Pressemitteilung vom 03.12.2002
Städte- und Gemeindebund begrüßt Verschiebung der Auflösung des Konversions-Sondervermögens
Böttcher: Konversion kann weitergehen
(Potsdam) Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat die Entscheidung des Landeskabinetts begrüßt, das sog. WGT - Sondervermögen nicht – wie vom Ministerium der Finanzen gefordert – zum 1. Januar 2003 aufzulösen. „Die Konversion kann damit zunächst weitergehen“, erklärte Böttcher. Seit bekannt werden der Pläne hatte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg kritisiert, dass eine Erschöpfung des Fonds von der Landesregierung nicht belastbar nachgewiesen wurde und davor gewarnt, dass die mit der Zuführung zu einer zivilen Nutzung verbundenen Lasten auf Kommunen verschoben werden. Der Städte- und Gemeindebund plädiert für eine Fortführung der Konversion auch über das Jahr 2004 hinaus.
Gegenwärtig werden aus Erlösen von Grundstücksveräußerungen des Sondervermögens in vielen Städten und Gemeinden zweckgebunden Konversionsmaßnahmen finanziert. Das Sondervermögen war Anfang der 90er Jahren aus den ehemals von russischen Truppen genutzten Liegenschaften als sog. revolvierender Fonds gebildet worden. Die aus der Verwertung dieser Grundstücke erwirtschafteten Erlöse müssen für Konversionszwecke eingesetzt werden. Der Städte- und Gemeindebund hatte befürchtet, dass bei einer Überführung in den Landeshaushalt für die Aufgabe
der Konversion nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden.