Städte- und Gemeindebund zum Koalitionsantrag: Stärkung der Selbstverwaltung der Städte, Gemeinen und Ämter nicht erkennbar - Zentrale Fragen bleiben unbeantwortet
(Potsdam) „Von der angekündigten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der Städte, Gemeinden und der Ämter im Land Brandenburg ist in dem jetzt veröffentlichten Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen wenig übrig geblieben,“ sagte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in einer ersten Einschätzung zum am Dienstag veröffentlichten Koalitionsantrag zum Leitbild für die Verwaltungsstrukturreform.
Wie es sich jetzt darstellt, werde die Reform im Ergebnis das politische Gewicht weiter auf die Kreisebene verlagern, so dass die Verhandlungsposition der Städte und Gemeinden um Finanz- und Aufgabenausstattung noch weiter geschwächt wird. In die Neuverteilung von Aufgaben müssten die Städte, Gemeinden und die Ämter zwingend mit einbezogen werden.
Eine differenzierte Funktionalreform, die weitere Aufgaben von Landkreisen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden verlagert, ist aber nicht vorgesehen. Eine Auseinandersetzung mit den vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg immer wieder eingeforderten Aufgaben sei nicht erkennbar.
„Mit Überraschung habe ich sogar zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Gegensatz zu den Erklärungen des Ministers für Inneres und Kommunales in den Dialogveranstaltungen und im Landtag Brandenburg eine umfassende Funktionalreform nicht mehr rechtliche Voraussetzung für die angekündigten Gebietsreformen sein soll“. Diese Aussage sei Grundlage des öffentlichen Dialoges gewesen. Die zu verlagernden Aufgaben würden jetzt immer weiter reduziert, sowie mit neuen finanziellen und organisatorischen Hintertüren versehen. Die Reform wird jetzt nur noch mit der Bevölkerungsprognose und behaupteten Einnahmerückgängen begründet.
Mit der Einführung bzw. Anhebung von Mindesteinwohnerzahlen werde zudem die Existenz zahlreicher amtsfreier Städte, Gemeinden und Ämter zur Disposition gestellt und damit eine weitere Gemeindegebietsreform vorbereitet.
Abzulehnen sei, dass in dem Leitbildentwurf erst Städten mit 175.000 Einwohnern die volle kommunale Selbstverwaltung und damit die Kreisfreiheit zugebilligt werde. Der Landesregierung sei es im Verlauf des öffentlichen Dialoges nicht gelungen nachzuweisen, wie Oberzentren aus einer Einkreisung gestärkt hervorgehen sollen. Vielmehr würden diesen in umfangreicher Weise bislang örtlich zu erfüllende Selbstverwaltungsaufgaben entzogen und damit in ihrer Gestaltungsmacht geschwächt werden. Hinzu käme die neu aufzubringende Kreisumlage. Von der angekündigten Begrenzung der Kreisumlagen sei in der Beschlussempfehlung nichts wiederzufinden. Es sei nicht erkennbar, wie Entwicklungen wie in Eisenhüttenstadt ausgeschlossen würden.
Das im Grundsatzbeschluss des Landtages verlangte Finanzkonzept fehle weiterhin. Dies könne auch nicht durch eine „Reformflat“ von rund 400 Mio Euro ersetzt werden. Die Ankündigung, die künftigen Finanzbeziehungen erst in einem nachgelagerten Gutachten untersuchen zu lassen, werfe die Frage auf, auf welcher Grundlage die Abgeordneten überhaupt zu einer Abwägungsentscheidung kommen wollen. Im Verlauf des öffentlichen Dialogs seien in vielen Veranstaltungen Modellrechnungen angekündigt worden. „Ich frage mich, wo diese sind und warum sie nicht in den öffentlichen Dialogprozess einbezogen wurden?“ meint Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.