Städte- und Gemeindebund begrüßt in erster Stellungnahme die angekündigte Kompensation der wegfallenden Straßenbaubeiträge durch das Land Brandenburg

Rechtsverordnung zur Berechnung und Auszahlung der Kompensation muss zeitgleich mit Gesetz in Kraft gesetzt werden

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt in einer ersten Stellungnahme die angekündigte Kompensation der künftig wegfallenden Straßenbaubeiträge. Neben einer Pauschalierung erhielten die Städte und Gemeinden einen Anspruch auf Ausgleich, wenn mit der Kilometerpauschale ihre tatsächlichen Einnahmeverluste nicht abgedeckt werden könnten. Die Regierungskoalition erkenne damit die strikte Konnexität für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge an. Der Ausgleich werde auch außerhalb der allgemeinen Kommunalfinanzierung in einem speziellen Gesetz geregelt, sagte Jens Graf, Geschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes. Damit sei die Regierung verschiedenen Erwartungen des Verbandes nachgekommen. Die Regelung greife auch rückwirkend. Ab diesem Zeitpunkt erkläre die Regierung die Übernahme ausfallenden Beitragseinnahmen.

Wir erwarten, dass die Rechtsverordnung zur Erstattung der Kosten möglichst zeitgleich mit der Änderung des Kommunalabgabegesetzes in Kraft gesetzt wird, erklärte Graf. Ohne eine solche Rechtsverordnung könne den Städten und Gemeinden kein Ausgleich gezahlt werden. Die Finanzierung vieler Straßenbaumaßnahmen hinge dann in der Luft.
 
Bis zuletzt war noch kein tragfähiger Vorschlag vorgelegt worden, wie Ausbau, Erneuerung oder Erweiterung des gemeindlichen Straßennetzes nach Abschaffung der Straßenbaubeiträge alternativ finanziert werden könnte Mit der heutigen Einbringung des Gesetzentwurfs wurde nun ein erster wichtiger Schritt vollzogen.

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