Städte und Gemeinden begrüßen Vorstoß der Landespolitik zur Einführung der 3. Betreuungsstufe in der Kita-Finanzierung
(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt die parlamentarische Unterstützung für die Einführung der 3. Betreuungsstufe in der Kita-Finanzierung des Landes.
„Wir freuen uns, dass sich immer mehr Unterstützer im Landtag finden, um die Landesfinanzierung den tatsächlichen Betreuungsleistungen der Gemeinden anzupassen. Dafür hatten wir in der Anhörung zum Kita-Gesetz im Juni ausdrücklich geworben.“ sagte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Verbandes.
„Landesweit haben die Gemeinden nicht nur die Zahl der Betreuungsplätze deutlich ausgebaut, sondern auch der Anteil der langen Betreuungszeiten ist massiv gestiegen. Doch das Land beteiligt sich derzeit nur für 7,5 Stunden pro Tag an den Personalkosten, obwohl zwei Drittel aller Kinder länger betreut werden. Deshalb ist die 3. Personalbemessungsstufe dringend notwendig, um die Bildungsqualität in den Einrichtungen mit hohen Betreuungsumfängen zu sichern.“, so Böttcher. Im Krippenbereich wird mehr als ein Drittel der Kinder 9 Stunden und länger betreut.
Böttcher verwies auf den Kita-Expertendialog, der seit Jahresbeginn den Bedarf für diese Anpassung ausgiebig erörtert hat. „Der Kita-Expertendialog war ein wichtiger Wegbereiter, um verschiedene Modelle der Personalverbesserung gemeinsam mit Landtagsabgeordneten, Ministerialvertretern und Verbänden zu diskutieren.“ erklärte Böttcher.
Zugleich bekräftigte der Verband die Notwendigkeit einer weiteren Korrektur. Die Regelung zur Erhebung von Essengeld im Kita-Gesetz müsse dem Schulgesetz angepasst werden.
„Die Regelung im Schulgesetz funktioniert. Im Kita-Gesetz sind wir dagegen mit dem völlig praxisuntauglichen Begriff der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen konfrontiert. Auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes im Jahre 2016 hat keinen Erkenntnisgewinn gebracht. Denn die Ausführungen zu den Kalkulationsgrundlagen waren unvollständig und widersprüchlich.“ beschrieb Karl-Ludwig Böttcher die Situation.
Die Forderung zur Anpassung an das Schulgesetz geht auf den einstimmigen Beschluss des Präsidiums des Verbandes aus Januar 2015 zurück. Das Schulgesetz spricht von „angemessenen Preisen“ und thematisiert damit, welche Qualität in der Essensversorgung seitens der Eltern für erforderlich und gleichsam als wirtschaftlich vertretbar angesehen wird.
„Viele Familien können ihre Aufwendungen für die häusliche Mittagsversorgung selbst nicht beziffern. Es ist doch geradezu absurd, dies dann wiederum centgenau den Gemeindeverwaltungen abzuverlangen, erst recht angesichts der individuell sehr unterschiedlichen Versorgungsstile in den Familien.“ so Böttcher abschließend.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes hatte der Städte- und Gemeindebund in einer Expertise vom 16. Dezember 2016 ausgewertet und rechtspolitische Konsequenzen formuliert.
Zwischenzeitlich sieht sich der Verband in seiner Einschätzung durch Urteile von Amtsgerichten bestätigt, die mit ähnlichen Erwägungen Klagen auf Rückerstattung von Essengeld – gegen freie Träger – abgewiesen hatten.
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