Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Landesaufnahmegesetz

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 23. September 2021.

  1. Vor dem Hintergrund des aktuell rapide steigenden Zustroms von Flüchtlingen und Zuwanderern nach Brandenburg begrüßt das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zwar einerseits, dass das Land Brandenburg mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes die Mittel für Migrationssozialarbeit II in den Jah-ren 2022 bis 2023 weiter bereitstellen will, es hält aber andererseits die Verkürzung der Bemessungsgrundlage und damit Kürzung der Mittel um ein Drittel für fehlgehend. Dies gilt umso mehr, als die Integrationspauschale bzw. in 2021 das Integrationsbudget ab 2022 vollkommen entfällt.
     
  2. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg erkennt sowohl die Migrationssozialarbeit II als auch die Integrationspauschale als wesentliche Instrumente für gelungene Integration in den Städten und Gemeinden Brandenburgs an und sieht einer nun durch das Land Brandenburg angestrebten Kürzung beziehungsweise gar einer Streichung mit Be-sorgnis entgegen.
     
  3. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nimmt die Stellungnahme der Geschäftsstelle vom 1. September 2021 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes unterstützend zur Kenntnis.
     
  4. Das Präsidium stellt eine Konzentration der Flüchtlinge in einzelnen Kommunen fest und fordert die Landesregierung auf, alle Regionen des Landes gleichermaßen verbindlich zu berücksichtigen. Es spricht sich dafür aus, Modelle zu entwickeln, um die örtliche Bindung zu stärken und damit die Integration zu fördern.

 

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