Gesetzentwurf Brandenburgisches Standarderprobungsgesetz - BbgStEG, sowie Vorhaben der Übertragung des Vollzugs straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen auf erprobende kreisangehörige Städte, Gemeinden und Ämter

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 07. Juni 2021.

  1. Das Präsidium begrüßt die positive Aufnahme des Entwurfs eines Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes im Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landtages Brandenburg.

  2. Das Brandenburgische Standarderprobungsgesetz eröffnet Kommunen Chancen, eigene Initiativen zur Anpassung von Landesrecht anzustoßen und neue Lösungen bei der kommunalen Aufgabenerledigung zu erproben. Das Präsidium bekräftigt die aktive Unterstützungsbereitschaft von weiteren gemeindlichen Erprobungsprojekten. Es nimmt die Stellungnahme vom 31. Mai 2021 zustimmend zur Kenntnis. Es erwartet die Berücksichtigung der vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg gegenüber dem Ausschuss vorgetragenen Ergänzungsbedarfe.

  3. Es bedauert, dass trotz der sehr positiven Bewertungen durch die erprobenden Körperschaften von Landesregierung eine Eröffnung des Vollzugs von Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde über die bisherigen Erprobungskommunen hinaus durch andere kreisangehörige Städte und Gemeinden nicht ermöglicht wird.

 

 

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