Pressemitteilung vom 23.07.2007

Kommunale Spitzenverbände lehnen Knebelung der Kommunalwirtschaft ab -

Massive Kritik an Novelle der Kommunalverfassung


(Potsdam) In einem gemeinsamen Pressegespräch haben die kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg an Landesregierung und Koalitionsausschuss appelliert, den Entwurf der Kommunalverfassung, mit dem weite Teile der Verfassung für die Kommunen neu gestaltet werden sollen, im Interesse der Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise zu überarbeiten. Zwar habe es in der Vergangenheit viele Gespräche mit dem Ministerium des Innern gegeben, die Erwartungen der Kommunen werden jedoch in weiten Teilbereichen nicht erfüllt.
„Nachdem Landesregierung und Landtag eine Gemeindegebietsstrukturreform durchgeführt haben und starke, leistungsfähige Städte, Gemeinden und Ämter entstanden sind, erwarten unsere Mitglieder, dass ihnen weitere Aufgaben und Entscheidungskompetenzen zugeordnet werden. Der jetzige Gesetzentwurf beinhaltet aber das genaue Gegenteil,“ erläuterte Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin des Städte- und Gemeindebundes. Der jetzt vorliegende Entwurf der Kommunalverfassung entzieht auf der einen Seite den Kommunen wichtige Aufgaben, indem grundlegende Vorschriften aus der Gemeindeordnung gestrichen werden, wie beispielsweise der Aufgabenkatalog der Selbstverwaltungsaufgaben in § 3 Abs. 2 oder die Zuständigkeit für kulturelle Aufgaben in § 24 Gemeindeordnung. Das bedeutet, dass sich Städte und Gemeinden zukünftig weniger in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales oder Kultur engagieren können.
Auf der anderen Seite stellt der Gesetzentwurf im Rahmen der Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen sämtliche kommunale Aufgaben zur Disposition der Privatwirtschaft. Die bereits nach bisherigem Recht sehr strengen brandenburgischen Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung werden ausgeweitet, mit der Folge, dass private Unternehmen auch Aufgaben, zu denen Städte, Gemeinden und Ämter nach dem Gesetz verpflichtet sind, zur Erledigung für sich reklamieren können. Der Gesetzentwurf räumt privaten Unternehmen sogar ein Klagerecht ein und gestaltet die Vorschriften mit drittschützender Wirkung aus. „Damit rührt der Gesetzentwurf an den Grundfesten kommunalen Selbstverwaltung,“ empört sich Gordes. „Das Ansinnen des Gesetzentwurfs, öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge zu privatisieren, findet im Grundgesetz keinen Rückhalt. Das Grundgesetz enthält keinen Satz „Privat vor Staat“.“ Vielmehr bereichern kommunale Unternehmen den Wettbewerb und verhindern, dass der Markt von einigen wenigen Branchengrößen beherrscht wird. Kommunen richteten sich bei ihrer Aufgabenwahrnehmung am Gemeinwohl aus und seien nicht allein auf Gewinnmaximierung orientiert.
Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Kritik und Argumente in einer Presseerklärung zusammengefasst.

Druckversion
weitere Informationen zur Reform der Kommunalverfassung

Druckversion

Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten und die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Durch Klicken auf "Zulassen" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Durch Klicken auf "Ablehnen" stimmen Sie ausschließlich der Verwendung aller technisch notwendigen Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen einsehen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen. [Link zu Impressum]

  Notwendig erforderlich

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
PHPSESSID Session Speichert Ihre aktuelle Sitzung mit Bezug auf PHP-Anwendungen und gewährleistet so, dass alle Funktionen der Seite vollständig angezeigt werden können. Mit Schließen des Browsers wird das Cookie gelöscht.
bakery 24 Stunden Speichert Ihre Cookie-Einstellungen.
  Analyse

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
_pk_id.xxx 13 Monate Matomo – User-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welchen User es sich handelt)
_pk_ses.xxx 30 Minuten Matomo – Session-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)