Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtages soll vorgelegten Entwurf der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung nicht zustimmen

12,50 € je Kind und Monat Kompensation für Gute-Kita-Beitragsbefreiung sind nicht auskömmlich und müssen auf 25,92 € pro Kind und Monat angehoben werden

(Potsdam) “In der Öffentlichkeit wird von der Landesregierung der Eindruck vermittelt, die weitere Ausweitung der Beitragsfreistellung in Brandenburg wird durch das Gute-Kita-Gesetz des Bundes finanziert. Tatsächlich werden von der gemeindlichen Ebene jährlich ca. 5 Mio € nicht ausgeglichene Mehrkosten zu schultern sein”, kritisierte Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. “Wenn die Landesregierung mit dem Gute-Kita-Gesetz die Beitragsbefreiung ausweiten will, muss sie auch bereit sein, die Mehrkosten dafür zu tragen.”

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg appelliert an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtages Brandenburg, dem vorgelegten Entwurf der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung mit einer Kompensationspauschale von 12,50 € je Kind und Monat nicht zu zustimmen und das Einvernehmen nicht zu erteilen. Eine Pauschale in dieser Höhe ist für die Einrichtungsträger nach Ermittlungen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg jedoch nur in Einzelfällen auskömmlich und deckt bei über 90 % der Einrichtungsträger die entstehenden Einnahmeausfälle nicht ab.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet von der Landesregierung, die Pauschale auf 25,92 € pro Kind und Monat festzusetzen und allen Gemeinden, deren Beitragsausfall oberhalb der Pauschale liegt, die Möglichkeit der Spitzabrechnung zu eröffnen. Das Land stehe in der Pflicht, den Städten und Gemeinden die Beitragsausfälle vollständig zu erstatten.

Aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung des Bundes vom 19. Dezember 2018 (Gute-Kita-Gesetz) hat der Landesgesetzgeber am 13. März 2019 das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz angepasst. Demnach werden alle Eltern im Land Brandenburg von den Elternbeiträgen befreit, denen ein Kostenbeitrag nicht mehr zugemutet werden kann. Zusätzlich werden geringverdienende Eltern beitragsfrei gestellt. Der dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtages vorliegende Vorschlag einer Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) sieht vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte den Einrichtungsträgern die daraus entstehenden Einnahmeausfälle durch eine Pauschale von lediglich 12,50 € je Kind und Monat ausgleichen.

Die Regierung geht im Verordnungsentwurf selbst davon aus, dass es sich bei der Regelung und der damit verbundenen Beitragsfreiheit für bestimmte Gruppen von Eltern um einen konnexitätsrelevanten Sachverhalt handelt. Die Kosten, welche den Gemeinden durch den neuen Standard entstehen, sind auf der Grundlage der Verfassung des Landes Brandenburg (Art. 97 Abs. 3) vollständig auszugleichen.

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