Pressemitteilung vom 12.08.2004

Städte- und Gemeindebund Brandenburg kritisiert erneute Forderungen nach einem Landesvergabegesetz


(Potsdam) Den von mehreren Parteien im Wahlkampf erneut geforderten Erlass eines Landesvergabegesetzes hat der Städte- und Gemeindebund kritisiert und die Behauptung zurückgewiesen, im kommunalen Bereich würden Aufträge intransparent vergeben.

Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher wies darauf hin, dass die bislang auch im kommunalen Bereich zur Kontrolle berufenen Stellen von den Firmen kaum in Anspruch genommen werden. Eine im Frühjahr unter den Mitgliedskörperschaften des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg durchgeführte Umfrage habe gezeigt, dass nur 20 % der Mitglieder von der Einschaltung der Kommunalaufsicht wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften berichten konnten. Dabei habe es sich zudem nur um wenige Einzelfälle gehandelt. 4 % der Kommunen hätten angegeben, dass gegen sie bei Fördermittelgebern Verfahren wegen Verletzungen der Vergabevorschriften angestrengt worden sein. Böttcher sagte: „Wenn die vorhandenen Stellen nicht angenommen werden macht es keinen Sinn, im Wahlkampf die Einrichtung zusätzlicher Stellen – etwa einen Vergabeüberwachungsausschuss - zu fordern.“ In diesem Zusammenhang begrüßte Böttcher die Pläne der Landesregierung, die für die Strafverfolgung zuständigen Stellen zu stärken. Dies könne zur Abschreckung beitragen Ein Schwerpunkt müsse allerdings auf Prävention gelegt werden. Insbesondere müssten den Vergabestellen die Strategien verdeutlicht werden, mit denen von interessierter Seite versucht werde, die Auftragsvergabe zu beeinflussen.

Böttcher erinnerte daran, dass die Bundesregierung gegenwärtig die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht vorbereitet. Dies werde auch das öffentliche Auftragswesen im Land Brandenburg deutlich verändern. „Ich verstehe nicht, warum dies von den Parteien im Wahlkampf ausgeblendet und stattdessen bei Unternehmen noch immer der Eindruck erweckt wird, das Land habe die Möglichkeit, den Wettbewerb auszuschalten.“ Bereits das geltende Recht verlange, dem wirtschaftlichen und nicht dem vermeintlich billigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Auch nach gegenwärtiger Rechtslage müssten Mindeststandards eingehalten werden.

Böttcher wies darauf hin, dass die öffentliche Hand, anders als die Privatwirtschaft, nicht zu Nachverhandlungen über die Preise von Bauleistungen berechtigt sei. Diese Benachteiligung trage auch zu Mehrkosten bei. Angesichts der Lage der Haushalte sollten Lockerungen in Modellversuchen erprobt werden.

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