Böttcher bedauert Entscheidung des Landesverfassungsgerichts

Landtag soll Kreistage nach dem Vorbild anderer Bundesländer auch für hauptamtliche Bürgermeister und Amtsdirektoren öffnen

(Potsdam) "Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ist zu respektieren", sagte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hatte auf eine Verfassungsbeschwerde eines hauptamtlichen Bürgermeisters entschieden, dass die im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz verankerte Unvereinbarkeit zwischen dem Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters einer kreisangehörigen Gemeinde und der Mitgliederschaft im Kreistag im Einklang mit der Verfassung des Landes Brandenburg stehe.

Die vielen tausend Wähler, so Böttcher, die sich bei den letzten Kreistagswahlen auch durch ihre hauptamtlichen Bürgermeister in den Kreistagen repräsentiert sehen wollten, würden den Ausschluss weiterhin kaum verstehen. Einerseits könnten in Brandenburg ehrenamtliche Bürgermeister, Mitglieder von Gemeindevertretungen, Landtagsabgeordnete und auch Landesminister den Kreistagen angehören. Andererseits blieben hauptamtliche Bürgermeister bei vergleichbarer Interessenlage ausgeschlossen. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg habe sich leider nicht damit auseinandergesetzt, ob auch nach den praktischen Erfahrungen der Bundesländer, in denen hauptamtliche Bürgermeister seit Jahrzehnten in den Kreistagen anerkannt mitentscheiden, tatsächlich mit Interessenkollisionen zu rechnen sei.

Böttcher erinnerte daran, dass der frühere Innenminister Schönbohm die Mitgliedschaft von hauptamtlichen Bürgermeistern und Amtsdirektoren in den Kreistagen unterstützt hatte. Der damalige Vorsitzende der Fraktion der SPD Baaske, hatte vor den letzten Kreistagswahlen dazu aufgerufen, hauptamtliche Bürgermeister seiner Partei zu wählen, die für den Kreistag kandidierten.

Der Entscheidung sei auch zu entnehmen, dass der Ausschluss der Bürgermeister im Ermessen des Gesetzgebers stehe. Der Gesetzgeber sei dazu nicht gezwungen. Der Landtag Brandenburg bleibe daher aufgefordert, nach dem Vorbild vieler anderer Bundesländer die Kreistage auch für hauptamtliche Bürgermeister und Amtsdirektoren kreisangehöriger Gemeinden zu öffnen. Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts schließe dies nicht aus.

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