Landesplanung nicht durch Landtag durchwinken

Mitwirkung des Landtages an Landesplanung stärken – Allen Gemeinden eine gesetzliche Vertretung in den Planungsgemeinschaften sichern

(Potsdam) "Der Landtag darf die Änderung des Landesplanungsrechts nicht einfach durchwinken", sagte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.

In der letzten Wahlperiode war von vielen Seiten Kritik am Verfahren beim Inkraftsetzen des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg geübt worden. Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren sollte daher dazu zu genutzt werden, die Mitwirkungsrechte des Landtages Brandenburg an der Aufstellung von Landesentwicklungsplänen deutlich zu stärken, forderte Böttcher. Ein Verfahren wie beim Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg dürfe sich nicht wiederholen. Bislang ist dem zuständigen Fachausschuss des Landtages lediglich das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt.

Die jetzt vorgesehenen Änderungen des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung sehen zudem keine Änderung der Zusammensetzung der Regionalversammlungen der Regionalen Planungsgemeinschaften vor. Die gesetzliche Mitgliedschaft wird weiter auf die hauptamtlichen Bürgermeister der Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern beschränkt. Erforderlich sei aber, allen Hauptverwaltungsbeamten amtsfreier Gemeinden bzw. der Ämter eine die Mitgliedschaft mit Stimmrecht einzuräumen. "Es ist nicht akzeptabel, dass von den Planungsgemeinschaften in großem Stil Vorranggebieten für die Nutzung der Windkraft ausgewiesen werden, ohne dass ein Großteil der betroffenen Gemeinden mitentscheiden kann", sagte Böttcher. Für die Akzeptanz derartiger Vorhaben sei es unerlässlich, auch den davon betroffenen Regionen in Person ihrer hauptamtlichen Bürgermeister oder Amtsdirektoren Stimmrecht in den Regionalversammlungen einzuräumen. Nicht zu rechtfertigen sei auch, dass die Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern noch nicht einmal von den Kreistagen in die Regionalversammlungen gewählt werden dürften. Das Gesetz knüpfe hier weiter an die Wählbarkeit zum Kreistag an. Es sei aber kein Grund erkennbar, der diese Ungleichbehandlung gegenüber gesetzlichen Mitgliedern der Regionalversammlungen rechtfertigen könnte. "Allerorten wird gegenwärtig eine verstärkte Transparenz gerade im Planungsbereich hoch und runter beschworen, jetzt könnte der Landtag seinen Willen dazu in einem ersten Schritt beweisen", fordert Böttcher.

Am kommenden Donnerstag berät der Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landtages Brandenburg den Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zu dem Fünften Staatsvertrag vom 16. Februar 2011 über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung weiterer planungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 5/2886). Am 23. März 2011 war der Gesetzentwurf in Erster Lesung ohne Aussprache vom Landtagsplenum an die Ausschüsse verwiesen worden. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte zuletzt die Vorsitzenden aller Landtagsfraktionen gebeten, sich für eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung einzusetzen.

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