Land und Kommunen unterzeichnen Erklärung zur Förderung von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen
Das Land Brandenburg und die Kommunen wollen die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket noch effektiver für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen verwenden. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten heute in Potsdam Bildungsministerin Martina Münch, Sozialminister Günter Baaske, Karl-Heinz Schröter, Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg und Landrat des Landkreises Oberhavel, und Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.
Acht Monate nach dem Start des Bildungs- und Teilhabepaketes hat in Brandenburg bereits ein großer Teil der Eltern für die insgesamt rund 82.500 berechtigten Kinder und Jugendlichen Anträge auf Leistungen gestellt. Seit April 2011 können bedürftige Familien Zuschüsse für Schulmaterial, Mittagessen in Schule, Hort und Kita, Nachhilfe und Freizeitaktivitäten in Sport und Musik beantragen. Auch für Schulsozialarbeit können die Kommunen die Mittel des Bundes einsetzen.
Der Bund stellt den Kommunen für die Umsetzung des Bildungspaketes bis Ende 2013 bundesweit insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon können jährlich bis zu 50 Millionen Euro in Brandenburg ausgegeben werden. Eine rechtliche Verpflichtung, einen Teil dieser Mittel für Schulsozialarbeit einzusetzen, gibt es nicht. Land und Kommunen halten Maßnahmen der Schulsozialarbeit aber ebenfalls für geeignet, um die Ziele des Bildungs- und Teilhabepaketes zu erreichen.
Münch: "Wir wollen, dass alle Kinder, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, diese Leistungen auch in Anspruch nehmen. Hier können Schulen helfen, indem sie die Eltern auf die Unterstützung für Mittagessen, Klassenfahrten und Schulausflüge sowie Lernförderung aufmerksam machen. Das vom Bund zur Verfügung gestellte Geld soll bei den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen auch tatsächlich ankommen."
Baaske: "Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, Kinder zu unterstützen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Trotz der äußerst kurzen Vorbereitungszeit haben die märkischen Kommunen das Bildungs- und Teilhabepaket in der Praxis bisher gut umgesetzt. Wichtig ist, dass die Leistungen bei möglichst vielen Kindern und Jugendlichen ankommen. Wir rufen alle Eltern auf, sich zu informieren und die Angebote zu nutzen."
Schröter: "Die Landkreise engagieren sich dafür, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe trotz der bürokratischen Hürden schnell und unkompliziert die Familien erreichen. Notwendig ist es jedoch, dass der Bundesgesetzgeber alsbald deutliche Erleichterungen sowohl beim Antragsverfahren als auch bei den Modalitäten für die Leistungsgewährung eröffnet. Die Schulsozialarbeit ist für die Landkreise seit langem ein sozialpolitisch besonders wichtiges Thema. Hierfür wenden sie bereits erhebliche kommunale Mittel auf. Allerdings benötigen sie dabei auch weiterhin die Unterstützung des Landes."
Böttcher: "Die verschiedenen Leistungen werden immer mehr beantragt und abgefordert. Mittlerweile sind für über 44 Prozent der Kinder, die leistungsberechtigt wären, Anträge gestellt worden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Hundertprozentmarke ohnehin nicht erreicht werden kann, weil es auch Kinder gibt, die wegen ihres Alters noch gar nicht im Kindergarten oder in der Schule sind, oder die keinen Bedarf haben, weil die Wohnortgemeinde, der Kitaträger oder der Träger der Schülerbeförderung bereits etwaige Ausgaben trägt. Schulsozialarbeit oder Projekte für den Übergang von der Schule in den Beruf können helfen, zu integrieren und zu motivieren."
In der Gemeinsamen Erklärung heißt es: "Um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen für Bildung und Teilhabe bestmöglich nutzen und sich dadurch die schulischen und außerschulischen Angebote zur Bildung und Teilhabe erschließen können, bedarf es einer adäquaten Vermittlung des Zugangs zu den Leistungen. Land und Kommunen sehen es als ihre gemeinsame Verpflichtung, Kinder und Jugendliche hierbei zu unterstützen."
Der Bund stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg bis 2013 aus dem Bildungspaket unter anderem 15 Millionen Euro zur Verfügung, die neben der Finanzierung des Mittagessens in Schulen und Kindertagesstätten auch für Schulsozialarbeit verwendet werden können. Dazu heißt es in der Erklärung: "Land und Kommunen sind sich darin einig, dass diese Mittel […] von den Kommunen dazu eingesetzt werden sollen, weitestgehend das Ziel zu erreichen, allen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulische Teilhabe zu erschließen."
Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände bekräftigen, dass sie dieses Ziel vor allem
- mit Maßnahmen zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen,
- mit Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur im Bereich Versorgung mit Mittagessen und bei der außerschulischen Bildung und Teilhabe sowie
- mit Maßnahmen der Schulsozialarbeit
erreichen wollen.
Das Paket gilt in Brandenburg für etwa 68.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren aus Familien mit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Bezug (Sozialgesetzbuch II) sowie für circa 14.500 aus Familien mit Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe (Bundeskindergeldgesetz und Sozialgesetzbuch XII). Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket trat am 29. März 2011 in Kraft. Vorausgegangen war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 über die Gesetze zur Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Richter hatten die mangelnde Transparenz der ermittelten Regelleistungen für leistungsberechtigte Menschen kritisiert.