschusses des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 13. und 14. März 2008 brachte Herr Minister Woidke zum Ausdruck, dass sich das Land Brandenburg im I. Quartal 2008 dafür ausgesprochen hat, die Breitbandförderung in Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ anzubieten. Gleichzeitig stellte er das Inkrafttreten der erforderlichen Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume zeitnah nach Erteilung der Beihilfefähigkeit seitens der EU-Kommission in Aussicht.
Bereits seit dem 3. Juli 2008 lag die Notifizierung der EU-Kommission für die Breitbandförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vor. Die Notifizierung der EU-Kommission sieht einen Beihilferahmen in Höhe von 141 Mio. Euro in 3 Jahren vor. Dieser Beihilferahmen ist erheblich weiter, als das derzeitig angekündigte Fördervolumen durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Mit Schreiben vom 13. August 2008 brachten wir gegenüber dem Minister zum Ausdruck, dass nur das schnelle Inkrafttreten der entsprechenden Förderrichtlinie zur Umsetzung der GAK-Förderung die Gewähr dafür bietet, dass noch in diesem Jahr erhebliche Mittel in die Breitbandförderung fließen können. Um diesen Rahmen für das Land Brandenburg bestmöglich ausschöpfen zu können, forderten wir den Minister auf, dass die Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume des Landes Brandenburg so schnell wie möglich verabschiedet wird.
Der Presseinformation des MLUV zu der Richtlinie ist zu entnehmen:
„Grundlage dafür sind die mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Regelungen im GAK-Rahmenplan 2008 bis 2011 zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume.
Ziel ist es, den Bedarf an schnellem Breitband in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten zu unterstützen. Es können investive Vorhaben im ländlichen Raum gefördert werden, bei denen die Nachfrage vom Markt nicht geregelt wird. Ursache hierfür ist die Wirtschaftlichkeit für die Netzbetreiber, die wegen der geringen Bevölkerungsdichte und der erforderlichen Ausbaukosten nicht zu erschwinglichen Preisen für die Kunden gesichert werden kann.
Die von den Netzbetreibern ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke kann mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent; die maximale Förderhöhe 200.000 Euro.
In den 14 Regionen der ländlichen Entwicklung soll mit 14 Startprojekten begonnen werden. Von den Kommunen ist im Vorfeld ein Auswahlverfahren durchzuführen, um den Anbieter zu ermitteln, der das vorhandene Unterversorgungsproblem kurzfristig lösen kann und eine Mindestübertragungsrate von 2 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) sichert.
Diese werden von der jeweiligen LAG bestätigt. Aufbauend auf diese werden weitere Projekte in den Regionen folgen.
Nach ersten Einschätzungen könnte es mit der Umsetzung möglich werden zirka 3.000 private Haushalte, zirka 1.300 gewerbliche Nutzer und davon zirka 440 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit modernen Breitbandanschlüssen zu versorgen.“
Förderfähig sind Infrastrukturmaßnahmen als Beitrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) der Netzbetreiber im Zusammenhang mit deren Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen.
Insbesondere können das sein:
- bei leitungsgebundener Infrastruktur Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verlegung und Einrichtung bis zur Verteilereinrichtung;
- bei funkbasierten Lösungen die Einrichtung der erforderlichen Netzinfrastruktur bis einschließlich der Sendeeinrichtungen.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben maximal jedoch 200.000 €.
Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke dürfen nur alle einmaligen Investitionskosten des Netzauf- bzw. – Ausbaus herangezogen werden.
Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen:
- Landankauf,
- Planungsarbeiten und Studien,
- Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen,
- Investitionen auf Grundstücken privater und gewerblicher Nutzer, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Breitbandversorgung und im Interesse der Allgemeinheit stehen (z. B. Installation von SAT-Schüsseln bzw. Antennen oder Endkundengeräte auf der Grundlage einer Nutzungsvereinbarung für die örtliche Versorgung),
- Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung und Betreuung in Rechtssachen sowie Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen.
Grundlage der Förderung ist eine Bedarfsanalyse und der Nachweis zum nachhaltigen Betrieb der Anlagen. Die Bedarfsanalyse erfolgt auf Ebene der Landkreise ggf. unter Einbeziehung ländlich geprägter Teile kreisfreier Städte. Es ist eine Aussage der Netzbetreiber zu den Ausbauabsichten im zu versorgenden Gebiet beizufügen und eine Bestätigung der Netzbetreiber, dass ein Ausbau ohne staatliche Unterstützung nicht erfolgen kann. Die Prioritätensetzung erfolgt durch die Abstimmung im Rahmen der lokalen Aktionsgruppen (LAG) in der jeweiligen Region. Die Beteiligung der regionalen Gremien ist in Umsetzung der gebietsbezogenen ländlichen Entwicklungsstrategien mit Antragstellung nachzuweisen. Im Ergebnis der Umsetzung der Maßnahme ist eine Mindestübertragungsrate von 2 Mbit/s zu erreichen.
Bei Antragstellung sind folgende spezifische Indikatoren und Ausgangs- und Zielwerte zu benennen. Anzahl der nutzerdefinierten Anschlüsse:
- private Anschlüsse,
- gewerblich genutzte Anschlüsse (davon in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft).
Der Zuwendungsempfänger hat ein Auswahlverfahren durchzuführen. Das Auswahlverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg mit der Beschreibung des Gesamtvorhabens und der beantragten Maßnahme zu veröffentlichen. Die Bestimmungen des Haushalts- und Vergaberechts sind zu beachten.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anbieter, aus der der tatsächliche und finanzielle Leistungsbeitrag hervorgeht, den der Anbieter zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für erforderlich hält. Bei gleichen technischen Spezifikationen soll das niedrigste Angebot ausgewählt werden.
Das Angebot umfasst auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität).
Auf die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene kann aufgrund von technologischen Restriktionen bzw. wenn dies die Investition um mindestens 50% verteuern würde, verzichtet werden.
Im Fall, dass ein Auswahlverfahren erfolglos bleibt oder die Realisierung der Investition durch einen privaten Anbieter einen höheren Zuschuss erfordert, als bei Realisierung durch den Zuwendungsempfänger, kann der Zuwendungsempfänger die Investition selbst durchführen.
Wenn ein Zuwendungsempfänger die Investition selbst durchführt und ausnahmsweise auf die Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene verzichtet, dann ist die Nutzung der Netzinfrastruktur in einem offenen und transparenten Verfahren unter Beachtung des Vergaberechts zu vergeben.
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz,
Abteilung Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft,
Referat 25,
Klaus Richter,
Tel.: 0331/ 866 -7722,
Fax: 0331/ 866 -7742,
E-Mail: Klaus.Richter@. MLUV.Brandenburg.de
Silke Kühlewind, Referatsleiterin
Az: 804-01