Mitteilungen 12/2008, Seite 545, Nr. 267
Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt weiter
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 31. Oktober 2008 mitteilte, erhielten am Jahresende 2007 in Deutschland rund 733.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Insgesamt bezogen damit 1,1% der Bevölkerung ab 18 Jahren diese Sozialleistung. Gegenüber 2006 wuchs die Zahl der Hilfebezieher um rund 51.000 Personen (+ 7,4%). Seit dem ersten Erhebungsstichtag am Jahresende 2003, als rund 439.000 Grundsicherungsempfänger gemeldet wurden, hat sich die Zahl um rund 67% erhöht. Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Träger für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2007 brutto rund 3,6 Milliarden Euro auf. Netto – nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – verblieben rund 3,5 Milliarden Euro, dies entspricht einem Anstieg um 12,7% gegenüber dem Vorjahr. Die Nettoausgaben haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung damit nahezu verdreifacht (2003: 1,3 Milliarden Euro).
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2005 werden diese Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) gewährt. Sie können bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.
Ende 2007 waren etwa 340.000 Personen (+ 9,2% gegenüber dem Vorjahr) oder 46% der Grundsicherungsempfänger zwischen 18 und 64 Jahren alt und erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Damit bezogen 0,7% der Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen. Diese Menschen werden auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen.
392.000 Personen (+ 5,9% gegenüber dem Vorjahr) oder 54% der Grundsicherungsempfänger waren 65 Jahre und älter. Somit bezogen 2,4% aller Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen, die den Lebensunterhalt der Empfänger sichern.
Frauen stellten mit rund 414.000 Personen oder einem Anteil von 56% die Mehrzahl der Leistungsempfänger. Allerdings stieg im Vergleich zum Jahr 2006 die Zahl der männlichen Hilfebezieher mit einem Plus von 8,5% etwas stärker als die der Frauen (+ 6,6%). Insgesamt bezogen bundesweit 1,2% der Frauen und 1,0% der Männer ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Mit 185.000 Personen war ein Viertel der rund 733.000 Empfänger in stationären Einrichtungen untergebracht, zum Beispiel in Pflege- oder Altenheimen; drei Viertel (548.000 Personen) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.
Wie in den Vorjahren zeigte sich auch 2007 eine höhere Inanspruchnahme dieser Sozialleistung im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin): Hier lag die Quote der Grundsicherungsempfänger bei 1,1%, während sie in den neuen Ländern 0,8% betrug. Die höchsten Bezugsquoten wiesen die Stadtstaaten Bremen, Berlin (je 1,8%) und Hamburg (1,7%) auf. Die niedrigsten Bezugsquoten verzeichneten Thüringen und Sachsen (je 0,6%).
Im Durchschnitt errechnete sich für einen Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2007 in Deutschland ein monatlicher Bruttobedarf von 625 Euro, wovon im Schnitt allein 276 Euro auf Unterkunft und Heizung entfielen. Unter Berücksichtigung des angerechneten Einkommens von durchschnittlich 240 Euro (bezogen auf alle Hilfeempfänger) wurden netto monatlich durchschnittlich 385 Euro an Grundsicherungsleistungen ausgezahlt. Dabei ist festzustellen, dass gut zwei Drittel (71%) der Grundsicherungsempfänger über angerechnetes Einkommen (zum Beispiel Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrenten) verfügen; in diesen Fällen liegt das angerechnete Einkommen bei durchschnittlich 337 Euro.
Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Träger für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2007 brutto rund 3,6 Milliarden Euro auf. Netto – nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – verblieben rund 3,5 Milliarden Euro, dies entspricht einem Anstieg um 12,7% gegenüber dem Vorjahr. Die Nettoausgaben haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung damit nahezu verdreifacht (2003: 1,3 Milliarden Euro). Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2007 pro Einwohner rund 42 Euro für diese Hilfeart ausgegeben.
(Quelle: DStGB Aktuell 4508)
Az: 407-06