Initiativen zur Stärkung der Niederdeutschen Sprache

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 6. Dezember 2021.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bekräftigt die Notwendigkeit und seine Absicht, die niederdeutsche Sprache im Land Brandenburg zu erhalten und zu fördern. Die niederdeutsche Sprache ist Bestandteil der Brandenburgischen Kultur und für Sprecherinnen und Sprecher aber auch für einen Teil der übrigen Bewohnerinnen und Bewohner identitätsstiftend.
     
  2. Der Erhalt und die Förderung der niederdeutschen Sprache findet in der Gesellschaft und in den Städten und Gemeinden vor Ort statt. Die kommunale Familie entscheidet sich bewusst durch demokratisch legitimierte Gremienbeschlüsse für oder gegen eine Identifikation mit der niederdeutschen Sprache und ergreift in diesem Sinne geeignete Maßnahmen. Infolge der Übernahme zahlreicher Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen durch das Land Brandenburg sieht das Präsidium das Land selbst und die Landesregierung in erster Verantwortung. Städten und Gemeinden ist der erforderliche finanziellen Spielraum zur Umsetzung solcher Maßnahmen zu schaffen. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung kann das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes angesichts einer Vielzahl von untergesetzlichen Unterstützungs- und Förderangeboten auch im Vergleich mit anderen Bundesländern zum aktuellen Zeitpunkt nicht erkennen. Im Übrigen sind gesetzliche Regelungen – wie der Vergleich mit dem Sorben/Wenden-Gesetz zeigt, gerade zur Durchsetzung von Handlungspflichten geboten.
     
  3. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nimmt den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur für ein Brandenburgisches Niederdeutsch-Gesetz (BbgNdG) unterstützend zur Kenntnis.

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