Pressemitteilung vom 30.07.2006

Gemeindebund kritisiert Kompetenzgerangel in der Landesregierung um Denkmalförderung


(Potsdam) „Das regelmäßig wiederkehrende öffentliche Kompetenzgerangel in der Landesregierung um die Denkmalförderung muss aufhören“ erklärte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Die Forderung einzelner Ministerien und Landesbehörden nach zusätzlichen eigenen Haushaltstiteln lenke nur davon ab, dass die öffentliche Hand insgesamt nicht in der Lage sei, den erforderlichen Finanzbedarf für den Erhalt und die Pflege aller Denkmäler im Land Brandenburg aufzubringen.

Böttcher erinnerte daran, dass auf Vorschlag der Landesregierung im Jahr 2004 der gesetzliche Denkmalschutz erheblich ausgeweitet wurde. Der Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz ist seither auch für Baudenkmale nicht von der Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste abhängig (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz). Die Landesregierung habe sich damals geweigert, die Konsequenzen der schnellen Ausweitung des Schutzes für den Förderbedarf zu berücksichtigen. „Im Nachhinein wird beklagt, dass man sich finanziell überfordert fühlt.“

Böttcher regte an, eine Zusammenlegung der beteiligten Stellen der Landesregierung in einem Ressort zu prüfen. Dies könnte einerseits die Abstimmungsprobleme der Ressorts unteinander vermindern und zum anderen die Erarbeitung eines von allen beteiligten Stellen der Landesregierung getragenen Konzeptes zur Sicherung des für Land und Kommunen wichtigen Denkmalbestandes erleichtern.
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weitere Informationen hierzu unter Stellungnahmen: Denkmalschutz und Denkmalpflege

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