Gesetzentwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 09. August 2021.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nimmt die Stellungnahme vom 16. Juli 2021 zum oben genannten Gesetzentwurf zustimmend zur Kenntnis.
- Das Präsidium lehnt die in der Begründung enthaltenen Verweise auf die Empfehlungen und Einschätzungen von Lenk et. al. zur Finanzlage der Kommunen sowie deren Ausführungen zur Überprüfung und Anpassung des vertikalen Finanzausgleiches ab.
- Das Präsidium verdeutlicht, dass die Fortschreibung des vertikalen Finanzausgleiches das Ergebnis der Gemeinsamen Erklärung vom 11. Mai 2021 ist. Die entsprechenden Regelungen des Gesetzesentwurfes sind somit nicht mit den Empfehlungen und Einschätzungen von Lenk et. al. zu begründen.
- Das Präsidium erwartet, dass die Vorwegabzüge für den Mehrbelastungsausgleich nach §14a und § 14b BbgFAG entsprechend dem geltenden Gesetzeslaut nach § 5 BbgFAG von der Finanzausgleichsmasse in Abzug gebracht wird. Die nach dem Gesetzesentwurf vorgesehene Änderung an § 5 BbgFAG wird abgelehnt.