Brandenburgische Städte und Gemeinden fordern höhere Beteiligung an den Landeseinnahmen
(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg kritisiert den Gesetzesentwurf der Landesregierung zur zukünftigen Ausgestaltung des brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes und fordert eine höhere kommunale Beteiligung an den Landeseinnahmen. Der Anteil der Kommunen an Steuereinnahmen und Zuweisungen soll, so die Forderung des kommunalen Spitzenverbandes, von gegenwärtig 20 Prozent auf 22,22 Prozent im Jahr 2019 und auf 23,5 Prozent im Jahr 2020 steigen.
Der Städte- und Gemeinde Brandenburg kritisiert dementsprechend die von der Landesregierung Brandenburg vorgeschlagene Anpassung der Verbundquote im aktuellen Gesetzesentwurf von lediglich 20,8 Prozent im Jahr 2019 und 21,6 Prozent im Jahr 2020 als viel zu niedrig. Nach eigenen vorläufigen Berechnungen würden die brandenburgischen Städte und Gemeinden im kommenden Jahr insgesamt sogar weniger Zuweisungen vom Land als im Haushaltsjahr 2018 erhalten. Von einer Erhöhung oder Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung kann dementsprechend nicht gesprochen werden.
Die seit Jahren anhaltende positive wirtschaftliche Entwicklung im Land Brandenburg zeigt sich nicht in einer verbesserten Finanz- oder Haushaltssituation in vielen brandenburgischen Kommunen. So sind nach wie vor rund ein Viertel aller Städte und Gemeinden zur Aufstellung einen Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Insbesondere die Städte und Gemeinden im berlinfernen Raum mit verhältnismäßig geringer Steuerkraft sind davon betroffen. Mit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes sind ganz erhebliche Einschnitte bei den kulturellen und sozialen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Aufwendungen zur Instandsetzung oder gar für Investitionen sind für die betroffenen Städte und Gemeinden nur noch eingeschränkt möglich.
Ein Grund dafür ist auch, dass gerade die für den Ausgleich fehlender Steuerkraft vorgesehene finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen des Landes in den vergangenen Jahren viel zu gering ausfiel. So kommt ein vom Ministerium der Finanzen in Auftrag gegebenes Gutachten vom März 2018 zu dem Ergebnis, dass die Kommunen im Jahr 2016 um rund 175,3 Mio. Euro höher an den Steuereinnahmen und Bundesmitteln des Landes hätten beteiligt und demnach die sogenannte Verbundquote von aktuell 20 Prozent auf 22,22 Prozent hätte erhöht werden müssen. Für das kommende Jahr 2019 fordert der Städte- und Gemeindebund Brandenburg dementsprechend eine Erhöhung der kommunalen Beteiligung an den Steuereinnahmen des Landes um 2,22 Prozent.
Gerade vor dem Hintergrund des In-Kraft-Tretens der Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020, von dem das Land Brandenburg im besonderen Maße finanziell profitieren wird, erwarten die brandenburgischen Städte und Gemeinden eine verbesserte Beteiligung. Nach der aktuellen Mai-Steuerschätzung 2018 steigen die Landeseinnahmen aus Steuern und Bundeszuweisungen im Jahr 2020 um rund 680 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2019.
Es ist aus gemeindlicher Sicht völlig unverständlich, dass auch die für die kommenden Jahre zu erwartende positive wirtschaftliche Entwicklung sowie die Erhöhung der Landeseinnahmen in Folge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sich nicht in einer spürbaren Verbesserung der Haushaltssituation in einer Vielzahl an brandenburgischen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg widerspiegeln soll. „Wir erwarten von der Landesregierung, dass im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens die vorgesehene finanzielle Beteiligung der kommunalen Ebene verbessert wird“, sagte Präsident Oberbürgermeister Jann Jakobs in der Präsidiumssitzung des Verbandes am 28. Mai 2018.
(Zeichen 3573)