Weiterhin keine Einigung zur Verkaufpraxis von Bundesliegenschaften an Gemeinden

(Potsdam) Ohne eine Annäherung in der Grundsatzfrage endete ein Gespräch des Geschäftsführers des Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Karl-Ludwig Böttcher, mit Berichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Veräußerung von Bundesliegenschaften an Kommunen. Darüber informierte Böttcher die Landeshauptstadt Potsdam und die gemeindlichen kommunalen Spitzenverbände. Strittig zwischen Bund und Kommunen ist die Frage, ob bei einem gemeindlichen Bedarf für eine Bundesliegenschaft ein Verkauf zu einem gutachterlich nach den Vorschriften des Wertermittlungsrechts ermittelten Verkehrswert erfolgen kann oder ob der Bund gehalten ist, die Grundstücke öffentlich auszuschreiben und zum Höchstgebot zu veräußern. Hierzu bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und den Kommunen. Aktueller Anlass des Gesprächs war der Streit um die Veräußerung von Grundstücken des Mauerweges am Potsdamer Griebnitzsee. „Ich habe unterschiedliche Sichtweisen wahrgenommen“, informierte Böttcher: „Einige Fraktionen des Deutschen Bundestages begrüßen es offenbar, wenn der Bund Konkurrenzsituationen zu kommunalen Planungen ausnutzt, um höchstmögliche Erlöse zu erzielen. Andere teilen die Position der Kommunen, dass es sich hier um einen Grundsatzfall mit weit reichender Bedeutung für die öffentliche Hand insgesamt handelt. Ich befürchte, dass die bisherige Verwaltungspraxis, dass zwischen Verwaltungsträgern Verkehrswerte durch Gutachten ermittelt werden, künftig durch Spekulationen ersetzt wird.“ Es sei nicht akzeptabel, wenn ein Teil des Staates darauf spekuliert, dass Planungen eines anderen Teiles des Staates durch Sonderinteressen verhindert werden sollen. Böttcher begrüßte, dass sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entsprechend einer Erwartung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg im Fall Griebnitzsee eine Entscheidung vor der notariellen Beurkundung der Grundstücksveräußerungen vorbehält. Böttcher geht davon aus, dass bei der angekündigten Ausschreibung der Grundstücke die Preise weiter nach oben getrieben werden sollen.
In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene habe der Städte- und Gemeindebund Brandenburg deutlich gemacht, dass der Bund und auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dem öffentlichen Recht und damit auch Gemeinwohlinteressen verpflichtet seien, kritisierte Karl-Ludwig Böttcher. Es ginge nicht um eine „Lex Potsdam“, sondern darum, dass sich dieser Präzedenzfall auf andere öffentliche Planungsvorhaben in der gesamten Bundesrepublik auswirken könnte, befürchten die kommunalen Spitzenverbände.
„Wenn es auch noch stimmt, dass der Bund beabsichtigt, ein Mindestangebot für die Ufergrundstücke in Potsdam oberhalb des Verkehrswertes zu fordern, würde dies das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigen“, ist sich Böttcher sicher. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wird jedenfalls weiterhin die Landeshauptstadt Potsdam im gesamten kommunalen Interesse bei ihren Bemühungen unterstützen, den öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee gegen private Einzelinteressen zu verteidigen, so Böttcher.
An dem Gespräch am 7. Juli hatten die Bundestagsabgeordneten Brackmann (CDU/CSU), Fricke (FDP), Schneider (SPD), Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Lötsch (DIE LINKE) teilgenommen.

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