Umnutzung ehemaliger militärischer Liegenschaften muss fortgeführt werden
Städte- und Gemeindebund für Weiterführung eines revolvierenden Fonds
(Potsdam, 22.05.2008) Die Erlöse aus der Verwertung von Konversionsliegenschaften des Landes Brandenburg müssen weiterhin in die Aufbereitung und Entwicklung der bislang noch nicht verwerteten ehemaligen Militärgrundstücke fließen, forderte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg bei der heutigen Eröffnung des Konversionssommers 2008 in Rangsdorf.
Seit 1994 wird die Umnutzung und Entwicklung ehemals von den sowjetischen Streitkräften (WGT) genutzten Objekte aus Verwertungserlösen solcher Grundstücke mit Unterstützung aus Förderprogrammen finanziert. Dieses System hat die Voraussetzung geschaffen, seither einen großen Teil der Flächen überall im Land neuen Nutzungen zuzuführen. Gesteuert wurde dieser Prozess durch Brandenburgischen Boden Gesellschaft (BBG). Die bewährten Sonderregeln des WGT-Gesetzes sollten nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes bis zum Ende der derzeitigen EU-Förderperiode im Jahre 2013 verlängert werden und nicht auslaufen, so Referatsleiter Jens Graf in der Veranstaltung.
Wegen der früheren Massierung von Truppen um Berlin sind viele Städte, Gemeinden und Ämter im Land Brandenburg noch immer vor die Aufgabe gestellt, militärische Altlasten zu bewältigen. Allein in rund 50 Städten und Gemeinden befinden sich noch nicht verwertete ehemalige WGT-Liegenschaften. Darunter sind z.B. Flugplatzgrundstücke u.a. in Falkenberg, Welzow, Werneuchen, Wittstock, Neuruppin, Niedergörsdorf, Oranienburg, Perleberg oder Rangsdorf. Viele Städte und Gemeinden sind nicht in der Lage, diese im Landeseigentum befindlichen Flächen aus eigener Kraft zu entwickeln. Hinzu kommen Liegenschaften der früheren NVA oder solche, die im Zuge der Bundeswehrstrukturreformen frei wurden.
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