Arbeiten in kommunalen Museen
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 19. April 2021.
- Das Präsidium bekräftigt, dass die Entfaltung und Gestaltung von Kultur in den Städten und Gemeinden Brandenburgs als bildungs- und identitätsstiftend Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung ist. Die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes verfolgen dabei das Ziel, ihren Bürgerinnen und Bürgern ein ausgewogenes und zugängliches kulturelles Angebot, angepasst an die Gegebenheiten vor Ort, bieten zu können.
- Das Präsidium erkennt Museen als Teil der gemeindlichen und städtischen Gesellschaft an und sieht in ihnen über ihre bildende und aufklärende Funktion hinaus einen Ort des Austauschs, der Meinungsbildung und der Besinnung für die Bürgerinnen und Bürger. Das Präsidium setzt sich dafür ein, dass sich Museen in kommunaler Trägerschaft mit ihrem kommunalen Charakter identifizieren und sich in diesem Sinne in die Kommunalverwaltung integrieren und einbringen können.
- Das Präsidium sieht das Land Brandenburg in der Pflicht, seine Kommunen zur Erfüllung dieser freiwilligen Aufgabe finanziell angemessen auszustatten. Hierbei darf nicht allein auf Förderprogramme gesetzt werden, die aufgrund ihrer komplizierten Antragsverfahren, zeitlichen Befristungen und engen Bewilligungsvoraussetzungen oft die mit ihnen verfolgten Ziele nicht erreichen können. Vielmehr sollte Städten und Gemeinden endlich zugesprochen werden, dass sie die kulturelle Daseinsvorsorge vor Ort selbst am besten gestalten können. Die Anerkennung dieser Kompetenz sollte bei der Zuweisung von Mitteln zum Ausdruck gebracht werden.
- Das Präsidium sieht im Leitfaden „professionell arbeiten im Museum“ des deutschen Museumsbundes aus dem Jahr 2019 hilfreiche und kreative Ansätze, um Stellenbeschreibungen zu gestalten und Museen personell für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen. Äußerst kritisch sieht es allerdings die vorgeschlagenen tariflichen Eingruppierungen des Museumspersonals. Diese entsprechen nicht der Personalstruktur in den Kommunalverwaltungen Brandenburgs. Auch Museen in kommunaler Trägerschaft müssen sich darin einfügen.