Qualität der Essensversorgung in den Kindertageseinrichtungen ist für die Städte und Gemeinden ein hohes Gut

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat anlässlich der Vorstellung einer Studie der Verbraucherzentrale zur Essensversorgung in brandenburgischen Kindertageseinrichtungen Ambitionen nach landesweiten Standards als überflüssig bezeichnet.

„Die Städte und Gemeinden legen als verantwortliche Träger von Kindertageseinrichtungen großen Wert auf eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung der Kinder. Vor Ort erleben wir eine hohe politische Aufmerksamkeit der Gemeindevertreter und großes Engagement von Erzieherinnen, Eltern und Gemeindeverwaltungen.“ sagte Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin des Verbandes. „Deshalb benötigen die Städte, Gemeinden und Ämter, die seit Jahrzehnten für die Essensversorgung in den Kitas zuständig und somit Experten sind, auch keine Beratung durch Externe oder durch eine – wieder über Steuermittel finanzierte - zentrale Koordinierungsstelle.“

Der Verband weist zudem Vorwürfe zurück, die Einrichtungen würden gesetzliche Vorgaben zur Essensversorgung nicht einhalten. Tatsache ist vielmehr, dass die Träger der Kindertageseinrichtungen regelmäßig Gesetzesinterpretationen von Dritten begegnen müssen, die keinen Halt im Kita-Gesetz und im kommunalen Abgabenrecht finden. „Wir bedauern außerordentlich, dass offenbar auch die Autoren der Studie Rechtsirrtümern erlegen sind.“, so Gordes weiter.

Erfreulich ist indes das gestiegene Bewusstsein für eine qualitativ hochwertige Ernährung und für die Stärkung regionaler und nachhaltiger Versorgungsketten. Die Erkenntnis setzt sich durch, dass Qualität ihren Preis hat. „Die Bereitschaft bei Eltern, für eine gute Versorgung ihrer Kinder auch einen höheren Essensbeitrag zu zahlen, ist in den letzten Jahren gestiegen.“, begrüßte Gordes das Engagement vieler Eltern. 

In der Debatte um Elternbeiträge plädiert der Verband für eine Anpassung der Regelung im Kita-Gesetz an das Schul-Gesetz. Das Kita-Gesetz sieht in § 17 vor, dass Eltern ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen entrichten. „Die Regelung hat sich in der Praxis nicht bewährt. Sie führt fortwährend zu Auseinandersetzungen darüber, wie die Kalkulation durchschnittlich ersparter Eigenaufwendungen zu verstehen ist.“ kritisierte Gordes.

Das Schulgesetz spricht indes von „angemessenen Preisen“ (§ 113). Dieser Begriff hat sich als tauglicher erwiesen, da er den Fokus auf die Frage richtet, welche Qualität in der Essensversorgung seitens der Eltern für erforderlich und gleichsam als wirtschaftlich vertretbar angesehen wird.

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